Frau Präsidentin! Liebe Bürger! Morgens 6 Uhr irgendwo in Deutschland: An der Wohnungstür wird Sturm geklingelt und geklopft, als wäre alles zu spät. Je nach Gemüt eilt man verärgert oder verängstigt herbei und kann gerade noch verhindern, dass die Türe zerstört wird. Was erwartet einen dann? Ein Dutzend Polizisten und ein grinsender Staatsanwalt, oft sehr motiviert und voller Vorfreude auf den Machtrausch des Technokraten, der ihn seinerseits an diesem Tag so früh aus dem Bett getrieben hat. Auf dem Wisch, den der Bürger erst auf Nachfrage einsehen darf, steht schwarz auf Ökopapier gedruckt: Hausdurchsuchung aufgrund von Politikerbeleidigung im Internet. – Diese Szene würde in repressive Staaten wie China oder Erdoğans Türkei passen, fand und findet aber hundertfach bei uns in Deutschland statt. Neutrale Ermittlungen aufgrund von Anzeigen ohne vorherigen Gesinnungsabgleich sind eine Sache; das gehört natürlich zu einem Rechtsstaat. Aber Einschüchterung und verkappte Bestrafung ohne Gerichtsurteil, das ist einer Demokratie nicht würdig und gehört sofort unterbunden.
§ 185 Strafgesetzbuch – die normale Beleidigung – und vor allem § 188 – die Beleidigung politisch exponierter Personen – werden in einem Maße missbraucht und exzessiv ausgelegt, dass sich die Balken biegen.
Und sparen Sie sich jetzt das Strohmannargument, auch Vertreter der AfD würden zu weit gehende Dinge des Öfteren mal zur Anzeige bringen! Darum geht es hier gerade nicht. Das ist erstens eine Frage der Waffengleichheit, und zweitens weist gerade die Strafverfolgung eine unsägliche Schlagseite auf. Linke Sprüche bis hin zu Antisemitismus werden per Dienst nach Vorschrift abgeschichtet, während alles, was die Regierung oder unsere Demokratie, also die Demokratur der Altparteien, kritisiert, gnadenlos bis in die eigene heimische Wohnung verfolgt wird.
Gib jemandem Macht, und man erkennt sein wahres Wesen. Bei diesem Test sind alle Regierungen seit Merkel krachend durchgefallen, und eben auch sehr viele Staatsanwaltschaften bzw. Ermittlungsrichter, die da über den Gang mitwirken.
Folgendes wollte man mir übrigens untersagen, in die Drucksache zu schreiben – stellen Sie sich das vor; Achtung, Staatsgeheimnis! –: Im Dezember 2024 durchsuchten Kommandos deutschlandweit 50 Wohnungen wegen mutmaßlicher Hasskriminalität, groß angekündigt! Man war sich der Lufthoheit derart sicher, dass man sogar ein Fernsehteam des US-Senders CBS mitgenommen hatte. Die Amerikaner waren schockiert, und auch die Zuschauer drüben wochenlang; denn der zuständige niedersächsische Oberstaatsanwalt Laue erklärte freimütig feixend: Es ist ja schon Bestrafung, wenn denen das Handy weggenommen wird. Es ist sogar viel schlimmer als eine etwaige Geldstrafe. – Das, meine Damen und Herren, ist die Bankrotterklärung jedes rechtsstaatlichen Denkens, live vor der Kamera.
Von einer Politik, die so etwas stützt, lassen wir uns garantiert nicht erzählen, was eine echte Demokratie ist und was nicht.
Sie kritisieren ja genüsslich Donald Trump, weil der zu Hause aufräumt. Räumen Sie erst mal bei Ihren weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften hier auf!
Ferner kurios: Ich durfte einen angesehenen Juraprofessor und ehemaligen Ministerialrat in Bayern, der die Bestrafung durch Hausdurchsuchung – wie oben genannt – als Missachtung des Strafrechts verurteilte, in der Drucksache nicht zitieren. Ans Präsidium: Vielleicht reden Sie da mal mit dem Parlamentssekretariat! So eine Zensur nachgewiesener Quellen stärkt nicht gerade das Vertrauen in dieses Parlament.
