Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Die AfD will mit ihrem Antrag die Erbschaftsteuer komplett abschaffen. Und das erste Argument, das da drinsteht, ist, es handele sich hierbei um eine Doppelbesteuerung. Das hört man sehr oft; aber mit diesem Quatsch möchte ich gerne ein für alle Mal aufräumen.
Es wirkt so, als ob Sie, wenn Sie das nächste Mal an der Supermarktkasse stehen, sagen wollten: „Nö, die Umsatzsteuer kriegst du nicht, lieber Rewe oder lieber Edeka; mein Einkommen wurde ja schon besteuert. Deswegen zahle ich jetzt nicht noch eine Umsatzsteuer.“
Das ist alles total unausgewogen.
Der nächste Aspekt ist: Die Erbschaftsteuer bezahlt ja die Person, die etwas geerbt hat. Und diese Person hat das vorher ja nicht erarbeitet; das waren Eltern, Verwandte oder Freundinnen und Freunde, die das dann, wenn sie sterben – deswegen ist das Thema auch so emotional – weitergeben. Aber die Person, die das Erbe bekommt, hat das natürlich noch nicht versteuert.
Deswegen ist das an der Stelle einfach unlogisch.
Ein weiterer ganz wichtiger Punkt, um den es hier geht – ich will das nicht als Kampfbegriff verwenden, Herr Gutting –, ist die Leistung. Die Debatte um das Thema Leistung wird im Moment sehr stark bemüht geführt.
Da geht es um Lifestyle-Teilzeit, und Leute werden die ganze Zeit subkutan abgewertet. Aber es gibt auch mehrere Tausend Menschen in Deutschland, die aufgrund eines hohen Erbes in einer Art Lifestyle-Vollzeitfreizeit sind,
einfach weil sie das Glück hatten, viel zu erben oder geschenkt zu bekommen. Es ist eben so: Erben ist kein Beruf; aber manche Menschen kriegen sehr viel. Das hat nichts mit Neid zu tun; das muss man nur anerkennen.
Es gilt das, was auch in der Bayerischen Verfassung steht. Da heißt es in Artikel 123 Absatz 3 Satz 1:
„Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern.“
Deswegen ist es so wichtig, das in die soziale Marktwirtschaft einzuordnen, wie es Herr Gutting gerade getan hat. Wir haben nämlich durchaus das Problem der extremen Konzentration von Vermögen am oberen Ende der Gesellschaft. Und genau da ist die Erbschaftsteuer im Moment in sich selbst ungerecht. Auch das beschreiben Sie ja; Sie kommen nur zu einem komplett falschen Schluss. Der Schluss muss doch sein, die Erbschaftsteuer in sich gerechter zu machen.
Sie ist in sich regressiv, so heißt das im Steuerrecht. Das bedeutet, dass man, wenn man mittelviel erbt, prozentual mehr zahlt, als wenn man superviel erbt. Sogar Markus Lanz hat den CSU-Politiker Herrn Huber ganz schön in die Mangel genommen und immer wieder gefragt: Ist es denn gerecht, dass man wegen der Verschonungsbedarfsprüfung, die 2016 eingeführt wurde, ab 26 Millionen Euro in der Regel gar keine Erbschaftsteuer mehr zahlt? – Nein, natürlich ist es nicht gerecht,
wenn man bei einem mittelgroßen Erbe Steuern zahlen muss und bei einem sehr großen Erbe nicht.
Jetzt steht ja noch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts an. Dann werden wir wieder über den Knackpunkt bezüglich der Betriebsvermögen miteinander sprechen müssen. Da ist natürlich der Erhalt der Arbeitsplätze wichtig, und da sind natürlich die Reinvestitionsmöglichkeiten wichtig. Nur als Beispiel: Stundungen einzuführen, ist eine spannende Idee. Das haben Sie ja vorgestellt. Den Steuersatz hätten Sie von der SPD noch mit einbauen können, dann wäre es ein wirkliches Erbschaftsteuerkonzept gewesen und nicht nur eine Liste mit ein paar Punkten.
Den Lebensfreibetrag haben wir Grüne schon vor Langem in die Debatte eingebracht. Man muss mit dieser Schenkungsgestaltung Schluss machen: Alle zehn Jahre kann man die Freibeträge neu ausnutzen; über Generationen werden große Vermögen geplant verschenkt über Stiftungskonstruktionen. Stattdessen mit einem Lebensfreibetrag zu arbeiten, ist eine gute Idee, die jetzt umgesetzt werden kann und sollte. Leider ist niemand aus dem Finanzministerium da.
Das Bundesfinanzministerium hat mal angewiesen, dass das Vererben von 300 Wohnungen steuerfrei sein soll. Das gilt, obwohl der Bundesfinanzhof dies als unzulässig eingestuft hat. Das sollte man sofort ändern, und dafür braucht es kein Bundesverfassungsgerichtsurteil. Und auch die Verschonungsbedarfsprüfung ist zu reformieren.
Frau Kollegin.
„Reform“ ist die Antwort, nicht die Abschaffung der Steuer.
Vielen Dank.
Für die SPD-Fraktion hören wir Frauke Heiligenstadt.