Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Niemand kann das unermessliche Leid bestreiten, das der jesidischen Gemeinschaft widerfahren ist. Der sogenannte Islamische Staat hat seit 2014 im Nordirak einen Völkermord an den Jesiden verübt: durch systematische Verfolgung, Verschleppung, Versklavung und Ermordung. Es ist eines der schwersten Menschenrechtsverbrechen der jüngeren Geschichte.
Der Deutsche Bundestag hat dieses Verbrechen am 19. Januar 2023 als Völkermord anerkannt und dabei zwei Punkte herausgestellt, die für die heutige Debatte von Bedeutung sind: erstens, dass geflüchteten Jesiden im Rahmen des geltenden Asylrechts Schutz zu gewähren ist, und zweitens, dass ihnen zugleich die Rückkehr in ihre Heimatregionen ermöglicht werden muss. Genau dieser Verpflichtung ist die Bundesrepublik Deutschland bislang nachgekommen und wird ihr auch weiter nachkommen.
Jesidinnen und Jesiden erhalten in Deutschland Schutz auf der Grundlage des geltenden Asyl- und Aufenthaltsrechts, das die individuelle Schutzbedürftigkeit voraussetzt. Maßstab für die Prüfung von Asylanträgen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist der Asyllagebericht des Auswärtigen Amtes. Zwischen 2014 und 2017 wurde aufgrund der damaligen Situation eine Gruppenverfolgung der Jesiden aus dem Nordirak festgestellt, was zur Anerkennung des Flüchtlingsschutzes führte. Seit Ende 2017, nämlich mit der militärischen Niederlage des Islamischen Staats und der teilweisen Stabilisierung des Nordiraks, wird die Verfolgung von Jesiden nicht mehr als systematisch angesehen. Allerdings wird die individuelle Schutzbedürftigkeit von Jesiden aufgrund ihrer fortbestehenden Diskriminierung und Verfolgung im Asylverfahren berücksichtigt, und zwar im Wege von Einzelfallentscheidungen. Entsprechend ist die Schutzquote für jesidische Antragsteller mit irakischer Staatsangehörigkeit nach wie vor hoch. Sie lag im Jahr 2024 bei rund 39,5 Prozent. Demgegenüber haben nur 22,6 Prozent aller irakischen Antragsteller Asyl erhalten.
In diesem Zusammenhang, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es wichtig, eines klarzustellen: Die überwiegende Anzahl der in Deutschland lebenden Jesiden besitzt längst einen dauerhaften Schutzstatus. Sie sind nicht ausreisepflichtig und auch nicht von Rückführungen bedroht. Das zeigt, dass das geltende Recht Schutz bietet für diejenigen, die tatsächlich schutzbedürftig sind.
Die Grünen wollen aber etwas anderes. Ihr Gesetzentwurf sieht vor, allen Personen irakischer Staatsangehörigkeit und jesidischer Zugehörigkeit eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis zu gewähren, und das ohne jede weitere Voraussetzung, unabhängig von individueller Schutzbedürftigkeit, unabhängig vom Erstaufnahmeland der Europäischen Union, unabhängig von der Sicherung des Lebensunterhalts, unabhängig vom Vorliegen eines Visums oder sonstiger Voraussetzungen. Dieser Vorschlag ist ohne Beispiel im Aufenthaltsgesetz und politisch ein völlig falsches Signal.
Meine Damen und Herren, das Asylrecht in Deutschland beruht nicht nur auf internationalen Standards, die für alle Flüchtlinge gleichermaßen gelten. Es begründet auch einen individuellen Anspruch auf Asyl. Das ist international die absolute Ausnahme. Das jetzt aber zu einer Sonderregelung für bestimmte religiöse oder ethnische Gruppen zu erweitern, widerspricht unserem Asyl- und Aufenthaltsrecht diametral. Es verletzt im Übrigen die Gleichbehandlung von Asylsuchenden, und es untergräbt den Schutzbedarf derjenigen, die tatsächlich verfolgt sind. Ihr Vorschlag ist nichts anderes als ein weiterer Irrweg grüner Asylpolitik.
Wir halten daran fest, was der Deutsche Bundestag mit der Anerkennung des Völkermords an den Jesiden beschlossen hat, nämlich, den individuellen Schutz verfolgter Jesiden sicherzustellen und Möglichkeiten zur Rückkehr in ihre Heimat zu eröffnen. Eine pauschale Aufenthaltserlaubnis bis 2028, wie es die Grünen wollen, ist mit der Systematik unseres Asyl- und Aufenthaltsrechts nicht zu vereinbaren.
Wir setzen Ihre Migrationspolitik nicht fort. Wir haben sie beendet.
Der nächste Redner in dieser Debatte: für die AfD-Fraktion Martin Sichert.