Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Bundesministerin der Justiz Dr. Hubig! Zu Beginn möchte ich Ihnen, Frau Dr. Hubig, zu Ihrer neuen Aufgabe – –
– Wäre es vielleicht möglich, dass Sie den Kollegen die Möglichkeit geben, sprechen zu können?
– Danke schön.
Ich möchte Ihnen zu Ihrer neuen Aufgabe als Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz gratulieren. Ich freue mich, dass mit Ihnen eine erfahrene Juristin und Politikerin in das Ministerium eingezogen ist, und ich freue mich auf die kommende Zusammenarbeit.
Von der Geburt bis zum Tod: Regelungen und das Recht bestimmen unser Leben. Es überrascht daher nicht, dass die Aufgaben der Rechtspolitik breit gefächert und die Herausforderungen vielfältig sind, insbesondere in einer Zeit, in der unser Rechtsstaat vor vielen Herausforderungen steht und von innen und außen bedroht ist. Auch das spiegelt sich in unserem Koalitionsvertrag wider. Ich möchte nur einige Punkte herausgreifen.
Wir werden unter anderem im Bereich des Straf- und Strafprozessrechts notwendige Nachschärfungen vornehmen. Einige Punkte sind heute schon genannt worden.
Die Gewalt gegenüber Frauen und Mädchen nimmt weiter zu – ob in der Partnerschaft, im öffentlichen Raum oder im digitalen Raum. Jede einzelne Tat ist ein Angriff auf die Würde, auf die Freiheit und auf die Sicherheit der Betroffenen – und letztlich ein Angriff auf unsere demokratischen Werte. Es ist unsere Pflicht – als Parlament und als Gesellschaft –, die Rechte von Frauen und Mädchen nicht nur zu wahren, sondern zu stärken. Wir dürfen nicht zulassen, dass Gleichberechtigung zur Floskel verkommt, während die Realität für viele Frauen eine ganz andere ist. Das heißt für mich: mehr Schutz, konsequente Strafverfolgung, bessere Prävention und ein gesellschaftliches Klima, das null Toleranz gegenüber Gewalt zeigt. Es ist an der Zeit, dass wir hier einen klaren Schwerpunkt setzen.
Das bedeutet aber auch, dass wir weitere Bereiche in den Blick nehmen müssen. So muss bei Vorliegen häuslicher Gewalt diese Tatsache bei Entscheidungen über das Sorge- und Umgangsrecht der Kinder eine Rolle spielen.
Im Koalitionsvertrag heißt es:
„Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Funktionsfähigkeit unseres Staates ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie.“
Zur Funktionsfähigkeit eines Rechtsstaats gehört zwingend auch eine funktionierende und leistungsfähige Justiz, damit die Verfahren zeitgerecht abgewickelt werden können. Dazu gehört eine gute Personalausstattung. In der Justiz fehlen allerdings Tausende Stellen. Die bestehende Personalnot muss daher durch personelle Verstärkung verringert werden. Zusätzlich müssen wir aber auch die Staatsanwaltschaften, die Gerichte und die Rechtspfleger durch schlankere und damit schnellere Verfahren oder die Möglichkeit von Öffnungs- oder Experimentierklauseln für die Länder im Bereich der Gerichtsorganisation oder der Digitalisierung unterstützen.
Ein weiteres Thema, das jetzt wieder in das Justizministerium zurückgekehrt ist, ist der Verbraucherschutz. Auch hier haben wir uns einiges vorgenommen.
Zum einen ist eine stärkere Regulierung des Ticketzweitmarkts vorgesehen, sei es für Sport- oder für Kulturveranstaltungen. Wir wollen hier die Verbraucher vor überhöhten Preisen, Intransparenz und betrügerischen Verkaufspraktiken schützen.
Zum anderen wollen wir auch einen weiteren Missstand beheben, der bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern immer wieder für Ärger sorgt. Telefonische Vertragsabschlüsse sollen vom Vertragspartner zunächst einmal schriftlich bestätigt werden, bevor sie wirksam werden.
So lösen wir das Problem von aufgedrängten Verträgen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Rechtspolitik hat vielfältige Auswirkungen auf unser Zusammenleben und den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Lassen Sie uns diesen Zusammenhalt gemeinsam stärken, die Zukunft gestalten. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank. – Ich darf für Bündnis 90/Die Grünen aufrufen Frau Dr. Lena Gumnior.
Und ich darf erwähnen: Es ist die erste Rede. – Sie haben das Wort.