Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist die Frage einer gerechten Vermögensverteilung keine Gelegenheitsdebatte. Sie ist Kern unseres politischen Selbstverständnisses. Seit unserer Gründung kämpfen wir dafür, dass Herkunft nicht über Lebenschancen entscheidet. Ich bin dankbar dafür, dass wir heute erneut über dieses wichtige Thema debattieren können.
Die Debatte über Erbschaften, Vermögensverteilung und Leistungsgerechtigkeit ist notwendig, und sie trifft einen gesellschaftlichen Nerv. Wir sind bei der Vermögenskonzentration und Vermögensungleichheit seit Jahren in vielen Statistiken weit vorne, sowohl in der Europäischen Union als auch in der OECD. Dabei wird Einkommen aus Erbschaften und Schenkungen in vielen Fällen geringer besteuert als Einkommen aus Arbeit. Das untergräbt das Leistungsprinzip, fördert die Vermögenskonzentration und schädigt damit das Gerechtigkeitsempfinden in unserem Land.
Diese Ungleichheit wird durch Erbschaften und Schenkungen über Generationen festgeschrieben. Die reichsten 10 Prozent erhalten die Hälfte des gesamten Erbvermögens, die ärmere Hälfte geht leer aus. Da stellt sich dann natürlich im öffentlichen Meinungsbild – und wir sehen entsprechende Umfragen – die Frage: Was sollen wir denn eigentlich sein: vor allem eine Erben- oder eine Leistungsgesellschaft?
Heute beruht mehr als die Hälfte des gesamten Vermögens in Deutschland auf Erbvermögen. In den 1970er-Jahren lag der Anteil noch bei rund 20 Prozent. Egal, wie fleißig oder gebildet jemand ist: Wer nicht erbt, hat deutlich weniger Chancen, jenes Niveau an Eigentum oder Sicherheit zu erreichen, das vielen einfach aufgrund ihrer Geburt zufällt. Das hat dann auch nichts mehr mit einer angeblichen Neiddebatte zu tun. Das ist die Realität, die wir zur Kenntnis nehmen müssen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Gleichzeitig haben allein in den Jahren 2021 bis 2024 in mehr als 100 dokumentierten Fällen Erben von sehr großen Betriebsvermögen von der sogenannten Verschonungsbedarfsprüfung Gebrauch gemacht und sich arm gerechnet, bei einem geschätzten Erbschaftsvolumen von deutlich über 20 Milliarden Euro. Der Staat ging hier in aller Regel leer aus. Über 20 Milliarden Euro Erbschaften in 100 Fällen und exakt kein einziger Euro für die Finanzierung öffentlicher Aufgaben – das darf uns alle in diesem Hohen Haus, wenn wir ein Gerechtigkeitsempfinden haben, nicht kaltlassen. So, wie es ist, kann es nicht bleiben, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Das zeigt klar: Diese Privilegien gehören auf den Prüfstand. Sie fördern eine problematische Vermögenskonzentration und untergraben das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit unseres Steuersystems. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist dabei klar: Die Erbschaftsteuer ist ein zentrales Instrument für Generationengerechtigkeit und sozialen Zusammenhalt. Die entscheidende Frage ist jedoch nicht, ob reformiert werden muss, sondern, wie. Denn wir müssen zwei zentrale Ziele miteinander verbinden: erstens mehr Steuergerechtigkeit herstellen und große Vermögen angemessen an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben beteiligen, zweitens Betriebe und Arbeitsplätze schützen. Denn eine Erbschaftsteuer darf nicht dazu führen, dass wirtschaftlich gesunde Unternehmen in ihrer Substanz gefährdet werden.
Vor diesem Hintergrund kommt der Behandlung von Betriebsvermögen eine besondere Bedeutung zu. Die bestehenden Regelungen verfolgen grundsätzlich das legitime Ziel, Unternehmensnachfolgen zu ermöglichen, ohne Arbeitsplätze zu gefährden. Gleichzeitig ist unübersehbar, dass diese Regelungen in ihrer heutigen Ausgestaltung in Teilen über das Ziel hinausschießen und erhebliche Gerechtigkeitslücken eröffnen.
Wir sind deshalb bereit, gemeinsam mit unserem Koalitionspartner eine Reform der Erbschaftsteuer anzugehen.
Eine solche Reform muss jedoch sorgfältig vorbereitet sein. Sie muss praktikabel, verfassungssicher und wirtschaftlich tragfähig sein. Wir sehen bei den heute vorliegenden Anträgen die Komplexität der Fragen rund um Freibeträge, Betriebsvermögen und Verschonungsregelungen im Sinne einer sachgerechten Lösung als nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt an. Wir teilen aber ausdrücklich die Auffassung, dass bestehende Steuerprivilegien kritisch hinterfragt werden müssen.
Wir sind, wie gesagt, der Überzeugung, dass der Weg zu mehr Steuergerechtigkeit über eine sorgfältige, differenzierte Reform führen muss. Das wollen wir gemeinsam zu einem Thema der Koalition im nächsten Jahr machen. Das Bundesverfassungsgericht wird uns dabei möglicherweise helfen.
In diesem Sinne: Frohe Weihnachten! Ich freue mich schon auf die Zusammenarbeit im kommenden Jahr. Vielen Dank.