Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bundesministerin Karin Prien liefert. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ist gesamtgesellschaftlich und familienpolitisch ein Meilenstein. Wir sorgen dafür, dass dieser Rechtsanspruch für die Kommunen auch umsetzbar ist.
Mit dem Rechtsanspruch haben wir eine wichtige Voraussetzung dafür geschaffen, dass Brüche in der Betreuung am Übergang von der Kita zur Schule der Vergangenheit angehören. Junge Eltern können auch in den Ferien ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen ohne Sorge um die Betreuung ihrer Jüngsten an Nachmittagen nach Schulschluss. Damit schaffen wir stabile und verlässliche Rahmenbedingungen für Familien über die Kita hinaus, und das ist gut so, meine Damen und Herren.
Wir unterstützen die Kommunen bei der Umsetzung, indem wir es ihnen ermöglichen, auch die Angebote der freien Träger zu nutzen, um den Rechtsanspruch zu erfüllen. Mit diesem Gesetzentwurf schaffen wir die Rahmenbedingungen genau dafür. Die Ganztagsbetreuung gelingt jedoch nur, wenn wir einerseits Verlässlichkeit, Qualität und echte Bedarfsorientierung garantieren und andererseits in der Umsetzung für größtmögliche Flexibilität sorgen. Genau das machen wir als Union.
Denn ein Rechtsanspruch ist kein Kannangebot. Er ist kein Ferienprogramm, das stattfindet, wenn gerade genug Ehrenamtliche vorhanden sind. Ein Rechtsanspruch verlangt Planbarkeit, verlangt Verlässlichkeit, verlangt Rechtsklarheit und verbindliche Strukturen, und zwar auch während der Ferien.
Es ist eben nicht die richtige Lösung, die Ferien zu verkürzen, wie es Mitte des Jahres Elternverbände vor lauter Verzweiflung schon gefordert haben, weil Eltern es einfach nicht schaffen, während der gesamten Ferien die Betreuung sicherzustellen, wenn sie berufstätig sind. Die richtige Antwort ist doch, dass wir die Eltern durch verlässliche Betreuungsangebote auch in den Ferien unterstützen, indem wir jetzt mit dem Gesetz dafür sorgen, dass auch Angebote der freien Träger zur Erfüllung des Rechtsanspruchs herangezogen werden können.
Frau Kollegin, erlauben Sie eine Zwischenfrage aus den Reihen der Grünen?
Ja, gerne.
Bitte schön, Frau Kollegin Rüffer.
Liebe Frau Weisgerber, vielen Dank für die Möglichkeit, eine Zwischenfrage zu stellen. – Ich glaube, wir sehen es fast übereinstimmend so, dass es total wichtig ist, auch in den Ferienzeiten ein gutes Angebot für Kinder zu schaffen, das konzeptionell und personell gut abgesichert ist, also mit den Ressourcen, die man braucht, um den Kindern wirklich einen Mehrwert zu bieten und sie nicht nur irgendwie unterzubringen.
Es gibt aber eine Personengruppe, die mir besonders am Herzen liegt. Das sind Familien mit Kindern mit Beeinträchtigungen. Fast alle Stellungnahmen, die ich zu diesem Thema gelesen habe, kommen zu der Einschätzung, dass es zwar keinen Ausschluss dieser Gruppe vom Rechtsanspruch gibt, dass es aber in der Umsetzung faktisch Probleme geben wird. Ich habe dann im Internet recherchiert und verschiedene Anbieter gefunden, die – zum Teil ehrenamtlich, aber mit entsprechender Qualifikation – inklusiv arbeiten. Für diese ist aber die Finanzierung hinten und vorne nicht gesichert. Wie wollen Sie gewährleisten, dass dieser Rechtsanspruch tatsächlich für alle Kinder erfüllt werden kann?
Frau Dr. Weisgerber.
Werte Kollegin, erst mal vielen Dank für die Frage. – Als ich Ihrer Kollegin vorhin zugehört habe, habe ich eigentlich immer darauf gehofft – so war auch der Einstieg zu Ihrer Frage –, dass Sie unserem Gesetzentwurf zustimmen, weil uns doch allen daran liegt, die Betreuungsmöglichkeiten auch in den Ferien zu garantieren und dafür auch die freien Träger heranzuziehen.
Sie sprechen jetzt ein weiteres wichtiges Thema an. Gerade Familien mit Kindern mit Beeinträchtigungen brauchen besondere Unterstützung, und da muss auch ein entsprechendes Betreuungsangebot sichergestellt sein. Wir werden wir uns noch mal intensiv mit der Frage auseinandersetzen: Wie schaffen wir es, dass auch diese Familien eine garantierte Betreuung haben? Wie schaffen wir es, dass der Rechtsanspruch insoweit greift? Wir schaffen es vor allen Dingen in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und den Trägern. Es muss finanzierbar sein. Ich bin Ihrer Meinung: Gerade Familien mit Kindern mit Beeinträchtigungen verdienen unsere besondere Unterstützung. Ich bin gerne bereit, das mit der Ministerin noch mal zu prüfen und mir anzuschauen.
Setzen Sie gerne Ihre Rede fort.
Und ja, die Jugendhilfe leistet auch einen unverzichtbaren Beitrag zu Bildung, sozialer Teilhabe und Persönlichkeitsentwicklung. Mein persönlicher Dank und meine Anerkennung gehen an dieser Stelle an die freien Träger, ob in der Kirche, in den Vereinen oder in den Verbänden, die seit Jahrzehnten Verantwortung für Kinder und Jugendliche übernehmen. Die Jugendarbeit ist stark, und nun wird sie zu einem unverzichtbaren Beitrag und Pfeiler in der Ganztagsinfrastruktur.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir liefern, was wir versprechen. Der vorliegende Gesetzentwurf schöpft das große Potenzial der Jugendarbeit gerade in den Ferienzeiten optimal aus. Damit wird er nicht nur der Jugendarbeit gerecht, sondern gibt vor allen Dingen den Familien das, –
Sie müssen zum Ende kommen, bitte.
– was ihnen zugesagt wurde: ein verlässliches Angebot – auch in den Ferien – zur Betreuung ihrer Kinder.
Vielen Dank.
Vielen Dank. – Ich erteile das Wort für die nächste Rede Martin Rabanus für die SPD-Fraktion.