Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem das Rentenpaket jetzt beschlossen wurde, können wir Schritt für Schritt weiter für mehr Ordnung in der Migrationspolitik in Deutschland sorgen.
Denn diese Koalition hat im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir einen anderen, einen konsequenteren Kurs in der Migrationspolitik einschlagen. Und das setzen wir heute mit dem nächsten Maßnahmenpaket fort, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir schaffen endlich die Möglichkeit, sogenannte sichere Herkunftsstaaten auch per Rechtsverordnung der Bundesregierung auszuweisen und zu bestimmen. Damit braucht es keine Beschlussfassung des Bundestages und des Bundesrates mehr. Das geht schnell. Das ist wichtig, weil wir mit diesen sicheren Herkunftsländern besser steuern und begrenzen können; Stichwort „schnelle Verfahren“. Es besteht ein dauerhaftes Arbeitsverbot. Wir senden, liebe Kolleginnen und Kollegen, in die entsprechenden Länder das klare Signal: Es gibt keine Perspektive, hier nach Deutschland zu kommen und Asyl zu beantragen.
Die Bundesregierung wird beginnen mit den Staaten Marokko, Tunesien, Algerien und Indien: alles Staaten, die eine Anerkennungsquote zwischen 0,3 und 2,2 Prozent haben.
– Auch das, Frau Kollegin Polat, ist überfällig. Sie von den Grünen haben es jahrelang verhindert und damit einen großen Schaden für unser Land angerichtet.
In den polizeilichen Statistiken nach Staatsangehörigkeit zeigen sich die höchsten Kriminalitätsraten bei Menschen aus den Staaten Marokko, Tunesien und Algerien.
Das heißt, wir schaffen damit auch mehr Sicherheit in unserem Land, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Und wir setzen die Migrationswende fort, eine 180-Grad-Wende, indem wir den sogenannten Pflichtanwalt bei Abschiebehaft abschaffen. Die Ampel hat das eingeführt, vor allem auf Drängen der Grünen. Wir machen das Gegenteil: Wir schaffen ihn wieder ab.
Er ist weder rechtsstaatlich notwendig noch sinnvoll; er verlängert die Verfahren. Nochmals: Wir reden hier über Personen, die ein langes rechtsstaatliches Verfahren hinter sich haben, das rechtskräftig abgeschlossen ist, und ausreisepflichtig sind. Ihr Aufenthalt in Deutschland ist rechtswidrig. Wir sorgen dafür, dass die Ausreise auch umgesetzt wird.
Herr Abgeordneter, würden Sie eine Zwischenfrage vom Bündnis 90/Die Grünen zulassen?
Aber selbstverständlich.
Verehrter Herr Throm, Sie haben gerade von Tunesien gesprochen. Ich möchte gerne von Ihnen wissen: Wie definieren Sie „sicher“ und „Sicherheit“ in einem Herkunftsland Tunesien?
Wie definieren Sie „sicher“ angesichts einer Repressionswelle, die in diesem Land stattfindet, angesichts eines Präsidenten, der mehr und mehr die demokratischen Strukturen im Parlament zertrümmert, angesichts der Massenverhaftungen von Frauen aus demokratischen Frauenorganisationen, aus Journalistenverbänden, aus Anwaltsverbänden, aus Flüchtlingsorganisationen, aus dem großen Gewerkschaftsverband? Wie definieren Sie „sicher“, wenn in dieser Woche bekannte Oppositionelle, demokratische Politiker, verhaftet worden sind, unter anderem der ehemalige Minister und Gründer der progressiven Demokratischen Fortschrittspartei Ahmad Nadschib Al-Schabbi, dem eine hohe Haftstrafe droht? Er ist 81 Jahre alt, ein bekannter Demokrat. Was bitte ist daran „sicher“?
Sehr geehrte Frau Roth, danke für diese Frage. – Wir müssen erstens feststellen, dass wir nicht die hohen Maßstäbe unseres Rechtsstaates, die wir in Deutschland über Jahrzehnte entwickelt haben, zur Grundlage für alle anderen Staaten dieser Welt machen müssen.
Zweitens. Bei sicheren Herkunftsstaaten ist Asyl nicht ausgeschlossen. Jeder, der kommt, auch aus Tunesien, hat die Möglichkeit, vorzutragen, warum gerade er als Person verfolgt wird oder beeinträchtigt ist. Das gilt wie bisher. Wir haben bei Menschen, die aus Tunesien nach Deutschland kommen und hier Asyl oder Schutz beantragen, eine Anerkennungsquote von etwa 2 Prozent. Damit sehen Sie, dass das eine sehr geringe Quote ist; und diese kann es auch in Zukunft geben, nur in einem anderen Verfahren. Aber die 98 Prozent, die nicht schutzberechtigt sind, oder andere, die sich überlegen, nach Deutschland zu kommen, bekommen das Signal, dass hier grundsätzlich keine Perspektive besteht, Schutz und Asyl zu erhalten, sehr geehrte Frau Roth.
Wir machen etwas Weiteres, das im ursprünglichen Gesetzentwurf nicht enthalten war. Wir schaffen im Staatsangehörigkeitsgesetz für Personen, die versuchen, bei der Einbürgerung zu täuschen, eine zehnjährige Einbürgerungssperre. Das machen wir als Konsequenz auf die Erkenntnisse der letzten Monate; denn insbesondere bei sogenannten gefälschten Sprachzertifikaten haben wir es offensichtlich mit Organisierter Kriminalität zu tun. Daraus wurde ein Geschäftsmodell entwickelt. Viele Hundert Fälle sind bekannt geworden, insbesondere vor Kurzem in Baden-Württemberg und Hessen, wo es Hausdurchsuchungen mit 200 Polizistinnen und Polizisten im Einsatz gab. Wir finden: Wer versucht, schon im Einbürgerungsverfahren zu täuschen,
der hat den deutschen Pass nicht verdient und darf ihn dann auch zehn Jahre lang nicht erhalten, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir erhoffen uns dadurch, diesen Sumpf auszutrocknen. Wir wollen präventiv wirken und alle Redlichen, die sich überlegen, deutsche Staatsbürger zu werden, von derartigen Täuschungsversuchen von vornherein abhalten, weil sie sonst mindestens zehn Jahre keine Möglichkeit haben, deutsche Staatsbürger zu werden.
Sie sehen: Schritt für Schritt geht diese Koalition bei Ordnung, Steuerung und Begrenzung der illegalen Migration in diesem Land voran.
Herr Abgeordneter!
Heute machen wir einen weiteren entscheidenden Schritt.
Herzlichen Dank.
Für die AfD-Fraktion darf ich Dr. Christian Wirth das Wort erteilen.