Hochverehrter Herr Präsident! Liebe Demokratinnen und Demokraten!
Alle haben es mitbekommen: Wir reden über das Produktsicherheitsgesetz, die Umsetzung einer EU-Verordnung. Und ich möchte diese Gelegenheit nutzen, über einen Teilaspekt dieses Gesetzes zu sprechen, nämlich über die Barrierefreiheit. Daran muss ich leider deutlich machen, dass diese Regierung nicht bereit ist, die Barrierefreiheit wirklich ernst zu nehmen, sondern sich hier leider ein Stück weit borniert anstellt.
Sie behaupten, Sie hätten bei der Umsetzung der EU-Verordnung in nationales Recht keine nationalen Gestaltungsspielräume für Barrierefreiheit bei Produktsicherheitsinformationen, was für viele Personen natürlich ein ganz wichtiger Aspekt ist. Das ist einfach falsch. In Artikel 21 der EU-Verordnung steht: Digitale Produktinformationen müssen in für Menschen mit Behinderung zugänglichen Formaten bereitgestellt werden. – Aber was heißt das? Genau hier hätte die Bundesregierung tatsächlich die Möglichkeit, das zu konkretisieren und zu sichern. Stattdessen sagt die Regierung: Das brauchen wir nicht. Wir als Fraktion sagen: Das ist eine Ausrede und passt ins gesamte Bild dieser Herausforderung der Schaffung von Barrierefreiheit in diesem Land; denn in anderen Bereichen ist es noch schlimmer.
Das Behindertengleichstellungsgesetz hätte nämlich diese Woche vom Kabinett verabschiedet werden sollen und wurde erneut, muss man sagen, von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche blockiert, und das, obwohl schon der vorliegende Entwurf eigentlich eine Farce ist, wie gerade Sie von der SPD wissen. Sie sind ja selber unglücklich mit diesem Entwurf. Und jetzt wird er noch mal blockiert. Ich will Ihnen erklären, warum er eine Farce ist: Für Unternehmen gelten alle baulichen Maßnahmen, die vorgenommen werden könnten, sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastungen. Was heißt das konkret? Ich will das mal an einem Beispiel formulieren und Ihnen deutlich machen, dass das nicht irgendwie abstrakt ist, sondern im Leben von vielen Menschen tatsächlich eine Rolle spielt.
Wir nehmen mal den rollifahrenden Menschen, der vor dem Restaurant steht. Da gibt es ja oft die Situation, dass es zwei Stufen gibt, die man mit einem Rollstuhl nicht so einfach überwinden kann. So, nun fragen Sie als rollstuhlfahrende Person: Wie komme ich hier rein? Gibt es eine Rampe? – Es wird gesagt: Nö, haben wir nicht. Außerdem ist das ein baulicher Eingriff. – Dann fragen Sie nach einer mobilen Rampe, die ungefähr 250 Euro kostet; also das macht jetzt niemanden kaputt. Sagt der Restaurantbesitzer wieder: Nö, das ist ein baulicher Eingriff, mache ich nicht. – Und dann fragt man: Können Sie mich reintragen? – Dann sagt der Gastronom: Sie sind mir zu schwer.
So, was mache ich dann? Ich gehe vielleicht zum Gericht und sage: Ich fühle mich diskriminiert. – Und das Gericht sagt: Ja, dem ist so. – Und was passiert dann, nachdem das Gericht festgestellt hat, man ist diskriminiert worden? Was passiert dann? Nichts. Das Restaurant muss keine Rampe bauen, es muss kein Geld zahlen, und Sie kommen immer noch nicht rein. Das liegt einfach daran, dass Sie im § 7 geregelt haben, dass wir es hier nur mit einer reinen Feststellungsklage zu tun haben: also kein Schadensersatz, keine Beseitigung, keine echten Sanktionen. Das ist so, wie wenn Sie sagen würden: Stehlen darf man nicht, aber Sie können das Diebesgut am Ende des Tages behalten. – Das ist in etwa der Vergleich, die Parallele, die zieht. Das passiert mit der Barrierefreiheit in der Bundesrepublik Deutschland. Das haben wir in dieser Woche erlebt, und wir sind einfach schockiert. Ich frage mich, was man dazu noch sagen soll.
Vielen Dank und schönen Abend.
Vielen Dank. – Cem Ince spricht als Nächster für die Fraktion Die Linke.