Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns heute mit Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag. Es ist gut, dass wir das heute hier im Plenum diskutieren. Denn es geht auch um diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten, die in den Wahlkreisen die meisten Stimmen errungen haben, aber trotzdem ihr Mandat aufgrund des Wahlrechtes nicht antreten konnten. Das waren insgesamt 23 Kolleginnen und Kollegen, davon alleine 18 aus der CDU/CSU. Das ist die Folge eines Wahlrechtes, das seinerzeit die Ampelregierungsfraktionen hier im Deutschen Bundestag so beschlossen haben.
Es hat uns nicht nur hier intern sehr beschäftigt, meine Damen und Herren, sondern es hat auch viele Wählerinnen und Wähler draußen beschäftigt, weil es nämlich als ungerecht empfunden wird, ja sogar als undemokratisch. Deswegen müssen wir dieses Thema auch hier diskutieren. Wo sonst, wenn nicht hier? Dabei ist es sehr wichtig, dass wir insbesondere zwei Dinge streng voneinander trennen: Es geht erstens um die Durchführung der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag und zweitens um die Regeln, nach denen dieses Parlament auch tatsächlich gewählt wird.
Zu dem ersten Punkt, also der Wahl selbst, liegt eine Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses vor. Die Empfehlung lautet, die Einsprüche zurückzuweisen. Begründet wird dies damit, dass die Wahlprüfung durch den Deutschen Bundestag nur die Frage zu beantworten hat, ob tatsächlich Verstöße gegen das geltende Wahlrecht vorliegen.
Diese sind hier nicht erkennbar. Auch wenn es mir nicht leichtfällt: Deswegen werde ich der Beschlussempfehlung des Ausschusses Folge leisten und zustimmen.
Es ist richtig, dass wir uns bei der Wahlprüfung darauf beschränken, nach Verstößen gegen das geltende Wahlrecht zu suchen, und uns nicht mit dem Wahlrecht selbst beschäftigen. Denn die Frage, ob das Wahlrecht verfassungswidrig ist oder nicht, ist in unserem Verfassungsgefüge allein durch das Bundesverfassungsgericht zu beantworten; es hat die alleinige Verwerfungskompetenz. Die Frage, ob das Wahlrecht politisch klug ist, ist auch keine Frage der Wahlprüfung, sondern das ist etwas, was wir hier im Deutschen Bundestag diskutieren müssen. Und wenn sich die entsprechenden Mehrheiten finden, dann steht es uns ja auch frei, das Wahlrecht entsprechend zu ändern, so wie wir das wollen.
Über den zweiten Punkt, nämlich ob das Wahlrecht politisch richtig und klug ist, müssen wir hier noch einmal reden, darüber, ob das geltende Wahlrecht richtig ist. Ich glaube, das ist es definitiv nicht. Denn nach diesem Gesetz sind Wahlgewinner zu Wahlverlierern und Wahlverlierer zu Wahlgewinnern geworden. Das kann, meine Damen und Herren, unmöglich richtig sein.
Nehmen Sie nur den Fall unserer Kollegin Petra Nicolaisen aus Schleswig-Holstein. Sie hat 2025 ihren Wahlkreis nach einem engagierten Wahlkampf direkt von Robert Habeck zurückgewonnen. Robert Habeck seinerseits hatte 2021 diesen Wahlkreis direkt gewonnen. Trotzdem ist sie nicht in den Bundestag eingezogen, während Robert Habeck über die Liste in den Deutschen Bundestag eingezogen ist,
um dann wenige Monate später sein Mandat wieder niederzulegen. Jetzt frage ich mal – das ist eine rhetorische Frage –: Kann das in der Sache richtig sein?
Da haben wir eine sehr eindeutige Antwort: Das ist natürlich nicht richtig. Im Gegenteil: Es ist falsch.
Wer sich in erster Reihe als Wahlkreiskandidat engagiert, der muss bei einem Wahlsieg selbstverständlich auch dafür belohnt werden und in den Deutschen Bundestag einziehen – übrigens gerade auch in umkämpften Wahlkreisen. Und wenn das nicht passiert, meine Damen und Herren, dann wird Demokratie ad absurdum geführt.
Falsch ist es auch, dass durch dieses Bundeswahlgesetz Wahlkreise ganz ohne Abgeordnete dastehen.
In vier Wahlkreisen, nämlich in Darmstadt, Tübingen, Stuttgart II und Lörrach – Müllheim, gibt es momentan gar keinen Vertreter im Deutschen Bundestag. Jetzt kann man argumentieren: Wir sind ja alle Vertreter des deutschen Volkes, und das ist ja per se auch richtig. Aber logischerweise habe ich in meinem Wahlkreis in der nördlichen Region Hannover, ob es jetzt Langenhagen, Burgdorf oder was auch immer ist, einen sehr genauen Überblick darüber, was die drängenden Probleme der Leute vor Ort sind.
Ich bin davon überzeugt: Sie alle haben das in Ihren Wahlkreisen auch.
Ich habe aber keine Ahnung, um es ganz offen zu sagen, was jetzt gerade in Lörrach, in Tübingen, in Darmstadt oder wo auch immer die lokalen drängenden Probleme sind. Deswegen ist es doch eine Selbstverständlichkeit – das muss doch auch unser Anspruch als Parlament des deutschen Volkes sein –, dass in jedem Wahlkreis ein Abgeordneter des Deutschen Bundestages diese Bevölkerung entsprechend repräsentiert. Das ist doch eine Selbstverständlichkeit.
Deswegen sind wir der Auffassung, dass dieses Wahlrecht dringend geändert werden muss – übrigens so, wie wir das im Koalitionsvertrag dankenswerterweise auch vereinbart haben. Wir müssen Lösungen finden, damit Wahlkreisgewinner auch Wahlkreisgewinner bleiben, um ein Mandat im Deutschen Bundestag antreten zu können. Und wir müssen Lösungen finden, dass kein einziger Wahlkreis in dieser Republik mehr verwaist ist.
In diesem Sinne werden wir uns dafür einsetzen.
Ich danke Ihnen sehr herzlich für die Aufmerksamkeit.
Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die AfD-Fraktion Fabian Jacobi.