Vielen Dank, Frau Präsidentin, für diese Möglichkeit. – Liebe Kollegin Nicole Gohlke, es ist ja nicht das erste Mal, dass Sie hier am Redepult behaupten, dass das BAföG für Studierende und für Schülerinnen und Schüler gekürzt wird.
Das BAföG ist ein Leistungsgesetz. Das heißt, diejenigen, die BAföG beziehen, haben einen Anspruch darauf. Die Bundesregierung kann es im Rahmen eines Bundeshaushalts überhaupt nicht kürzen. Die Kürzungen, die jetzt vorgesehen sind, haben andere Gründe. Außerdem – und das werden Sie auch realisiert haben – haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir das BAföG zum einen ausbauen werden und dass wir vor allen Dingen auch einen Paradigmenwechsel im BAföG erreichen wollen, indem wir es nämlich regelmäßig anpassen, sodass es nicht passieren kann, dass Studierende aus dem BAföG rausfallen.
Deswegen meine Frage an Sie, Frau Gohlke: Ist Ihnen klar, dass das BAföG ein Leistungsgesetz ist
und dass die Bundesregierung und wir als Haushaltsgeber im Rahmen der Haushaltsberatungen das BAföG nicht kürzen können?