Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In ihrem Antrag zur Altersversorgung von Bundestagsabgeordneten schreiben die Linken, worum es ihnen eigentlich geht: Sie wollen eine einheitliche gesetzliche Rentenversicherung, in der alle Erwerbstätigen versicherungspflichtig sind.
Die Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, soll nach Ihren eigenen Worten nur ein erster symbolischer Schritt sein. Beamte, Selbstständige und alle anderen Berufsgruppen sollen folgen.
Die sozialistische Einheitspartei verspricht: Alle werden gleichbehandelt, und dann wird es gerecht zugehen. Das bedeutet zunächst: keine kapitalgedeckte private Absicherung, keine berufsständischen Versorgungswerke für Freiberufler oder Landwirte, keine Pensionen im öffentlichen Dienst.
Wer diese unterschiedlichen Alterssicherungssysteme mit der gesetzlichen Rentenversicherung vergleicht, der wird schnell feststellen, dass die Herausforderung für das gesetzliche Umlagesystem darin liegt, dass immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentenempfänger finanzieren müssen. Deshalb werden wir in dieser Regierungskoalition die gesetzliche Rente so reformieren, dass sie sowohl den Lebensstandard der Rentner sichert als auch für die Erwerbstätigen und die Betriebe tragfähig bleibt, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Eine symbolische Einbeziehung der Bundestagsabgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung kann dieses Problem nicht lösen. Beitragszahlungen von 630 Abgeordneten sind schlicht zu gering, um sich auf die Leistungsfähigkeit eines Rentenversicherungssystems mit über 40 Millionen aktiv Versicherten überhaupt auswirken zu können.
Anders wäre es freilich, wenn alle Erwerbstätigen versicherungspflichtig wären, und da wollen Sie ja hin. Dann würde aber nicht nur das Beitragsaufkommen der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich steigen, sondern ebenso die Rentenanwartschaften. Die im Durchschnitt höhere Vergütung von Abgeordneten oder Beamten gegenüber gesetzlich Versicherten würde zwangsläufig zu einem überdurchschnittlichen Aufwuchs der Anwartschaften führen. Damit kann man aber die gesetzliche Rentenversicherung nicht stabilisieren, schon gar nicht in Zeiten einer alternden Gesellschaft, meine Damen und Herren.
Natürlich kann man sich an dieser Stelle darüber streiten, was für Abgeordnete oder Beamte angemessen ist. Aber ganz unabhängig davon kann das Modell der Linken nicht überzeugen. Ein Systemwechsel führt nämlich immer zu einer doppelten finanziellen Belastung: Einerseits müssen entstandene Versorgungsansprüche erfüllt werden, und zwar auf Jahrzehnte hinaus, und andererseits kann eine Neuregelung mit Wirkung für die Zukunft immer nur zusätzlich finanziert werden. Das wäre für Abgeordnete eine millionenschwere, aber für Beamte eine milliardenschwere Zusatzbelastung für den Bundeshaushalt. Das gibt nicht nur die gegenwärtige Haushaltslage nicht her. Es ist auch der denkbar dümmste Zeitpunkt für einen Systemwechsel, weil der Renteneintritt der geburtenstärksten Jahrgänge ja unmittelbar vor uns liegt.
In der Sache würden Abgeordnete und Beamte mit Rentenbeiträgen zwar die Renten mitbezahlen, aber gleichzeitig würden die gesetzlich Versicherten – und nur die gesetzlich Versicherten – die Altersversorgung der Abgeordneten und Beamten bezahlen. Wer dagegen von Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen leben kann, der muss auch nach dem Vorschlag der Linken gar nichts bezahlen,
weil diese Einnahmen – übrigens zu Recht – nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegen.
Meine Damen und Herren, das Ergebnis linker Gleichmacherei ist immer dasselbe: Die formale Gleichbehandlung führt zu grober Ungerechtigkeit.
Danke, nein. Ich würde gerne abschließen. – Denn gerecht ist, wenn alle Steuerzahler für die Altersversorgung von Abgeordneten und öffentlich Bediensteten aufkommen und nicht nur die Beitragszahler der gesetzlichen Rentenversicherung. Was die Inhaber öffentlicher Ämter erhalten, muss aus öffentlichen Mitteln bezahlt werden, die von allen Steuerzahlern aufgebracht werden. So ist es richtig, und so ist es gerecht.