Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich erzähle Ihnen hier nichts Neues, wenn ich sage, warum wir hier über dieses Thema sprechen: Die sicherheitspolitische Lage Deutschlands und Europas ist durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine seit 2022 gravierend verändert. Und wir wissen auch, dass sich die geopolitische Lage seither nicht vereinfacht, sondern eher noch mal erschwert hat.
In dieser neuen Weltordnung, meine Damen und Herren, ist klar: Wir als Europa müssen uns in Sicherheits- und Verteidigungsfragen zwangsläufig emanzipieren, und gerade als größte Volkswirtschaft Europas wollen wir die größte und auch technologisch stärkste konventionelle Streitkraft des Kontinents werden.
Um uns und unsere Bündnispartner glaubwürdig verteidigen zu können, haben wir aber noch viel vor uns.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen, der Zeitdruck ist groß; aber wir kamen in dieser Koalition in den ersten Monaten in ganz großen Schritten voran. Wir haben mit dem neuen Wehrdienst und auch mit dem schnell anwachsenden Verteidigungshaushalt für die kommenden Jahre bereits die richtigen Weichen gestellt. Wir schaffen mit dem finanziellen Rahmen wichtige Planungssicherheit für die Beschaffung zum Erreichen dieser Fähigkeitsziele in der Bundeswehr, aber auch ein Signal für die Rüstungs- und Verteidigungsindustrie, die entsprechenden Kapazitäten aufzubauen und auch in diese neuen Technologien zu investieren.
Wir werden dieses Jahr so viel für Verteidigungsfähigkeit ausgeben – relativ zur Wirtschaftsleistung – wie seit Ende des Kalten Krieges nicht mehr, und wir werden die Ausgaben weiter erhöhen. Bis 2029 erhöhen wir sie auf 3,5 Prozent des BIP.
Jetzt ist entscheidend, dass diese Mehrausgaben schnell, zielgerichtet und auch effektiv eingesetzt werden, um unsere Soldatinnen und Soldaten schnell und verlässlich mit mehr Gerät, mehr Munition, besserem Material und auch den neuen Technologien auszustatten. Klar ist daher beim Faktor Zeit: Es darf jetzt eben nicht an komplexen und langen Beschaffungs- und Genehmigungsverfahren scheitern.
Wir kommen auch hier voran. Allein in der letzten Sitzungswoche im Dezember haben wir beispielsweise 30 große Beschaffungsvorhaben mit einem Volumen von knapp 50 Milliarden Euro genehmigt, die auch international für Aufsehen gesorgt haben und denen von unseren Bündnispartnern auch Beachtung geschenkt wurde. Das ist an einem Tag mehr, als beispielsweise hier im Haus noch im ganzen Jahr 2022 genehmigt wurde.
Positiv dazu beigetragen haben zum Beispiel bereits die Möglichkeiten zur Beschaffungsbeschleunigung für die Bundeswehr durch Ausnahmeregelungen vom Vergaberecht, die aber bis dieses Jahr befristet sind. Das heute zur Abstimmung stehende Gesetz verlängert nicht nur diese Ausnahmeregelungen um weitere zehn Jahre bis zum Jahr 2035 – wie beispielsweise die Aussetzung der Losvergabe –, sondern baut zeitraubende Hürden weiter ab, erweitert den Anwendungsbereich sowie den Instrumentenkasten noch mal entscheidend weiter, um der sicherheitspolitischen Lage, der Bedeutung von neuen Fähigkeiten, der technologischen Souveränität und auch den schnellen Innovationszyklen wie beispielsweise bei Software, Drohnen, Robotik oder KI mehr gerecht zu werden.
Wir erweitern die Möglichkeiten, um mit den rasanten Technologiesprüngen Schritt zu halten und Innovationen in der Beschaffung zu stärken, zum Beispiel durch neue Möglichkeiten in Innovationspartnerschaften, durch funktionale Leistungsbeschreibungen, Nutzung von Vorleistungen, um die Qualität oder auch die beschleunigte Erweiterung von Kapazitäten zu erhöhen, oder durch die Möglichkeit, laufende Updates und Upgrades vertraglich direkt zu berücksichtigen, ohne dass neue Vergabeverfahren jeweils immer wieder zu Einzelprüfungen führen müssen.
Das Gesetz betont auch vergaberechtliche Ausnahmen, die für uns bedeutend sind, zum Beispiel zum Schutz und zur Stärkung unserer Schlüsseltechnologien und auch unserer europäischen technologischen Souveränität, zur leichteren Nutzung von marktverfügbaren Lösungen inklusive ziviler Märkte und auch zur stärkeren Anwendung von leistungsbasierten, anreizkompatiblen Verträgen, beispielsweise um Zahlungen stärker an die Ausführung der tatsächlich erbrachten Leistungen zu knüpfen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, von dem breiten Instrumentenkasten können natürlich sowohl etablierte Rüstungskonzerne als auch ganz gezielt unsere KMUs und unsere innovativen Start-ups profitieren. Ganz besonders wichtig ist uns deswegen aber auch, die Auswirkungen gerade aufgrund der hohen Investitionssummen unabhängig und verbindlich spätestens nach fünf Jahren zu evaluieren, zu gucken, wie sich die Maßnahmen auf die Beschaffungsbeschleunigung, unsere technologischen Fähigkeiten, aber auch die Wettbewerbs- und Marktentwicklung in diesem sicherheits- und verteidigungsindustriellen Bereich auswirken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir schaffen mit diesem Gesetz einen rechtssicheren Rahmen, damit unsere hohen Investitionen in die Verteidigungsfähigkeit nun zügig und zielgerichtet in moderne Ausrüstung und modernes Gerät für unsere Soldatinnen und Soldaten fließen können. Ich danke für die sehr konstruktive Zusammenarbeit mit unserem Koalitionspartner und den beteiligten Ministerien.
Vielen Dank.
Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Thomas Ladzinski für die AfD-Fraktion.