Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die Koalition aus CDU, CSU und SPD war von Beginn an klar: Die Umsetzung von EU-Recht darf nicht zur nächsten Bürokratiefalle werden. Wir haben im Koalitionsvertrag festgehalten, dass wir bei der Umsetzung von EU-Recht eine bürokratische Übererfüllung ausdrücklich ausschließen. Wir haben zugesagt, RED III zügig und mit einem klaren Fokus auf Entbürokratisierung zu beraten und Planungsbeschleunigung und bessere Genehmigungsverfahren umzusetzen. Genau das leisten wir mit diesem Gesetz. Vielen Dank auch an die Kollegen der SPD für die gute Zusammenarbeit!
Im Zentrum der Debatte stand die Frage: Wie verfahren wir weiter mit Offshore-Windenergie? Gerade nach den gescheiterten Auktionen im August 2025 war das ein zentraler Punkt in den vergangenen Monaten. Gesellschaft, Fachverbände und Übertragungsnetzbetreiber haben uns immer wieder sehr klar die Fragen gestellt: Wie reagiert die Politik, wie reagiert dieses RED-III-Umsetzungsgesetz auf diesen Weckruf des Marktes?
Unsere Antwort hat zwei Stufen:
Erstens. In diesem Gesetz setzen wir dort an, wo wir unmittelbar handeln können: Bürokratische Erleichterungen, mehr Realismus bei Fristen und mehr Flexibilität bei Ausschreibungsmengen stehen im Vordergrund.
Zweitens. Wir bereiten parallel eine weiter gehende Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes vor, in der wir strukturelle Fragen des Ausschreibungsdesigns umfassend adressieren. Heute geht es darum, keine Zeit zu verlieren und die dringendsten Anpassungen vorzunehmen.
Konkret bedeutet das:
Erstens verlängern wir die Realisierungsfrist. In § 81 Absatz 2 WindSeeG wird die fünfte Realisierungsfrist um sechs Monate nach hinten verschoben. Es geht aber nicht um eine Verschiebung oder Verlängerung, sondern darum, denjenigen, die die Zuschläge erhalten, die Möglichkeit zu geben, die technische Betriebsbereitschaft der Windenergieanlagen etwas später herzustellen. Das ist auf See manchmal in sechs Monaten einfach nicht zu machen.
Zweitens passen wir die Ausschreibungsmengen an. Mit der Änderung in § 2 Absatz 2 WindSeeG reagieren wir darauf. Für das Jahr 2026 werden die Ausschreibungsmengen auf 2 500 bis 5 000 Megawatt justiert. Damit hoffen wir, Flexibilität in den Markt zu bringen.
Wir verbinden also mit dieser RED-III-Richtlinie drei Ziele:
Erstens. Wir vermeiden bewusst eine Übererfüllung von EU-Recht. Wo Brüssel Vereinfachungen vorsieht, setzen wir sie eins zu eins um.
Zweitens. Wir reagieren auf die Marktsignale der gescheiterten Auktionen.
Drittens. Wir stärken die Planungs- und Investitionssicherheit für die Unternehmen.
Vielen Dank, ahoi und Glück auf!
Der nächste Redner in dieser Debatte ist Raimond Scheirich für die AfD-Fraktion.