Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Demokratinnen und Demokraten!
September 2022 Durchsuchung von Büroräumen, November 2022 eine Hausdurchsuchung, Juni 2024 Durchsuchung von Büroräumen und September 2025 wieder Durchsuchung von Büros. Durchsucht wurde die Bundesgeschäftsstelle der AfD, und es gab Durchsuchungen bei Bernd Höcke, bei Petr Bystron und natürlich bei Maximilian Krah und seinem kriminellen Kompagnon. Offenbar setzt die politische Agenda auch dort an, wo die eigene Lebenserfahrung gerade am frischesten ist. Da ist es ja gar nicht verwunderlich, dass die AfD gerade heute über Hausdurchsuchungen sprechen möchte. Nur eine Frage bleibt: Wo ist denn der Durchsuchungsexperte Maximilian Krah heute?
Es gibt daneben noch eine weitere Expertin unter den Rechten. Und die kennt sich mit Strafanzeigen nach § 188 StGB bestens aus: Hunderte Anzeigen regnete es klammheimlich.
Alice Weidel liebt es, Menschen anzuzeigen oder von ihren Leuten anzeigen zu lassen.
Und genau dieses Verhalten der eigenen Parteichefin skandalisiert jetzt der hier vorliegende Gesetzentwurf. So heuchlerisch ist er eben, der parlamentarische Arm des Rechtsextremismus.
Zum Gesetzentwurf selbst nur so viel: Praktische Erfahrung mit der Materie führt anscheinend nicht zu guten Gesetzentwürfen. Da gehen Zivil- und Strafrecht in der Gesetzesbegründung wild durcheinander. Die Begriffe „Strafanträge“ und „Strafanzeigen“ werden anscheinend synonym verwendet.
Die AfD schwingt sich zu einem Ersatzrichter auf, der ohne Kenntnis jeglicher Sachlage und Aktenlage die Rechtmäßigkeit von Durchsuchungen beurteilen kann. Alles nur, um das Recht auf Basis ihrer gefühlten Wahrheit zu ändern.
Aber zurück ins echte Leben. Es gibt so viel tatsächlichen Reformbedarf im Straf- und Strafprozessrecht, zum Beispiel die Einführung der Dokumentation der Hauptverhandlung. Die Koalition hat zur Reform der Strafprozessordnung in gewohnter Manier jetzt erst mal eine Kommission eingesetzt. Erste Ergebnisse? Irgendwann Ende nächsten Jahres. Und die Umsetzung? Vielleicht noch vor 2029, wenn alles glattläuft und die Koalition so lange hält. Eine Kommission kann aber keinen politischen Willen ersetzen. Der wäre aber nötig. Es gibt ja sogar einen fertigen Gesetzentwurf zur Dokumentation der Hauptverhandlung.
Den könnte man jetzt endlich beschließen.
Und: Wir haben bald ein riesiges Problem auf den Richterstühlen, wenn eine ganze Generation an Richterinnen und Richtern und Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in den Ruhestand geht.
Statt deren Zeit jetzt zu verschwenden, hilft nur eins: weniger Arbeitsbelastung mit Bagatellen. Das Strafgesetzbuch gehört entrümpelt.
Die Realität sieht aber völlig anders aus. Der Regierung scheint der Unterschied zwischen Strafrecht und Gefahrenabwehrrecht nicht ganz geläufig zu sein. Im nun von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Antiterrorgesetz werden Strafbarkeiten auf alltagstypische Vorbereitungshandlungen vorverlagert,
etliche neue Versuchsstrafbarkeiten geschaffen, und völlig wirkungslose versuchte Unterstützungshandlungen werden kriminalisiert. Wenn die Koalition meint, dass sie dadurch Handlungsfähigkeit signalisiert, liegt sie aber falsch. Denn sie verwechselt Aktivität mit Wirkung. Mehr Strafbarkeit heißt noch lange nicht weniger Kriminalität.
Aber auf mehr Law and Order kann sich die Koalition ja irgendwie immer verständigen. Wenn es aber darum geht, Strafbarkeiten abzuschaffen, scheint es eine chronische Uneinigkeit zwischen den Koalitionspartnern zu geben.
Die wird wohl auch dazu führen, dass wir auf diese angekündigte Entrümpelung des Strafgesetzbuches noch lange warten können.
Falls es aber nicht am Willen, sondern nur an der Inspiration fehlt, hier ein paar Ideen, was getan werden kann – ganz ohne Kommission –: Reformieren Sie endlich den Mordparagrafen; dazu gab es schon mal eine Kommission.
Auch der Wechselbetrug hat seine besten Zeiten hinter sich, und die entsprechenden Vorschriften können einfach gestrichen werden. Entkriminalisieren Sie Schwangerschaftsabbrüche. Und wenn Sie dabei sind: Beenden Sie endlich die 1935 eingeführte Kriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein.