Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich mich gerne bei der Ministerin für diesen Gesetzentwurf bedanken. Vielen herzlichen Dank dafür!
An den Anfang meiner Rede möchte ich eine grundsätzliche Feststellung stellen, weil es mir persönlich wichtig ist: Unser Sozialstaat ist eine der größten Errungenschaften unseres Landes.
Er sichert ein hohes Niveau sozialer Absicherung und ist im internationalen Vergleich auch alles andere als selbstverständlich. Damit dieser Sozialstaat aber auch in Zukunft tragfähig bleibt, braucht es Reformen, braucht es Verlässlichkeit, und es braucht Regeln. Der Gesetzentwurf zur neuen Grundsicherung folgt daher einem klaren Prinzip: Hilfe, wo sie notwendig ist, und Mitwirkung, wo sie möglich ist.
Solidarität lebt vom Miteinander. Unterstützung kann daher nicht losgelöst von Eigenverantwortung gedacht werden. Wer dies vollständig ausblendet, gefährdet die Akzeptanz unseres Systems, und wer den Sozialstaat und notwendige Reformen pauschal schlechtredet, wird dem ebenfalls nicht gerecht.
Meine Damen und Herren, Arbeit ist der beste Schutz vor Armut. Das ist keine politische Behauptung, sondern eine zentrale Erkenntnis – auch des Siebten Armuts- und Reichtumsberichtes der Bundesregierung. Erwerbsarbeit bedeutet Einkommen, soziale Absicherung, Teilhabe und Perspektive. Der Gesetzentwurf stellt daher klar: Die Vermittlung in Arbeit hat Vorrang. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind verpflichtet, ihre Arbeitskraft in zumutbarem Umfang einzusetzen, und der Sozialstaat unterstützt sie dabei.
Diese Unterstützung ist verlässlich, aber sie ist nicht bedingungslos.
Wer sich der Mitwirkung entzieht oder Pflichten verletzt, muss mit Folgen rechnen. In der Debatte wird dafür oft der Begriff „Sanktionen“ verwendet. Tatsächlich geht es um Konsequenzen. Konsequenzen begegnen uns in allen Lebensbereichen und sind Voraussetzung dafür, dass Regeln wirken.
Die eigentliche Frage lautet daher: Warum sollte ausgerechnet die Grundsicherung ein Bereich sein, wo dieser Grundsatz nicht gilt? Warum sollte ein solidarisch finanziertes System ohne glaubwürdige Konsequenzen funktionieren? Darum schaffen wir mit diesem Gesetzentwurf klare und verbindliche Regeln.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich spreche heute mit der Erfahrung aus über zehn Jahren Verantwortung als kommunale Sozialdezernentin und damit auch für ein Jobcenter. Ich habe die Umstellung von Hartz IV auf das Bürgergeld vor Ort begleitet – im Austausch mit Leistungsbeziehenden, Integrationsfachkräften und Jobcenterleitungen. Ich weiß, dass es zahlreiche Leistungsberechtigte gibt, die mitwirken, Termine einhalten und den Leistungsbezug beenden wollen. Gleichzeitig habe ich aber auch im Laufe dieser Zeit erlebt, dass die Termintreue abgenommen hat, Absprachen häufiger nicht eingehalten wurden und damit die Grundlage für eine erfolgreiche Vermittlung in Arbeit geschwächt wurde. Das ist kein Vorwurf, das ist schlichtweg eine nüchterne Erfahrung aus der Praxis.
Daher erachte ich diese Reform sowohl als Sozialpolitikerin als auch aus fachlicher Sicht für richtig und notwendig.
Meine Damen und Herren, ein starker Sozialstaat verwaltet keine Perspektivlosigkeit. Er eröffnet Wege in Arbeit. Genau das erreichen wir mit dem Gesetzentwurf. Denn eines bleibt richtig – international und national –: Arbeit ist der beste Schutz vor Armut.
Vielen herzlichen Dank.