Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als jemand, der selbst seit vielen Jahren Polizeibeamter ist bzw. aktuell war, möchte ich – das wird nicht verwundern – die Polizei und die Arbeit der Polizei in den Fokus meiner Rede stellen. Und ich möchte zu Beginn eines ganz deutlich sagen: Unsere Polizeien sind Teil des demokratischen Rechtsstaates und nicht Spielball in politischen Auseinandersetzungen.
Die Polizei sorgt unter anderem dafür, dass alle Menschen ihre Rechte ausüben können, wie zum Beispiel das Recht auf Versammlungsfreiheit. Sie ist vor Ort, um Spannungen abzubauen und Eskalation zu vermeiden. Sie sorgt natürlich auch dafür, die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten. Es ist sogar eine zentrale Aufgabe der Polizei, die Versammlungsfreiheit zu schützen und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass Auflagen und Gesetze eingehalten werden. Das Versammlungsrecht – das wissen wir alle – ist ein hohes Gut, welches absolut schützenswert ist. Es gibt viele Länder in dieser Welt, in denen eigene Meinungsäußerungen oder das Versammeln in der Öffentlichkeit nicht oder nicht ohne Weiteres möglich sind.
Versammlungen sind aber auch nur dann durch das Grundgesetz, den Staat und seine Einrichtungen geschützt, wenn sie eben friedlich und ohne Waffen erfolgen. Wer sich nicht an diesen Frieden bei Versammlungen hält, muss auch mit Konsequenzen des Staates rechnen. Wenn es zu Gewalt, zu Angriffen oder zu anderen Störungen kommt, wird eben aus einer Versammlungsteilnahme ein Gesetzesverstoß, der zu einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat wird. Dann ist die Polizei sogar verpflichtet, einzuschreiten, um die Situation zu beruhigen und weitere Gefahren zu verhindern.
Wer – und so wurde es berichtet – mehrmalige Aufforderungen und Anordnungen von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten nicht befolgt und ignoriert, ja, im Gegenteil sogar bewusst die Polizei anschreit,
angreift und verletzt, der demonstriert nicht mehr, der begeht Straftaten und ist eben nicht mehr durch das Versammlungsrecht geschützt.
Dass Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, wenn sie ihre Aufforderungen und Anordnungen mehrfach wiederholen müssen und dem nicht Folge geleistet wird, durchaus lauter in der Ansprache werden und Maßnahmen treffen, ist ihr Auftrag. Es ist der Auftrag des Staates – konkret: der Auftrag der Polizei –, die Versammlungen zu schützen. Genauso besteht aber der Rechtsanspruch, die Veranstaltung in der Halle zu schützen, inklusive der An- und Abreise.
Für die SPD will ich aber ganz klar und unmissverständlich sagen: Wir stehen für eine offene, für eine vielfältige Gesellschaft, in der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit immer an erster Stelle stehen.
Es ist unerheblich, von welcher Seite Gewalt ausgeht. Jegliche Art von Gewalt gegen Menschen, gegen Einsatzkräfte, gegen Veranstaltungs- oder Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer, aber auch gegen Einrichtungen und Sachen hat in einer Demokratie keinen Platz.
Es war in Gießen gut zu sehen, dass auch viele bunte Gruppen, Vereine, Verbände und Initiativen da gewesen sind, die friedlich und demokratisch demonstriert haben. Und sie sind auch vom Versammlungsrecht durch das Grundgesetz geschützt. Und dennoch gibt es Gewaltausschreitungen auf Demonstrationen immer wieder. Manchmal wird die Polizei dann kritisiert, wenn sie rechtmäßig Gewalt anwendet – nämlich dann, wenn Teile der Gesellschaft diese Maßnahmen als unnötig, überzogen oder nicht angemessen empfinden. Ich will aber dazu sagen: Es gibt kein allgemeines Recht auf Widerstand, und schon gar nicht auf Gewalttätigkeit und Unfrieden bei Versammlungen. Da liegt vielleicht ein falsches Rechtsverständnis bei einigen Personen vor.
Die Medienberichterstattung sowie insbesondere das Instrumentalisieren von sozialen Medien tragen zur Verschärfung der Situation bei. Ich will gerne deutlich machen: Ein Videoclip in den sozialen Medien entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Im Gegenteil: Es handelt sich häufig um extra tendenziös zusammengeschnittene Videoaufnahmen,
die bewusst verkürzt werden, um einen einseitigen negativen Eindruck in Bezug auf polizeiliche Maßnahmen zu vermitteln. Diese Aufnahmen zeigen aber mitunter eben nicht die Wahrheit eines vollständigen Geschehnisablaufes. Es bedarf eben der gesamten Wirklichkeit, um eine Situation objektiv zu bewerten.
Aber es gibt natürlich Kreise, die einer objektiven Betrachtung nicht folgen wollen. Wir können und dürfen nicht zulassen, dass sich Gewalt zur vermeintlich richtigen Lösung für politische Meinungsverschiedenheiten erhebt. Die Tatsache, dass Menschen verletzt wurden, ist wieder einmal eine traurige Bilanz.
Trotz des eskalierten Konflikts muss noch ein weiterer Punkt betont werden: Die Polizei hat in dieser schwierigen Situation in Gießen ihren Auftrag professionell und mit größtmöglicher Sorgfalt erfüllt.
Die Einsatzkräfte standen vor der schwierigen Aufgabe, die Versammlungsfreiheit zu schützen, aber auch gegen gewaltsame Aktionen vorzugehen. Aber ich will dazusagen: Wenn Polizeikräften falsches Verhalten vorgeworfen wird, dann wird natürlich auch das in einem Rechtsstaat überprüft und kontrolliert.
Zum Schluss danke ich herzlich den etwa 8 000 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Einsatz und wünsche den Verletzten eine schnelle Genesung.
Herzlichen Dank.
Für die Fraktion Die Linke hat jetzt das Wort die Abgeordnete Desiree Becker.