Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, dass Sie die Frage zulassen. – Sie haben eben davon gesprochen, dass die Kosten für die Miete zu einem großen Problem und auch zu einer Armutsgefährdung werden.
Ich habe eine konkrete Frage, weil ja heute im Kabinett die Bürgergeldreform beschlossen wurde. In dem Zusammenhang wird sehr viel über die Sanktionen diskutiert. Aber eine Neuregelung bei der jetzigen Bürgergeldreform, die, glaube ich, sehr viel mehr Menschen betrifft, ist ja der Wegfall der Karenzzeit bei der Prüfung der Angemessenheit der Wohnung.
Also, beim Bürgergeld gab es eben dieses eine Jahr, wo man gesagt hat: Karenzzeit; man prüft das nicht. Wenn jetzt geprüft wird und das zu der Feststellung führt, dass die Wohnungen von Menschen zu teuer sind, weil die Mieten zu hoch sind, dann führt das ja dazu, dass Menschen entweder umziehen müssen, was sie oft angesichts des angespannten Wohnungsmarktes nicht können, oder es führt dazu, dass die Eigenanteile höher werden. Das heißt also, dass die Menschen von ihrem Regelsatz eben auch noch zur Miete und zum Heizen etwas dazuzahlen müssen – es ist jetzt schon jeder neunte Bürgergeldhaushalt, der das machen muss –, und die Sozialverbände warnen davor und sagen: Wenn man diese Karenzzeit abschafft und die Eigenanteile bei den Mieten in den Bürgergeldhaushalten steigen, dann führt das zu leeren Kühlschränken.
Und mich würde interessieren: Was sagen Sie zu der Kritik der Sozialverbände an Ihrer Bürgergeldreform? Und wie wollen Sie so die Mietkosten, über die Sie selber gerade sagten, sie führten zur Armutsgefährdung vieler Menschen, gerade der Bürgergeldhaushalte, vertretbar halten? Warum hat das so Eingang in das Gesetz gefunden? Warum schaffen Sie diese Karenzzeit ab? Und was sagen Sie zu der Kritik der Sozialverbände, die davor warnen, dass das wirklich die Armut in Bürgergeldhaushalten massiv steigern wird und natürlich auch die 1,8 Millionen Kinder, die im Bürgergeldbezug sind, massiv betreffen wird?