Wie mein Vorredner sehr treffend beweist, braucht es an dieser Stelle vielleicht ein paar Erklärungen, was wir hier heute überhaupt machen. Darum habe ich mir überlegt, wie ich das vielleicht mit einer kleinen Geschichte erklären könnte.
An dieser Stelle stellen Sie sich bitte vor, dass Sie Vermieter eines Mehrfamilienhauses sind. In diesem Fall wäre das Trassenentgelt praktischerweise die Miete. Da muss man natürlich einige Sachen einkalkulieren und festlegen, wie sich die Miete so zusammensetzt. Da wäre zum Beispiel die Gebühr, die Sie an die Hausverwaltung zahlen, damit sie die Verwaltung für Sie übernimmt. Das wäre in diesem Fall die Umlage, die die InfraGO an den Konzern zahlt, oder beispielsweise die Summe, die sie für gewisse Dienstleistungen an den Konzern bezahlt. Darüber müssen wir in den nächsten Wochen noch reden.
Auf der anderen Seite haben wir die Frage: Wie entwickeln wir denn unser Haus weiter? Da spielen natürlich verschiedene Fragen eine Rolle: Wollen wir die Fassade neu machen und anständig dämmen? Wollen wir einen Fahrstuhl anbauen und das Haus weiterentwickeln, auf den neuesten Stand bringen?
Entscheidet man sich für diesen Weg, wäre das im Fall der Bahn zum Beispiel: Wir stellen von einem mechanischen Stellwerk auf ein elektronisches um. – Um das angehen zu können, haben wir das Sondervermögen Infrastruktur auf den Weg gebracht.
Nun ist es aber auch so, dass man in so einem Haus vielleicht nach 30 Jahren – das ist die übliche Zeit – auch mal die Heizung auswechseln muss. Logischerweise gibt es bei der Bahn ähnliche Vorschriften. Zum Beispiel muss man nach 80 Jahren einen Bahnsteig sanieren. So etwas regelt die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung.
Nun ist es aber auch so, dass eine Heizung regelmäßig gewartet werden muss. Das ist ein ganz entscheidender Faktor bei der Frage, wie sich die Miete entwickelt. Im Fall der Bahn wäre das zum Beispiel, dass man an einem Signal mal eine Lampe austauscht. Auch dafür haben wir die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung.
Das, was wir hier heute tun, ist, dass wir die Bereitstellung der Mittel im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung für Infrastruktur klären. Wir legen heute neben dem Gesetzentwurf eine Entschließung vor, die klärt, dass der Bahn in diesem Jahr 3,1 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden, um Infrastrukturmaßnahmen durchzuführen und damit logischerweise auch die Kosten zu senken. Wir machen das aber nicht nur deswegen, sondern auch, weil wir Stabilität im Netz organisieren wollen. Denn wir wissen, dass das in der Vergangenheit vernachlässigt wurde, und wir wollen, dass wir eine tragfähige Infrastruktur haben.
Darüber hinaus gibt es den Eigenkapitalzins. Das ist immer sehr schwierig zu erklären: Worum geht es denn da eigentlich? Als Vermieter muss ich natürlich auch einkalkulieren, dass ich vielleicht Ausfallkosten habe, wenn zum Beispiel mal jemand seine Miete nicht zahlt oder eine Rechnung für die Reinigung höher ausfällt und ich sie nicht gleich umlegen kann. Genau dafür wird hier ein gewisser Prozentsatz einkalkuliert. Da wir so viele andere Maßnahmen ergriffen haben, können wir es uns erlauben, diesen Prozentsatz nun auf 1,9 Prozent herunterzuregeln.
An dieser Stelle möchte ich mich ganz herzlich bei den Kollegen von der Union, insbesondere bei Michael Donth, und beim Ministerium, bei Ulrich Lange, bedanken. Denn das, was wir in den letzten Wochen auf den Weg gebracht haben, ist doch ziemlich einmalig. Wir haben es hier wirklich geschafft, von einem möglichen Trassenpreisanstieg, der beispielsweise im Schienengüterverkehr bei 20 Prozent gelegen hätte, runterzukommen. Ich vermute, wir werden etwa bei 5 Prozent landen. Ich denke, darauf können wir gemeinsam ziemlich stolz sein.
Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Der nächste Redner in dieser Debatte: für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Matthias Gastel.