Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ausgangslage in dieser Debatte ist klar: In Deutschland stammt über die Hälfte des Privatvermögens nicht aus eigener Leistung, sondern aus Erbschaften und Schenkungen. Wer erbt, startet mit einem ganz anderen Vorsprung ins Leben.
Wer nicht erbt, muss sich allein auf Arbeit, Bildung und eigene Leistung verlassen – oft mit deutlich geringeren Chancen.
Die Zahlen sind nun einmal, wie sie sind: Die reichsten 10 Prozent besitzen zwei Drittel des Privatvermögens in diesem Land, das reichste Prozent allein über 35 Prozent. Die ärmere Hälfte der Bevölkerung hält gerade einmal 1,3 Prozent – oft ohne Rücklagen und teilweise verschuldet. Gleichzeitig werden jährlich rund 400 Milliarden Euro – das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen – vererbt oder verschenkt,
– jedes Jahr. – Davon werden nur Bruchteile tatsächlich besteuert; 2023 waren es etwa 9,2 Milliarden Euro. Etliche Milliarden Euro – ja, bis zu 15 Milliarden Euro – entgehen dem Staat durch Steuerprivilegien, vor allem bei großen Unternehmensvermögen.
Und deswegen hat Jens Spahn natürlich recht – natürlich hat Jens Spahn recht –,
wenn er sagt, dass wir in den letzten Jahren, gerade in der Niedrigzinsphase, die Situation hatten, dass Vermögen eigentlich ohne größeres Zutun von alleine gewachsen sind.
Und er hat recht damit, dass wir die aktuelle Vermögensverteilung, so wie sie ist, nicht einfach akzeptieren können.
Die Folge daraus ist im Kern jedenfalls für uns als SPD klar – das ist ja auch kein Geheimnis; das stand in unserem Wahlprogramm, und das halten wir nach wie vor für richtig; es ist fast wie bei Cato, wenn wir unseren Standpunkt stetig auch öffentlich klarmachen –: Und im Übrigen muss die Erbschaftsteuer reformiert werden.
Das heutige System verstärkt die Chancenungleichheit, schwächt die Progression der Erbschaftsteuer und untergräbt das Vertrauen in die Gerechtigkeit unseres Steuersystems. Sehr große Unternehmensvermögen können nahezu steuerfrei übertragen werden,
während kleinere Erbschaften im Verhältnis deutlich stärker belastet werden.
Die bestehenden Verschonungsregelungen sind ungerecht. Und wir sehen auch in Umfragen, dass inzwischen eine Mehrheit der Bevölkerung über Parteigrenzen hinweg hier Handlungsbedarf für mehr Steuergerechtigkeit sieht: 57 Prozent der Befragten einer neuen Forsa-Umfrage sehen das so. Und auch bei Umfragen anderer Institute sagen die Bürgerinnen und Bürger, dass sie es richtig finden, wenn Erben großer Vermögen höhere Erbschaftsteuern zahlen als bisher. Meine Prognose ist, dass dieser Anteil noch wachsen wird, je länger sich diese Debatte hinzieht.
Eine Reform der Erbschaftsteuer muss gerecht, praktikabel und verfassungssicher sein, und sie muss klare Ziele verfolgen: große Vermögen angemessen heranziehen, Arbeitsplätze und Unternehmen sichern und Familien gezielt entlasten. Die Leitlinien für uns jedenfalls sind klar: Einschränkung der Steuerprivilegien für ganz große Unternehmensvermögen, um Schlupflöcher zu schließen und die Umverteilungskraft der Steuer zu stärken.
Ich habe auch nichts dagegen, im Rahmen einer solchen Reform über die Anpassung der bestehenden Freibeträge zu sprechen. Aber dann sollten wir den hervorragenden Vorschlag unseres Generalsekretärs Tim Klüssendorf für einen Lebensfreibetrag ernsthaft aufgreifen: einmal im Leben zu erben, müsste hinsichtlich der Freibeträge doch reichen. Eine stetige Nutzung der bestehenden Freibeträge ist jedenfalls im Sinne des Gemeinwohls zu hinterfragen.
Zugleich sind wir natürlich für den Schutz von Substanz und Arbeitsplätzen durch beispielsweise langfristige Steuerstundungsregelungen oder andere Instrumente. So können Unternehmen nach einer Erbschaft weitergeführt werden, ohne dass Arbeitsplätze oder Wertschöpfung verloren gehen.
Vor diesem Hintergrund begrüßen wir, dass die Grünen – ich kann attestieren, dass sich die Kollegin Beck seit Langem beharrlich für dieses Thema einsetzt – und auch die Linken den Reformbedarf sehen und dass wir in vielen Punkten die Ziele teilen: Progression ernst nehmen, den Mittelstand schützen, Unternehmensnachfolgen sichern.
Das Bundesverfassungsgericht prüft noch in diesem Jahr – oder: vielleicht noch in diesem Jahr –,
ob die bestehenden Begünstigungen für Unternehmensvermögen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Wir halten es deshalb für richtig – und das machen wir unter anderem hier –, die Debatte jetzt zu führen, um Optionen zu prüfen, Leitlinien zu setzen und einfach mal vorbereitet zu sein.
Wir stehen als Koalition vor zentralen Entscheidungen und zentralen Umsetzungen für die Zukunft unseres Landes. Es ist gut und richtig, dass wir gemeinsam eine Modernisierungsagenda für einen handlungsfähigen Staat auf den Weg gebracht haben. Es ist gut, dass wir gemeinsam die Reform der sozialen Sicherungssysteme und unseres Sozialstaats anpacken. Und genauso wäre es des Schweißes der Edlen wert, das Thema Vermögensverteilung als gemeinsames Projekt dieser Koalition zu begreifen und anzugehen. Das wäre eine starke Botschaft für die Zukunft unseres Landes.
Ein ganz zentraler Baustein dafür ist die Erbschaftsteuer. Sie ist kein ideologisches Schreckgespenst.
Sie ist ein Werkzeug für Gerechtigkeit und Zusammenhalt. Eine Gesellschaft, in der Wohlstand vor allem verdient und nicht vererbt wird, ist gerechter und stabiler.
Wir bleiben an der Überzeugungsarbeit für eine echte Reform der Erbschaftsteuer in der Koalition dran. Sie wäre auch notwendig für Zukunftsinvestitionen in die Bildungschancen unserer Kinder.
Vielen Dank.