Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fast zehn Monate ist die Bundestagswahl mittlerweile her. Wir alle, die wir hier sitzen, gehören Fraktionen an, deren Parteien mehr als 5 Prozent erreicht haben, mit Ausnahme meines geschätzten Kollegen Stefan Seidler vom SSW, der spezielle Minderheitenrechte hat.
Das BSW allerdings hat es ganz knapp nicht geschafft. 9 529 Stimmen fehlten zur 5-Prozent-Hürde, wie das amtliche Endergebnis am Ende ausweist. Ja, das ist in einem Land mit fast 60 Millionen Wahlberechtigten verdammt knapp. Und ja, ich kann nachvollziehen, dass die Enttäuschung über dieses knappe Ergebnis immer noch vorhanden ist. Aber auch wenn es knapp ist: Das ist Demokratie.
Als Wahlprüfungsausschuss haben wir nach Wahlen konkret die Aufgabe, Beschwerden nachzugehen und zu überprüfen, wenn Menschen uns davon berichten, dass sie selbst ihre Stimme nicht ordnungsgemäß abgeben konnten, oder wenn sie konkrete Hinweise darauf haben, dass insgesamt bei der Wahl Fehler in größerem Ausmaß passiert sind. Sofern wir als Ausschuss dann feststellen, dass tatsächlich handfeste Hinweise auf Fehler da sind und diese auch ein Ausmaß hatten, das mandatsrelevant erscheint, können wir Handlungsempfehlungen geben.
Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass es in der letzten Legislatur durchaus der Fall war, dass der Wahlprüfungsausschuss eine andere Entscheidung getroffen hat. Nach der Bundestagswahl im September 2021 wurden an den Ausschuss viele Berichte über Unregelmäßigkeiten in verschiedenen Wahllokalen Berlins herangetragen, und es konnte gezeigt werden, dass hier tatsächlich Fehler bei der Durchführung passiert waren. Das hat zu einer Wahlwiederholung in Teilen Berlins geführt. Einige Bundestagsabgeordnete haben dabei ihre Mandate verloren, wieder andere welche hinzugewonnen. Das hat der Ausschuss in der letzten Legislatur auf den Weg gebracht.
Mir ist wichtig, zu betonen: Der Wahlprüfungsausschuss trifft solche Entscheidungen immer auf der Grundlage von konkreten Sachverhalten, Stellungnahmen und rechtlichen Prüfverfahren, die ihm zur Verfügung stehen.
Im Falle des BSW ist der Ausschuss genau auf dieser Grundlage, auf der Grundlage der rechtlichen Prüfinstrumente, der uns vorliegenden konkreten Schilderungen von vermuteten Auszählungsfehlern und der Stellungnahmen aller Landeswahlleitungen, zu der Erkenntnis gekommen, hier die Empfehlung auszusprechen, keine Nachzählung zu veranlassen. Das Bundesverfassungsgericht hat ja ausgeführt, dass es für eine Neuauszählung konkrete Hinweise auf Unregelmäßigkeiten und Wahlfehler geben soll. Wir konnten diese als Ausschuss schlichtweg nicht feststellen.
Ich möchte noch ein konkretes Beispiel nennen. In einem vom BSW geschilderten Fall hatten zwei Personen angegeben, das BSW gewählt zu haben; aber in dem ihnen zugeordneten Wahllokal waren bei der Auszählung keine Stimmen für das BSW zu finden. Bei genauerem Nachfragen stellte sich dann heraus, dass diese beiden Personen per Brief gewählt hatten. Als der Briefwahlbezirk ausgezählt wurde, waren tatsächlich BSW-Stimmen darunter. Das ist einer der Fälle, mit denen wir uns auseinandergesetzt haben.
Ich freue mich, dass wir mit fast allen Fraktionen im Wahlprüfungsausschuss zu diesem Votum gekommen sind, –
Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Schluss.
– und bitte Sie nun heute, dem zu folgen.
Vielen Dank.
Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Fraktion Die Linke Sören Pellmann.