Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Das Wahlrecht ist das entscheidende Element in der Demokratie. Deswegen ist es auch so wichtig, dass wir uns im Wahlprüfungsausschuss ohne Parteibrille sorgfältig damit beschäftigen, ob es Wahlfehler gegeben hat, egal wie die Auswirkungen sein mögen, wenn sie denn vorgelegen hätten. So haben wir uns auch mit diesen 19 Einsprüchen sehr intensiv beschäftigt. Es muss klar sein: Die Bürger müssen die Sicherheit haben, dass ihre Stimme zählt und dass auch richtig gezählt wird, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir haben einige Einsprüche zurückgewiesen, weil sich durch unsere Prüfung nicht erwiesen hat, dass die behaupteten Wahlfehler im Verfahren vorgelegen haben. Und wir haben die Einsprüche zurückgewiesen – es waren ja doch ein paar –, die sich gegen die Zuteilung der Direktmandate gewendet haben; denn das ist eine verfassungsrechtliche Frage. Wer dagegen vorgehen möchte, muss in Karlsruhe klagen. Das ist kein Anspruch, den man hier in einem Wahlprüfungsverfahren geltend machen kann. Deswegen wurden diese Einsprüche zu Recht jeweils mit großer Mehrheit zurückgewiesen.
Wir haben uns in der Tat im Koalitionsvertrag vorgenommen, dass wir über das Wahlrecht beraten. Ich darf aber trotzdem rückblickend sagen: Der große Erfolg des Ampelwahlrechts besteht darin, dass wir in der letzten Wahlperiode etwas geschafft haben, was wir über viele Jahrzehnte nicht hinbekommen haben, nämlich eine deutliche Reduzierung der Sitzanzahl von über 730 auf 630. Das Institut der deutschen Wirtschaft schätzt, dass wir dadurch 600 Millionen Euro einsparen. Das war ein ganz großer Erfolg der Ampel, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Zugleich haben wir es durch dieses Wahlrecht geschafft – das ist uns als SPD auch wichtig –, dass das Zweitstimmenergebnis sich eins zu eins in der Sitzverteilung hier widerspiegelt, dass es hier keinen Widerspruch gibt. Es wäre, glaube ich, niemandem zu erklären, wenn wir hier im Parlament eine Mehrheit hätten, die vom Wähler keine Mehrheit bekommen hat.
Auch das war ein wichtiges Element, an dem wir festhalten wollen. Wir beraten dennoch darüber und werden uns mit der Union verständigen; wir sind schon in guten Gesprächen.
Für uns ist eins klar: Wir wollen keinen großen Bundestag; er ist groß genug. Wir wollen aber vor allem einen höheren Frauenanteil. Das ist uns auch wichtig; auch das steht im Koalitionsvertrag, dass wir uns über dieses Thema unterhalten.
Wir – Grüne, Linke und SPD – haben einen ordentlichen Frauenanteil; das ist so, Kollege Limburg.
Wir haben nicht nur gute Frauen, sondern auch zahlenmäßig viele Frauen.
Trotzdem müssen wir uns auch über dieses Thema unterhalten. Das ist jetzt kein Thema des Wahlprüfungsausschusses. Aber wenn Kollege Hoppenstedt das Wahlrecht hier anspricht: Das dürfte auch der Grund sein, dass wir uns über diese eigentlich nur formalen Fragen hier unterhalten.
Also: Wir sind hier in guten Gesprächen. Für uns in der SPD ist es wichtig, dass der Bundestag nicht deutlich größer wird und dass wir den Frauenanteil erhöhen.
Es gibt in der Tat „nur“ vier Wahlkreise, die gar keinen Bundestagsabgeordneten haben. Das ist kein haltbarer Zustand. Auch das wollen wir ändern.
Jeder Bundestagswahlkreis soll ein Gesicht vor Ort haben. Da gibt es aber Alternativen, und auch darüber wollen wir in Kürze beraten, um den Zustand, der in der Tat nicht gut ist, zu beenden, dass es vier Wahlkreise gibt – es sind nur vier; ich hätte, ehrlich gesagt, mit mehr gerechnet –, die nicht vertreten sind, nämlich Darmstadt, Stuttgart II, Tübingen und Lörrach – Müllheim. Es ist kein guter Zustand, dass die Bürgerinnen und Bürger in diesen Wahlkreisen keine Vertretung haben. Das wollen auch wir ändern. Wir freuen uns auf die Gespräche. Die Einsprüche heute müssen wir ablehnen.
Vielen Dank.
Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist Linda Heitmann für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.