Und es geht munter weiter. Das letzte bekannte Räumkommando ging erst vor Wochen durch die Straßen und warf Bürger morgens aus dem Bett, weil Bildchen und Texte im Internet gepostet wurden. Beschädigtes Interieur, de facto enteignete Geräte, traumatisierte Kinder – alles Kollateralschäden, die Sie in Kauf nehmen, weil Sie merken, dass sich der Wind dreht und immer mehr Menschen sich trauen, etwas gegen links-grünen Niedergang zu sagen. Und ja, dadurch gibt es mehr Posts, die etwas zu viel sind und strafbar sein mögen.
Aber weil Ihnen eben alles aus der Hand gleitet, wollen Sie hier noch mal so richtig draufhauen und vermeintliche Stärke beweisen. Das geht nach hinten los; die Umfragewerte zeigen es.
Um bis zu Ihrer Abwahl die Menschen vor unverhältnismäßigen Hausdurchsuchungen zu schützen, ist unser Gesetzentwurf da. Keine Zulässigkeit mehr dieses Mittels, wenn alleinig wegen Ehrschutzdelikten ermittelt wird! Ganz einfach und in aller Kürze.
Die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 Grundgesetz stünde dem bei fairer Abwägung ohnehin entgegen; aber das findet ja bekanntlich nicht statt. Stattdessen wird wegen „Schwachkopf“ und einem kreativen Bildchen eine Familie mit behindertem Kind hochgenommen. Und nein, es gab keine anderen Gründe bei Herrn Niehoff im Vorfeld. Unterlassen Sie dieses gegenteilige Gasligthing!
Das ist nachgewiesen. Und jemand, der wegen der Bezeichnung „dümmste Außenpolitikerin der Welt“ Bürger sogar in die Insolvenz treibt, hat ohnehin meine vollste Verachtung.
Also, bis wir hier die ganze Systematik wieder grundrechtskonform ausgerichtet haben – was wir auch tun werden –, muss als Sofortmaßnahme die offen als Standgericht praktizierte Hausdurchsuchung untersagt werden. Denn eins ist klar: Beweise kann man auch anders erlangen. – Viele der Protestäußerungen, die Sie als Hassverbrechen brandmarken, werden heutzutage unter Klarnamen gepostet. Gerade das macht Ihnen so Angst; Sie sind vollkommen perplex. Die Bürger stehen dazu und wollen vielleicht sogar geklärt wissen, was noch geht und was nicht geht. Außerdem können Sie ja Ihren Spießgesellen Jan Böhmermann fragen. Der wird Ihnen dann erklären, wie man Personen im Internet doxt und ausfindig macht. Im Gegensatz zum Staatsfunk ist das nämlich ganz normale Ermittlungsarbeit, und man spart sich damit einiges an eingetretenen Wohnungstüren. Des Weiteren gibt es die Onlinedurchsuchung. Sie wissen ganz genau, dass Sie da schon sehr viel Zugriff ohne die Bestrafung durch Hausdurchsuchungen erlangen können.
Kurzum: Das Bildchen oder der Text sind mit sehr viel milderen Mitteln zuzuordnen; Sie werden gleich das Gegenteil behaupten. Strafverfolgung ist aber weiter gesichert. Die meisten Betreiber von Kommentarspalten bei Social Media, auch die ausländischen, sind bei verhältnismäßig gehaltenen Anfragen kooperativ, nur eben nicht bei rollkommandohafter Massenabfrage wegen Kleinigkeiten. Und das ist auch gut so. Es gibt nämlich laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gerade kein Extrapolitikerrecht auf Dünnhäutigkeit
und auch kein Recht auf unverhältnismäßige Bestrafung durch Ermittlungen.
Was kommt als Nächstes? Vielleicht der Gentest bei Kaugummiverschmutzung des Gehwegs? Das wäre objektiv gesehen sehr effektiv. Das kann man doch machen. Was fällt Ihnen noch ein, wenn man Ihnen freie Hand lässt? Mir ist klar: Freiwillig wird zumindest der linke Block hier gar nichts tun. Es braucht ein erstes Gesetz dagegen.
Vielen Dank.