Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Untersuchungsausschüsse sind das schärfste Schwert parlamentarischer Kontrolle. Gerade deshalb setzen das Grundgesetz und das Untersuchungsausschussgesetz ihrer Einsetzung klare Grenzen. In einem Rechtsstaat mit Grundrechten und Gewaltenteilung darf auch das Parlament nicht gegen alles und jeden ermitteln.
Ein Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist insbesondere nur dann zulässig, wenn der Bundestag überhaupt für den Untersuchungsgegenstand zuständig ist und wenn der Antrag hinreichend bestimmt ist. Erfüllt der Antrag diese Voraussetzungen ganz oder auch nur teilweise nicht, muss der Bundestag ihn zwingend ablehnen.
Heute erleben wir in der parlamentarischen Primetime, dass die AfD-Fraktion auch nach acht Jahren im Deutschen Bundestag nicht in der Lage ist, einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu formulieren, der diese grundlegenden Mindestanforderungen auch nur ansatzweise zu erfüllen mag.
Der Antrag missachtet gleich mehrfach die verfassungsrechtlichen Grenzen zulässiger parlamentarischer Kontrolle.
Erstens überschreitet er die Kompetenzen des Bundestages. Untersuchungsgegenstand soll die Förderung gemeinnütziger Organisationen nicht nur durch den Bund, sondern auch durch die EU sein. Dafür ist nicht der Deutsche Bundestag, sondern das Europaparlament zuständig.
Zweitens macht der Antrag das Verhalten von Abgeordneten in unzulässiger Weise zum Gegenstand eines Untersuchungsausschusses. Ihr Verhalten darf grundsätzlich nur nach ihrer Wahl in den Bundestag und auch dann nur unter engen Voraussetzungen untersucht werden.
Der beantragte Untersuchungsausschuss soll aber unterschiedslos und unabhängig von der konkreten Mandatszeit für alle ehemaligen und aktuellen Abgeordneten klären, ob sie in den letzten zehn Jahren Mitglied oder Förderer einer staatlich geförderten Organisation waren. Auch das überschreitet klar die Grenzen zulässiger parlamentarischer Kontrolle.
Drittens greift der Antrag dann auch noch in unzulässiger Weise in das Privat- und Familienleben von Abgeordneten ein. Der Untersuchungsausschuss soll auch klären, ob „nahe Angehörige/Verwandte … oder … Geschäftspartner“ von Abgeordneten Mitglied oder Förderer staatlich geförderter Organisationen waren.
Damit sollen zum einen rein private Sachverhalte ohne erkennbares öffentliches Interesse ausgeforscht werden.
Zum anderen ist der Untersuchungsauftrag vollkommen unbestimmt.
„Nahe Angehörige/Verwandte … oder … Geschäftspartner“, das umfasst Oma und Opa, Eltern und Geschwister, Tante und Onkel, Cousins und Cousinen, Nichten und Neffen, Schwägerinnen und Schwippschwager, Ehepartner und Kinder, Enkel und Urenkel
genauso wie Bäcker und Metzger, Florist und Friseur, Gärtner und Elektriker,
Auto- und Obsthändler, Supermarkt- und Fitnessstudiobetreiber, Haus- und Zahnarzt oder den Wirt aus der Eckkneipe.
Dass ein solcher Untersuchungsgegenstand nicht nur offensichtlich verfassungswidrig, sondern auch schlicht und ergreifend absurd ist, muss man in diesem Haus niemandem erklären – natürlich mit Ausnahme der antragstellenden Fraktion.
Aber auch im Übrigen wimmelt der Antrag nur so von unbestimmten Rechtsbegriffen. Ein Beispiel: Der Untersuchungsausschuss soll alle gemeinnützigen Organisationen untersuchen, die in den letzten zehn Jahren Fördermittel oder sonstige Zuwendungen des Bundes erhalten haben.
Das betrifft dann den örtlichen Sportverein, der seine Halle mit Bundesmitteln saniert hat, ebenso wie die Schützenbruderschaft, die für eine Veranstaltung einen Zuschuss bekommen hat, den Musikverein, der dank Bundesunterstützung seine Vereinsarbeit digitalisiert hat, oder die Jugendbildungsstätte, die dank einer Überbrückungshilfe die Coronapandemie überstanden hat.
Für diese Organisationen soll zudem ermittelt werden, welche Spenden und Zuwendungen sie aus der Wirtschaft, von parteinahen Stiftungen und sonstigen juristischen Organisationen erhalten haben.
Das hieße konkret: Der örtliche Sportverein muss seine Turniersponsoren benennen, die Schützenbruderschaft jedes gestiftete Fass Bier, der Musikverein jedes gespendete Instrument und die Jugendbildungsstätte die Stiftung, die eine Ferienfreizeit für Kinder aus einkommensschwachen Familien überhaupt erst ermöglicht hat.
Das ist vollkommen uferlos und evident unzulässig.
Den parlamentarischen Tiefpunkt aber erreicht der Antrag schließlich mit der Forderung, der Untersuchungsausschuss solle prüfen, wie sich in Deutschland ein „deep state“ unterbinden oder gar beseitigen lasse – geschwurbelte Verschwörungstheorien in Reinform, und das in einem Antrag des Deutschen Bundestages.
Statt mit Schattenstaaten sollten Sie von der AfD sich lieber einmal mit Schurkenstaaten kritisch auseinandersetzen.
Aber zu denen pflegen Sie als Putin-treue Vasallen ja lieber allerbeste Beziehungen.
Zusammengefasst: Dem Antrag der AfD-Fraktion fehlt jede parlamentarische Ernsthaftigkeit.
Es handelt sich um puren politischen Klamauk. Wir spielen dieses Theater nicht mit; denn es ist diesem Hohen Haus schlicht und ergreifend nicht würdig.