Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Uns liegen heute drei Anträge der AfD vor, einer davon zur sogenannten Freiheit von Bitcoins. Doch wie ist dieser Bitcoin aktuell einzuschätzen? Anfang Oktober stand dieser noch bei einem Rekordhoch von 126 000 US-Dollar. Wenige Wochen später rutschte er unter die Marke von 100 000 US-Dollar, inzwischen notiert er bei um die 90 000 US-Dollar.
Ein Markt, der binnen Tagen 30 000 Dollar verliert, braucht keine Freiheitsrhetorik, sondern Gespür und Realitätssinn.
Klar ist: Der Handel mit Kryptowährungen ist längst keine Randerscheinung mehr. Diesen Markt kann man kritisch begleiten, aber man darf ihn nicht verteufeln, meine sehr geehrten Damen und Herren. Trotzdem braucht es eine Klarstellung: Es existieren Anfälligkeiten, einige sprechen aktuell von einem möglichen Crash, auch beim Bitcoin. Risiken bestehen, ja: Hacker können stehlen, es gibt kaum Schutz, keine Einlagensicherung, keinen Sicherheitsmechanismus. Diese Realität sollte man verstehen, bevor man politische Forderungen daraus bastelt.
Meine Damen und Herren, worüber reden wir also heute hier? Der Antrag der AfD tut so, als wären wir in Deutschland und Europa beim Thema Bitcoin eingeschränkt. Diese Erzählung stimmt schlicht nicht. Wir sollen angeblich Fesseln lösen und alles liberalisieren, dabei existiert längst ein breiter Markt, eine riesige Community und eine Vielzahl anderer Kryptowährungen, auch in Deutschland.
Kommen wir zu den steuerlichen Aspekten. Sie schreiben, die „steuerliche Behandlung von Bitcoin (insb. § 23 EStG) ist zwar […] positiv zu bewerten“ – das ist ja erfreulich –, „aber […] unsicher und investitionsfeindlich“. Und hier widerspreche ich Ihnen. Die geltende Regelung, Gewinne nach Ablauf der einjährigen Frist steuerfrei zu halten, folgt einer klaren Systematik. Sie gilt genauso bei Gold oder Fremdwährungen. Eine Sonderbehandlung nur für Kryptowährungen würde dieses System ohne erkennbaren Grund durchbrechen. In Ihrer Antragsbegründung schreiben Sie von einer willkürlichen Auslegung der Finanzämter bei der steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen und berufen sich dabei auf drei Jahre alte Quellen und Finanzgerichtsurteile, die bereits abschließend vor dem Bundesfinanzhof entschieden sind. Das ist nicht aktuell, das ist antiquarisch!
Und hätten Sie genau nachgelesen, wäre Ihnen aufgefallen, dass wir bereits seit dem 6. März 2025 ein Schreiben des BMF zu diesem Thema vorliegen haben. Es gibt folglich keine Willkür staatlicher Entscheidungen. Es liegen hier klare Abgrenzungen zwischen privaten Veräußerungsgeschäften und gewerblichen Einkünften vor. Das möchte ich hier ausdrücklich unterstreichen.
Sie sprechen außerdem die Markets-in-Crypto-Assets-Regulierung an. MiCA sorgt für klare Standards, für Transparenz, für Marktintegrität und für den Schutz der Anleger. Warum Sie diese Regeln als übertrieben darstellen, erschließt sich mir einfach nicht.
In den USA übernehmen drei Behörden allein die Regulierung des Bitcoins mit Fokus auf Verbraucherschutz und Steuertransparenz. Selbst also im Land der unbegrenzten Möglichkeiten gibt es Regeln. Liebe AfD, es ist schon bemerkenswert, wenn selbst die USA für Sie plötzlich zu regulierungsfreundlich wirken.
Gleichzeitig fordern Sie, die Bundesrepublik sollte Bitcoin-Staatsreserven anlegen. Ich sage Ihnen: Reserve ist dabei nicht gleich Reserve. Es gibt die strategische Notfallreserve, die Devisenreserve, die strategische Vermögensreserve und die Reserve über einen Staatsfonds. Bei der Notfallreserve oder Devisenreserve scheidet der Bitcoin aus. Denn was machen Sie bei einem Stromausfall? Und als Zahlungsmittel konnte sich der Bitcoin ebenfalls noch nicht durchsetzen. Diese Antworten müsste Ihr Antrag geben, tut er aber nicht.
Es verbleiben die strategische Vermögensreserve und der Staatsfonds. Eine staatliche Reserve muss aber ein stabiles Wertaufbewahrungsmittel sein.
Sie nennen El Salvador als Musterbeispiel. Was Sie nicht wussten: Das Land musste Anfang dieses Jahres zurückrudern; denn das Risiko für die Finanzstabilität des Landes wurde einfach viel zu groß.
Das ist kein Vorbild, das ist vielmehr eine Warnung.
Persönlich teile ich durchaus die Ansicht, mal mutig zu sein und durch die Bundesrepublik beschlagnahmte Bitcoins langfristig zu halten.
Außerdem sprechen Sie in dem Antrag den digitalen Euro an und kritisieren diesen als zentral gesteuertes Kontrollsystem. Ich möchte klarstellen: Der digitale Euro ist kein Teufelswerk. Er ist ein zusätzliches Angebot.
Zum Schluss. Warum reden wir nicht über ein breiteres, technologieneutraleres Angebot im Bereich der Kryptowährungen? Ich sehe in Ihrem Antrag Angebote, den Bitcoin zu integrieren; aber dies muss unter den bisherigen rechtlichen Rahmenbedingungen erfolgen. Ich bin offen für eine sichere und transparente Anwendung beim Bitcoin und anderen Kryptowährungen. Ihr Antrag bewirkt das nicht.
Vielen Dank.
Vielen Dank. – Der nächste Redner in der Debatte ist Rainer Groß für die AfD-Fraktion.