Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Auseinandersetzung mit unserer Vergangenheit ist eine der zentralen Aufgaben, die uns als Gesellschaft in die Zukunft führt. Das nach nun 17 Jahren zu überarbeitende Gedenkstättenkonzept ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg.
Die Konzeption stellt sich Fragen zu neuen Herausforderungen der Vermittlungsarbeit. Diese sind schon genannt worden: der Verlust von Zeitzeugen, die Digitalisierung, die Diversifizierung von Zielgruppen oder aber der schwierige bauliche Substanzerhalt von Gedenkstätten. Sie bekräftigt dabei, dass unser Staat Verantwortung übernimmt, sich mit den Verbrechen der NS-Zeit und dem Unrecht der SED-Diktatur auseinandersetzt und die Erinnerung an beides lebendig hält. Die Erinnerung an die Millionen Opfer und Gräueltaten des Nationalsozialismus ist dabei von unveränderlicher Bedeutung. Die Singularität des Holocaust als grauenvollstes deutsches Menschheitsverbrechen werden wir deshalb immer klar benennen, und wir werden allen Relativierungsversuchen entschieden entgegentreten.
Gedenkarbeit vermittelt zudem – und das stört Sie von der AfD offensichtlich –, dass der Nationalsozialismus auf der aktiven Beteiligung vieler Deutscher und dem passiven Schweigen der Mehrheit beruhte. Sie mahnt uns daher, Unrechtssystemen stets entschieden entgegenzutreten. Der moralische Imperativ des „Nie wieder!“ gilt und muss bestehen.
Das Gedenkstättenkonzept befasst sich auch mit der Aufarbeitung anderer deutscher Staatsverbrechen, wie dem SED-Unrecht, ohne dabei NS-Verbrechen zu relativieren. Die Erinnerung an das Unrecht in der DDR ist von großer Bedeutung. Viele Menschen litten unter einem repressiven Regime, das viele Grundrechte der Bürger und Bürgerinnen mit Füßen trat. Politische Verfolgung, Überwachung, Diskriminierung, Freiheitseinschränkung bis hin zur Inhaftierung derer, die sich nicht anpassten: All dies waren Formen des staatlichen Unrechts, die die Lebensrealität vieler Menschen in der DDR prägten. Das Erinnern daran, dass die SED-Diktatur Millionen von Menschen in ihrem täglichen Leben einschränkte und auch Leben zerstörte, kann heute eine Motivation sein, die Prinzipien von Freiheit und Demokratie zu schützen.
Die Tatsache, dass sich das Gedenkstättenkonzept mit dem Gedenken an die NS-Verbrechen und dem SED-Unrecht befasst, zeigt, dass man der unterschiedlichen Wertigkeit mehrerer Verbrechenskomplexe der deutschen Geschichte Rechnung tragen kann und trägt. Als Sozialdemokratie hätten wir uns den Mut gewünscht, weitere Aspekte der aktuellen Forschung zu deutschen Staatsverbrechen, wie den Kolonialismus – und auch einen angemessenen Gedenkort daran –, aufzunehmen. Dies soll nun zumindest in einem anderen Prozess geschehen.
Angesichts aktueller Herausforderungen unserer Demokratie ist, wie ich finde, ebenso überlegenswert, ob die Gedenkstättenkonzeption nicht auch die zentralen Orte unserer stolzen Demokratiegeschichte in den Blick nehmen müsste.
Beides bleiben Chancen für die vor uns liegenden Diskussionen und Prozesse, die mit dieser Debatte eröffnet sind.
Vielen Dank.
Vielen Dank. – Die nächste Rednerin ist Marlene Schönberger für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.