Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon einigermaßen schamlos und ungeniert, dem Hohen Haus einen solchen Gesetzentwurf bzw. ein solches Schriftstück vorzulegen.
Weil Ihnen eine Strafverfolgung zuwider ist, wollen Sie diese abschaffen, und das ausgerechnet für Delikte in Ihrer Paradedisziplin: Ehrabschneidungen, Verschmähungen, unwahre Tatsachen. Und das Dreiste an dieser ganzen Sache ist, dass Sie versuchen, sich hinter der in Artikel 5 Grundgesetz garantierten Meinungsfreiheit zu verstecken; das ist einfach nur dreist.
Ein funktionierender Rechtsstaat gefällt Ihnen nicht; das wissen wir. Aber aufgrund der Fälle, die Sie stören, eine Gesetzesänderung herbeizuführen, ist einfach nur schäbig. Sie wollen die Meinungsfreiheit stärken mit Ihrem Gesetz – das ist der Zweck –, und das Mittel ist, Hausdurchsuchungen bei den Delikten von Ehrabschneidungen und Ehrverletzung abzuschaffen. Noch mal: Sie wollen der Polizei, der Staatsanwaltschaft und nicht zuletzt unabhängigen Gerichten ein Instrument aus der Hand nehmen,
weil Ihre eigenen Leute davon betroffen sind, weil Ihr Geschäftsmodell betroffen ist.
Alles, was sie hinter Meinungsfreiheit zu verstecken versuchen, ist in Wirklichkeit ein perfides Geschäftsmodell, und deshalb wollen Sie jenseits der Grenzen der Meinungsfreiheit dieses Geschäftsmodell ausweiten.
Nein, er hatte Zeit, zu reden.
Sie merken, dass Sie zur Erreichung Ihrer wahren Absichten diese Grenzen verschieben müssen. Sie wollen Grenzen verschieben im Sinne Ihrer ausländerfeindlichen Ideologie, zur Machterlangung im Staat und auch, um diesen Rechtsstaat zu schleifen. Diese Elemente wollen sie abschaffen, um eine Lex AfD, getarnt als Schutz der Meinungsfreiheit, durchzusetzen. Aber ich spiele mal mit. Wir nähern uns Ihrem Ansinnen mal objektiv. § 102 StPO f.: Es passiert objektiv eine Straftat. Was passiert dann?
Die Polizei ermittelt, die Staatsanwaltschaft bekommt diese Akte, und ein unabhängiges Gericht erlässt einen Durchsuchungsbeschluss. Es ist doch relativ irrelevant, welche Straftat es ist; denn drei Behörden in unserem Land schauen, gewaltenteilig agierend, auf dieses Vorgehen und würdigen es.
– Lernen Sie doch dazu. Ich gebe Ihnen doch gerade Nachhilfe in Sachen Verfassungsrecht und Strafprozessordnung.
Hören Sie doch einfach mal hin!
– Sogar kostenlos! Ich habe früher für 10 Euro die Stunde Nachhilfe gegeben, und Sie bekommen es kostenlos hier. Seien Sie doch einfach mal dankbar!
Tatbestandlich setzt das voraus, dass hier im Rahmen einer Mittel-Zweck-Relation und einer Analyse
auch die Meinungsfreiheit sicher geschützt wird. Das ist Ihr Obersatz: die Meinungsfreiheit schützen. Die Definition von „Meinung“ umfasst Werturteile und Tatsachenbehauptungen. Sie haben sogar die EMRK in Ihrem Schriftstück zitiert. Demnach sind – so perfide und aus meiner Sicht daneben sie auch sein mögen – sogar Ihre Ideen geschützt. Und auch Tatsachenbehauptungen, beruhend auf der Auswahl und der Interpretation menschlicher Wahrnehmung, auch Ihrer Wahrnehmung, sind davon geschützt. Das ist der Grundsatz für einen sachlich-geistigen Austausch. Das ist der Punkt, an dem Sie aussteigen.
Kommen wir zum funktionellen Verständnis der Meinungsfreiheit und zu ihren Schranken. Die nachfolgenden Schranken – ich zitiere gerne aus einem Grundgesetzkommentar – sind „erwiesen unrichtig oder der Wahrheitsgehalt wird von niemandem behauptet“, außer von der AfD wahrscheinlich. Weiter heißt es:
„Kommunikation ist ein geistiger Vorgang. Verhaltensweisen, die auf Druck, Zwang oder Gewalt setzen, sind nicht geschützt. Verächtliche Werturteile, Schmähkritik, Herabwürdigung und Verunglimpfung sind nicht geschützt.“
Fast jede Rede hier im Deutschen Bundestag, die Sie halten, fällt unter diese Kategorie der Einschränkung, der verfassungsrechtlichen Einschränkung von Meinungsfreiheit.
Artikel 5 hat Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze und in dem Recht der persönlichen Ehre. Also das, was Sie gerade von der Strafverfolgung ausnehmen wollen, ist in Artikel 5 unseres Grundgesetzes geschützt,
von der Strafverfolgung unterlegen, und Sie wollen Ihre Leute vor dieser Strafverfolgung bewahren. Nur diesen Sinn hat Ihr Gesetz. Sie wollen Straftäter vor dieser Strafverfolgung bewahren,
um Ihre wahren Absichten zu tarnen und gleichzeitig Ihre populistische Propaganda nach vorne zu treiben.
– Okay, das ist anscheinend zu intellektuell für Sie gewesen.
Ich mache es praktisch; ich habe was vorbereitet. Passen Sie auf! Ich zitiere mal: Das „rotgrüne Geschmeiß“ soll „aufs Schafott geschickt werden“. „Grube ausheben und Löschkalk“ drüberstreuen – der ehemalige Fraktionsvorsitzende der AfD im Mecklenburg-Vorpommerschen Landtag, Herr Arppe. Man müsste die Integrationsbeauftragte „in Anatolien entsorgen können“.
„Das große Problem ist, dass man Hitler als das absolut Böse darstellt.“ Herr Görnert: „Das Pack erschießen oder zurück nach Afrika prügeln.“
Herr Grauf, Mitarbeiter einer Bundestagsabgeordneten:
„Ich würde niemanden verurteilen, der ein bewohntes Asylantenheim anzündet.“
Herr Grauf weiter:
„Immerhin haben wir jetzt so viele Ausländer im Land, dass sich ein Holocaust wieder lohnen würde.“
Sind das die Aussagen, sind das die Meinungen, die Sie schützen wollen?
Sind das die Meinungen? – Jetzt sind Sie ganz still.
Wenn Sie den Spiegel vorgehalten bekommen, sind Sie auf einmal still.
Das sind Ihre Leute. Das sind die Meinungen, die Sie in diesem Land präsentieren wollen. Das ist Ihre Haltung!
Aber keine Sorge – –