Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich befasse mich hier mit den Punkten, die sich auf den MAD beziehen. Zunächst was Grundsätzliches: Selbstverständlich muss die Demokratie geschützt werden.
Selbstverständlich muss Extremismus bekämpft werden.
Die Bundeswehr verteidigt die freiheitlich-demokratische Grundordnung gegen Feinde von außen, weshalb vollkommen klar ist, dass man da nicht arbeiten kann, wenn man selber die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnt. Wer zu diesen Bedingungen bei der Bundeswehr unterschreibt, der muss auch damit leben können, dass seine Angaben mal überprüft werden.
Das Problem hier sind also nicht so sehr die Befugnisse als solche, die der MAD erhalten soll; das Problem sind die Zeiten, in denen wir leben. Denn wir können ja nicht über ein solches Gesetz sprechen, ohne dabei zu berücksichtigen, dass heute vielfältig auch ganz legitime Regierungs- und Machtkritik als Extremismus hingestellt wird.
– Stellen Sie eine Frage, dann bringe ich Ihnen gern was bei.
Man kann heutzutage eben nicht mehr einfach voraussetzen, dass die Befugnisse, die der MAD erhalten soll, am Ende wirklich nur gegen echte Extremisten eingesetzt werden.
Ich habe nichts dagegen, wenn jemand nicht Soldat werden darf, weil der MAD herausfindet, dass er in seiner Freizeit auf irgendwelche Nazikonzerte geht. Ich habe aber sehr wohl ein Problem damit, wenn jemand nicht Soldat werden darf, weil der MAD herausfindet, dass er die AfD wählt.
Ich habe kein Problem damit, wenn jemand nicht Soldat werden darf, weil der MAD herausfindet, dass er mit mehreren Soldaten an irgendeiner Verschwörung beteiligt ist, die gewaltsam rechtsextremistische Ziele durchsetzen will; alles in Ordnung. Ich habe aber sehr wohl ein Problem damit, wenn der MAD Soldaten beobachtet, weil sie die Migrationspolitik kritisieren.
Man kann heutzutage einfach nicht mehr vollkommen sicher sein.
Und wir sehen es auch hier im Hohen Hause regelmäßig, meine Damen und Herren, wenn Sie sich über den angeblich wachsenden Extremismus in der Gesellschaft beklagen,
insbesondere natürlich über den Extremismus von rechts. Dazu muss man sagen: Die Masse dieses angeblichen Extremismus, den Sie hier sehen wollen,
das ist doch in Wirklichkeit die wachsende Unzufriedenheit mit Ihrer Politik, meine Damen und Herren.
Weil es für Sie ja offenbar keine Option ist, eine andere Politik zu machen, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als die Kritiker immer härter zu bekämpfen.
Das machen Sie durch gesellschaftliche Ausgrenzung, indem Sie durch verschiedene Zensurmaßnahmen Druck ausüben.
Heutzutage muss man schon für Lappalien mit Hausdurchsuchungen rechnen. Linksextreme Organisationen, die Regierungskritiker einschüchtern, erhalten Steuergeld, Nachrichtendienste werden instrumentalisiert,
und die AfD wollen Sie am liebsten auch verbieten. All das wird am Ende aber nichts nützen.
Denn das geht gegen das Gerechtigkeitsempfinden von vielen Menschen in Deutschland und löst auch international zunehmend Befremden aus.
Besonders zu kritisieren ist, dass der MAD auch in diesem Gesetz wieder die Befugnis erhalten soll, seine nachrichtendienstlich erhobenen Erkenntnisse an Vermieter, Arbeitgeber, Hausbanken und ähnliche Stellen durchzustechen. Was das für Folgen haben kann, hat man gerade in Hessen wieder gesehen; die „FAZ“ hat über diesen unfassbaren Fall ausführlich berichtet.
Es geht um einen Hochschulprofessor, der sich nichts hat zuschulden kommen lassen, der auch kein Extremist ist. Dieser Mann ist der ehemalige Nachbar der heutigen Frau von Jürgen Elsässer, dem Herausgeber des „Compact“-Magazins. Er kannte sie schon, als sie noch nicht verheiratet waren, und da war sie noch Mitglied in der CDU. Seit dieser Zeit sind die beiden befreundet. Als dieser Professor eines Tages nach Berlin reisen und dort auch übernachten musste und sein Stammhotel ausgebucht war, hat Frau Elsässer ihm angeboten, eine Nacht bei ihr im Gästezimmer zu verbringen. Das Angebot hat er dann auch angenommen.
Dabei wurde er offenbar vom Verfassungsschutz bespitzelt. Der hat sich an seine Hochschule gewandt und gegenüber der Hochschule behauptet, bei diesem Professor handele es sich um einen Extremisten. Was glauben Sie, was ein Arbeitgeber macht, wenn ihm der Verfassungsschutz ganz offiziell erklärt, dass er einen Extremisten beschäftigt?
Würde man nicht handeln, dann müsste man ja befürchten, zukünftig vor dem Verfassungsschutz als Komplize des Extremisten zu gelten.
So hat der Mann sofort seinen Job verloren. Er durfte keinen Kontakt mehr zu seinen Studenten haben. Von heute auf morgen ist quasi das komplette Leben dieses Menschen zusammengebrochen. Er hat dann dagegen geklagt und selbstverständlich auch gewonnen – am Ende einer 16-monatigen Odyssee. Im Zuge dieses Rechtsstreites hat er herausgefunden, dass der Verfassungsschutz offenbar 2 000 Seiten Akten über ihn angelegt hatte.
Es muss sich wirklich jeder mal überlegen, in was für einem Deutschland wir eigentlich leben wollen.
Offenbar ist es mittlerweile so, dass nicht nur Regierungskritiker – was ja schon schlimm genug ist –, sondern auch alle, die mit diesen Regierungskritikern Umgang haben, jederzeit damit rechnen müssen,
von Nachrichtendiensten bespitzelt zu werden und dass diese ihnen dann das Leben zerstören, meine Damen und Herren.
Das ist ein Vorgehen, das stark an das Vorgehen der Stasi erinnert.
Und solange das möglich ist im Deutschland des Jahres 2025, brauchen unsere Nachrichtendienste keine neuen Befugnisse. Sie brauchen Reformen.
Wir lehnen dieses Gesetz ab. Und wir können gerne mal einen Kaffee trinken; dann erkläre ich Ihnen das, was Sie nicht verstanden haben.