Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, heute den Schluss dieser Debatte hier machen zu dürfen und die Dinge noch einmal klar aufzuzeigen.
Liebe Kollegin Kreiser, wir waren immer bemüht,
uns in den Verhandlungen mit Gründlichkeit, aber auch mit entsprechender Beschleunigung der Verfahren einzubringen. Man kann eine Energiewende nicht mit extremen Ansichten gestalten, sondern man muss entsprechendes Augenmaß wahren und auch die praktischen Erfordernisse berücksichtigen. Ich glaube, das ist uns gelungen.
Mit diesem Gesetz, verehrte Damen und Herren, setzen wir die EU-Erneuerbaren-Richtlinie RED III vollständig in deutsches Recht um. Unser Ziel ist klar: Genehmigungen für Offshore-Windparks und Stromnetze vereinfachen, entbürokratisieren, ohne Abstriche beim Schutz sensibler Gebiete zu machen.
Ein Kern des Gesetzes sind die neuen Beschleunigungsflächen und Infrastrukturgebiete. Erstens definieren wir klar, auf welche Flächen nach § 8a des Windenergie-auf-See-Gesetzes und welche zusätzlichen Flächen aus dem Flächenentwicklungsplan das Gesetz künftig Anwendung findet, zweitens schaffen wir die Grundlage, ab 2026 weitere Beschleunigungsflächen auszuweisen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, als Reaktion auf die angesprochene leergelaufene Runde ermöglichen wir für 2026 Ausschreibungsmengen von bis zu 5 000 Megawatt. Das gibt Planungssicherheit und unterstützt den Hochlauf. Die Prüfung erfolgt ebenengerecht und ausschließlich mit vorhandenen behördlichen Daten zu Natura-2000-Gebieten. Wenn keine geeigneten Daten vorliegen, finden keine zusätzlichen Kartierungen statt.
Und wir haben eine modernisierte Flächenlogik. Neue Ausschreibungsflächen sollen künftig 500 bis 2 000 Megawatt ermöglichen. Das verbessert Anschlussfähigkeit und Realisierbarkeit.
Und eines möchte ich schon auch noch ansprechen: Wir haben uns bewusst gegen die ursprünglich vorgesehenen pauschalen Ausgleichszahlungen entschieden. Ein Ausgleich fällt also nur dann an, wenn trotz der Minderungsmaßnahmen tatsächlich erhebliche Beeinträchtigungen verbleiben. Das heißt, Ausgleich wird dann geleistet, wenn tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Bei dieser Entscheidung gibt es dann auch entsprechende Spielräume.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Klarheit, Beschleunigung, weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und eine praxistaugliche Umsetzung der RED III ist das Ergebnis dieses Gesetzes mit Augenmaß, eines Gesetzes der Mitte, eines Gesetzes der Vernunft, sodass die Energiewende gelingen kann.
Herzlichen Dank dafür.