Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin der AfD fast schon dankbar für diesen Antrag, weil er noch einmal deutlich macht, wie wichtig es ist, dass es in diesem Haus eine parlamentarische Mitte gibt.
Dieser Antrag zeigt, wie wichtig es ist, dass wir uns nicht der Maßlosigkeit von links, aber auch nicht von rechts hingeben, sondern dass wir Maß halten. Das wissen wir in der Union schon seit Ludwig Erhard.
Maßhalten gilt auch für die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Es gibt Gegner jeglicher Erbschaftsbesteuerung – das haben wir gerade von rechts gehört –, und es gibt Befürworter einer massiven Erhöhung der aktuellen Steuer; das findet man im Spektrum links von der Union. Beide Extreme begründen ihre Auffassungen immer mit Gerechtigkeit. Während die einen von vermeintlicher Doppelbesteuerung sprechen, sehen die anderen in einer hohen Besteuerung über den Tod hinaus eine gewisse posthume Wiedergutmachung an den sozial Benachteiligten. Beide Extreme sind falsch.
Wir in der Union sagen: Eine moderate Erbschaft- und Schenkungsteuer ist ein wichtiger Teil unserer sozialen Marktwirtschaft. Diese Steuer trägt dazu bei, öffentliche Aufgaben zu finanzieren, und sie schließt als Ergänzung zur Einkommensteuer auch Lücken bei der Besteuerung von Vermögensübertragungen. Und wir sagen auch: Bei einer übermäßigen Besteuerung, wie es einige hier ja fordern, und bei Kampfparolen wie „leistungsloses Einkommen“ und „Überreiche“ sowie bei spalterischen Neiddebatten setzen wir ein klares Stoppschild.
Die Möglichkeit der Weitergabe von Vermögen an die nächste Generation ist in unserer sozialen Marktwirtschaft ein wesentlicher Treibstoff. Die Leute strengen sich nicht mehr an, wenn der Staat anschließend alles wegnimmt. Die Möglichkeit, zu vererben, ohne dass der Staat sich den Großteil davon nimmt, ist ein ganz wichtiger Pfeiler in unserer verfassungsrechtlich geschützten Eigentumsordnung.
Wer aber wie die AfD die komplette Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer fordert, der macht es sich zu einfach und blendet die Frage der Finanzierung aus.
Und das kennen wir von Ihnen ganz rechts schon: Staatsfinanzen sind Ihnen im Wesentlichen völlig egal.
Ständig fordern Sie populistisch die Abschaffung oder Reduzierung von Steuern. Rechnet man alle potenziellen Einnahmeausfälle aus Ihren inhaltlich nicht ausgegorenen Anträgen in der Steuerpolitik der letzten Monate zusammen, kommt man locker auf jährliche dreistellige Milliardenbeträge.
Das ist schlicht unseriös, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Und auch die von Ihnen angeführten Vergleiche mit Erfahrungen aus anderen Ländern hinken. Sie haben Schweden in Ihrem Antrag erwähnt. Nur: Dort waren die Einnahmen tatsächlich so gering, dass die Abschaffung der Steuer am Ende überhaupt keine finanziellen Auswirkungen mehr hatte.
Nachhaltige Wirtschafts- und Sozialpolitik kann doch nicht bedeuten, einfach auf Steuern zu verzichten, aber auch nicht, kurzfristig hohe Steuererträge aus der Vermögenssubstanz herauszupressen. Die Bundesländer – an die geht ja die Erbschaftsteuer – müssen sich weiterhin auf Steuereinnahmen verlassen können; aber auch die Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, dass bei der Weitergabe von erarbeiteten Vermögenswerten der Staat Zurückhaltung übt. Gerade für unseren Mittelstand gilt: Zusätzliche Belastungen und weiteren Substanzverlust können wir uns nicht leisten, wenn wir Wohlstand und Beschäftigung erhalten wollen.
Die erfolgreiche Fortführung von Familienunternehmen darf nicht an einer überhöhten Erbschaftsteuer scheitern.
Lassen Sie mich das Ganze abschließen. Eine gerechte und moderate Erbschaftsbesteuerung gehört in einer sozialen Marktwirtschaft dazu. Entscheidend dabei ist die Balance. Extrempositionen von der einen wie auch von der anderen Seite, wie in dem heute vorliegenden Antrag, lehnen wir ab.
Wir hören Katharina Beck für Bündnis 90/Die Grünen.