Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute Abend beraten wir in vorweihnachtlicher Zeit und vielleicht auch in vorweihnachtlicher Stimmung über einen Antrag der Linken. Junge Familien zu unterstützen und gute Eltern-Kind-Bindungen für beide Elternteile zu ermöglichen, verbindet uns vermutlich alle in diesem Haus. Gerade deshalb sollten wir uns auch an den Fakten orientieren. Im Antrag der Linken wird behauptet, Deutschland habe die EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben bis heute nicht vollständig umgesetzt. Diese Behauptung ist schlicht und einfach nicht richtig. Deutschland verstößt nicht gegen EU-Recht. Es besteht keine weitere Umsetzungsverpflichtung. Die Europäische Kommission hat nicht ohne Grund die Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland im Jahr 2023 eingestellt.
Die Richtlinie aus dem Jahr 2019 legt Mindeststandards fest und lässt den Mitgliedstaaten ausdrücklich Gestaltungsspielräume – und das ist gut so. Wir wissen alle, dass die Umsetzung in nationales Recht in EU-Staaten unterschiedlich erfolgt – darüber haben wir in diesem Haus schon oft gesprochen –, Stichwort „Übererfüllung“. Die Umsetzung fällt in Europa sehr unterschiedlich aus – von kurzen Sonderurlauben bis hin zu verpflichtenden Modellen. Sie haben dies in Ihrem Antrag auch ausführlich ausgeführt. Und Deutschland muss sich hier mit seinen Regelungen sicher nicht verstecken.
Bereits 2007 hat eine unionsgeführte Bundesregierung das Elterngeld eingeführt. Seit fast zwei Jahrzehnten unterstützt das Elterngeld Familien konkret und wirksam. Eltern erhalten Einkommensersatz über das Basiselterngeld oder – bei Teilzeitarbeit – über das Elterngeld Plus. Der zweite Elternteil kann Partnermonate nutzen, um sich frühzeitig an der Sorgearbeit zu beteiligen und eine enge Bindung zum Kind aufzubauen. Gerade nach der Geburt wird dies auch intensiv genutzt.
Der Bund stellt jährlich 7,5 Milliarden Euro bereit – über 7 Milliarden Euro für Zeit, für Bindung, für gemeinsame Verantwortung. Vor diesem Hintergrund will Die Linke heute etwas einführen, was es faktisch seit 20 Jahren schon gibt. Hinzu kommt: Die Frage der Finanzierung Ihrer Forderung nach 28 Tagen Freistellung mit 100 Prozent Entgeltfortzahlung bleibt unbeantwortet. Es gibt keinen richtigen Finanzierungsvorschlag und keinen Hinweis darauf, wo im Familienhaushalt eingespart werden soll. Familienpolitik nach dem Prinzip „Der Staat wird das schon irgendwie richten können“ ist nicht verantwortungsvoll.
Auch europarechtlich trägt der Antrag nicht. Die Richtlinie verlangt weder einen 28-tägigen Sonderurlaub noch eine vollständige Entgeltfortzahlung noch ein Rückkehrrecht auf exakt denselben Arbeitsplatz. Sie verlangt lediglich, dass eine Rückkehr auf den bisherigen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz möglich ist.
Auch beim Kündigungsschutz besteht kein Regelungsdefizit. Während der Elternzeit gilt bereits heute umfassender Kündigungsschutz.
Ihr Antrag blendet zentrale Fragen aus: die Finanzierung, die Folgenabschätzung, die Belastungen für Arbeitgeber. Überhaupt nichts in diese Richtung! Der Antrag ist daher nicht erforderlich, europarechtlich falsch begründet und praktisch nicht überzeugend.
Wir setzen stattdessen auf bewährte Instrumente: Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit, Kündigungsschutz – sachlich, wirksam und rechtssicher.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.