Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Zuschauer! Das Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz ist jetzt der zweite Versuch des Verteidigungsministers, die gesetzliche Grundlage für eine schnellere und einfachere Beschaffung von Wehrmaterial für die Bundeswehr auf den Weg zu bringen. Wer jetzt aber glaubt, dass mit diesem Gesetz der große Durchbruch gelungen ist, dass Beschaffung von Wehrmaterial nun nur noch Wochen oder Monate dauert statt wie bisher Jahre und Jahrzehnte, der liegt leider falsch.
Bereits im Januar 2023 hat das Beschaffungsamt dem Verteidigungsministerium ein Dokument übergeben, in dem die Hemmnisse für eine schnelle und zeitgerechte Beschaffung von Wehrmaterial für unsere Soldaten dargestellt wurden. Die jeweiligen Lösungsvorschläge waren diesem Dokument praktischerweise gleich beigefügt. Von den darin rund 40 aufgeführten Punkten und den daraus abgeleiteten Vorschlägen setzt dieses Gesetz lediglich 3 um und schneidet 2 weitere an. Lediglich die Aufhebung der verpflichtenden Losaufteilung, die Fortführung von Verträgen auch im Falle eines Vergaberechtsstreites und die generelle Gültigkeit der Beschleunigungsregelungen für alle Beschaffungen der Bundeswehr – also nicht nur die einsatzrelevanten – haben es aus dem Konzept bzw. aus dem Papier in diesen Gesetzentwurf geschafft. Wenn man Beschaffungen bei der Bundeswehr wirklich beschleunigen will, ist das zu wenig.
Wesentliche Vorschläge wie beispielsweise die Anhebung der 25-Millionen-Euro-Grenze für Parlamentsvorlagen – geregelt in der Bundeshaushaltsordnung – werden mit diesem Gesetzentwurf nicht angegangen. Eine gesetzliche Klarstellung zur Anwendung der laut EU-Recht möglichen Ausnahmeregelungen für sicherheitsrelevante Schlüsseltechnologien wird zwar angedeutet, aber nicht konsequent bis zum Schluss durchdekliniert.
Im Geschäftsbereich Verteidigung wird auch nach diesem Gesetz ein Vorschriften- und Verwaltungsdschungel erhalten bleiben, der Beschaffungsprojekte weiterhin ausbremst. Überbordende Berichtspflichten, in sich widersprüchliche Dienstvorschriften, Weisungen und Erlasse lähmen auch weiterhin die Mitarbeiter bei Beschaffungsprojekten. Auch weiterhin müssen sich Projektleiter im Beschaffungsamt den überwiegenden Teil ihrer Dienstzeit mit projektfremden Verwaltungstätigkeiten und bekannten Hemmnissen auseinandersetzen, statt die Ausstattungsprojekte für unsere Soldaten voranzubringen.
Einige dieser Hemmnisse, wie beispielsweise die Änderung der Bundeshaushaltsordnung, könnte die Regierungskoalition durch entsprechende Gesetze im Bundestag angehen. Der weitaus größere Teil dieser Hemmnisse liegt allerdings in den internen Vorgaben im Geschäftsbereich selbst, also in der Verantwortung des Ministers und seiner Staatssekretäre – Hemmnisse, Herr Staatssekretär, die Sie dringend angehen müssen, damit wir wirklich irgendwann mal dahin kommen, schnell und effizient Wehrmaterial für die Bundeswehr zu beschaffen.
Für uns als AfD ist klar: Dieses Gesetz ist kein Allheilmittel. Es ist lediglich ein Baustein, der einen Beitrag leistet, unsere Soldaten zukünftig besser und schneller auszustatten. Es ist ein kleiner, sehr vorsichtiger Schritt, aber immerhin ein Schritt in die richtige Richtung. In der Hoffnung, dass diesem noch weitere folgen werden, werden wir diesem Gesetzesvorschlag zustimmen.
Vielen Dank.
Vielen Dank. – Ich erteile das Wort für die letzte Rede in dieser Aussprache Christoph Schmid für die SPD-Fraktion.