Vielen Dank, Frau Präsidentin, dass Sie die Kurzintervention zulassen. – Sie haben ja jetzt viel darüber gesprochen, was das alles für Folgen hätte, wenn man andere Personengruppen in die Rentenversicherung miteinbezieht. Deswegen ist mein Anliegen, zu erfragen, ob Sie denn eigentlich anerkennen, dass es andere Länder gibt, wie zum Beispiel Österreich, die das machen und bei denen auch der Einbezug der Abgeordneten ein erster Schritt war.
Wir haben berechnet – in Österreich hat das so funktioniert –, dass das Geld, das man durch den Einbezug der Abgeordneten zusätzlich hat, ausreichend ist, um zumindest die Kosten, die die Umstellung des Systems auf eine Erwerbstätigenversicherung verursachen würde, zu decken.
Außerdem haben Sie auch viel über die steigenden Ansprüche gesprochen, wenn man Höherverdienende oder eben andere Personengruppen miteinbezieht. Es werden ja dann auch Geldmittel frei, beispielsweise die 90 Milliarden Euro, die wir gerade in Beamtenpensionen stecken, und außerdem gibt es auch immer noch verfassungsrechtlichen Spielraum bei der Abflachung besonders hoher Rentenansprüche. Auch da meine Frage: Erkennen Sie an, dass das so ist?