Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor wenigen Wochen haben wir den Gesetzentwurf zum Standortfördergesetz hier im Haus in erster Lesung beraten, und heute bringen wir ihn bereits über die Ziellinie. Ich habe damals gesagt, dass dieses Gesetz für mich unter einer sehr einfachen Überschrift steht: „Weniger Bürokratie, mehr Investitionen“. Und an dieser Aussage gibt es nichts zu korrigieren – ganz im Gegenteil: Der nun vorliegende fertige Gesetzentwurf bestätigt sie.
Unser Land steht vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen. Klar ist: Wir brauchen enorme private Investitionen – in der Größenordnung von Tausenden Milliarden Euro. Um diese Herausforderungen zu bewältigen, benötigen wir Kapital, und dieses Geld ist vorhanden. Es liegt unter den Kopfkissen der deutschen Sparer. Aber es findet viel zu selten den Weg dorthin, wo es gebraucht wird: in unserer Infrastruktur, im Bereich „erneuerbare Energien“ und in deutschen Start-ups.
Damit sich das ändert, fehlten bislang einige zentrale Bausteine in unserem Finanzsystem.
Der erste ist die Reform der privaten Altersvorsorge – wir haben es eben schon gehört –, an der wir derzeit arbeiten. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat kürzlich einen sehr überzeugenden Entwurf hierzu vorgelegt, genauso wie zum Deutschlandfonds.
Der zweite Baustein ist genau dieses Standortfördergesetz, das wir heute beschließen.
Ich möchte meine heutige Redezeit nutzen, um noch einmal ganz konkret zu erläutern, wie dieses Gesetz unserer Wirtschaft hilft, weil ich gemerkt habe, dass da doch die eine oder andere Wissenslücke hier im Haus vorhanden ist, vor allem auf der rechten Seite.
Wenn Sie oder ich eine Versicherung abschließen, dann arbeitet diese Versicherung mit unseren Beiträgen. Sie investiert sie. Das gilt ebenso für Pensionsfonds, etwa im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge, die wir auch gerade modernisiert haben. Solche großen Anleger investieren ihr Kapital in der Regel nicht direkt, sondern sie tun das über Investmentfonds. Und genau hier liegt bislang das Problem. Denn diese Investmentfonds können nach geltendem Recht in aller Regel weder in Windkraftanlagen noch in Solarparks noch in Stromnetze investieren. Auch Beteiligungen an Venturecapital-Fonds, die unsere Start-ups finanzieren, sind für sie wegen doppelter Besteuerung faktisch ausgeschlossen. Nicht weil es sachlich verboten wäre, sondern weil das deutsche Steuerrecht dem bisher entgegensteht.
Was wie eine technische Feinheit klingt, hat über Jahre massiv geschadet. Auf der einen Seite quasi junge Unternehmen und Zukunftsprojekte, die dringend Kapital benötigen, und auf der anderen Seite stehen Versicherungen und Pensionsfonds mit enormen Mitteln, die genau dort investieren wollen, es aber nicht können. Beide finden nicht zusammen. Das Steuerrecht hat zwischen ihnen quasi eine unsichtbare Wand errichtet. Und genau diese Wand, liebe Kolleginnen und Kollegen, reißen wir mit dem Standortfördergesetz heute ein.
Künftig kann das private Kapital, das unter unseren deutschen Kopfkissen schlummert,
dorthin fließen, wo es den größten Nutzen stiftet: in Zukunftsinfrastruktur, in Zukunftsenergie und Zukunftsunternehmen unseres Landes.
Egal, mit wem wir in den letzten Wochen gesprochen haben, ob mit Verbänden, ob mit der Finanzindustrie, ob in der Anhörung – ich habe mich schon gewundert, was los ist –: Alle loben dieses Gesetz. Und deswegen ist es ein guter Abschluss des Jahres, dass wir es heute gemeinsam beschließen.
Die Koalition hat in diesem Jahr übrigens 400 Vorhaben beraten und sage und schreibe über 120 Gesetze beschlossen, –
– um unser Land besser zu machen.
Nein.
Und 2026 werden wir es auch spüren, dass wir hier 120 Gesetze beschlossen und 400 Vorhaben beraten haben. So, liebe Kolleginnen und Kollegen, können wir doch in den Weihnachtsurlaub gehen.
Wir sehen uns im nächsten Jahr.