Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung mit Minister Schnieder treibt gemeinsam mit den Fraktionen von CDU/CSU und SPD die Digitalisierung von Verwaltung und Verkehr entschlossen voran – für einen handlungsfähigen Staat und eine moderne Infrastruktur, die den Alltag der Menschen in unserem Land erleichtert.
Der Gesetzentwurf macht die Digitalisierung spürbar; denn er enthält Maßnahmen, die unser Leben konkret verbessern. Ich möchte vier Punkte herausziehen.
Erstens. Der Gesetzentwurf legt die Rechtsgrundlagen, damit wir den digitalen Führerschein einführen können. Künftig kann der Kartenführerschein oder der „alte Lappen“ zu Hause bleiben, weil das Dokument über das Smartphone abrufbar sein wird und somit überall digital verfügbar ist. Das erleichtert vieles, etwa wenn ganz spontan Mietwagen- oder Carsharingangebote genutzt werden wollen. Ziel ist es, den nationalen digitalen Führerschein noch in diesem Jahr auf den Weg zu bringen, das heißt deutlich vor dem in der ganzen Europäischen Union angestrebten Einführungsdatum 2030. Selbstverständlich haben wir dabei die technischen Vorgaben für die EUDI-Wallet gleich mitgedacht. Damit gestalten wir den Weg hin zu einer zukunftsfähigen bürgernahen Verwaltung und Mobilität.
Das gilt genauso für den zweiten Punkt, den ich ansprechen möchte: die digitale Parkraumkontrolle. Damit schaffen wir die Grundlage für ein modernes und effizientes Parkraummanagement. Wenn künftig statt Papierparkschein das Nummernschild gescannt wird, spart das Zeit und Arbeit für die Kommunen. Die Kontrolle geht schneller und ist genauer.
Wir bekommen also eine Win-win-Situation: bessere staatliche Leistungen bei gleichzeitig niedrigerem Personaleinsatz. Und wir sichern dabei den Datenschutz: durch engere Speicherfristen, eine klare Zweckbindung und indem videobasierte Kontrollen deutlich gekennzeichnet werden.
Mit dem Gesetzentwurf schaffen wir drittens eine zeitgemäße digitale Leistung innerhalb der Bundesverwaltung. Konkret wird auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes ein einfacher Zugang für jedermann eingerichtet, um auf technische Fahrzeugdaten zugreifen zu können. Die Eingabe der Fahrzeugidentifikationsnummer genügt künftig, um Daten abzurufen – im Sinne eines Open-Data-Managements. Aber – auch ganz wichtig – personenbezogene Halterdaten sind dabei ausdrücklich nicht erfasst. Schon heute kann man etwa auf der KBA-Webseite Informationen zur Fahrzeugrückrufen verfügbar haben. Aber künftig geht das eben nutzerfreundlicher und individueller. Mit der Fahrzeugidentifikationsnummer lässt sich dann innerhalb kürzester Zeit herausfinden, ob etwa das eigene Auto oder das zum Kauf angebotene Gebrauchtauto von einem Rückruf betroffen ist.
Vierter und letzter Punkt, den ich ansprechen möchte. Der Gesetzentwurf fördert den digitalen Datenaustausch innerhalb der Verwaltungen und baut dadurch Bürokratie ab. Die Daten zu zugelassenen Fahrzeugen aus dem Zentralen Fahrzeugregister können künftig auch dem Umweltbundesamt automatisiert zur Verfügung gestellt werden. Um etwa die Treibhausgasminderungsprämie für E-Fahrzeuge zu erhalten, muss das Bundesumweltamt da ja künftig entsprechend bescheinigen. Mit den Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister geht das künftig einfacher und schneller. Ebenso können die Daten dem BAFA zur Verfügung gestellt werden. Das erleichtert die künftig geplante E-Auto-Förderung; das ist vielleicht für das Umweltministerium ganz wichtig. Außerdem soll die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen die Daten nutzen können. Auch hier können wir also sicherstellen, dass wir das Once-Only-Prinzip für uns in der Verwaltung nutzbar machen.
Langer Rede kurzer Sinn: Mit diesem Gesetzesentwurf schlägt die Bundesregierung einen großen Schritt vor hin zu einer modernen Verwaltung, die den Bürgern dient, und zu einem sicheren, effizienten Verkehrssystem. Lassen Sie uns das gerne gemeinsam auf den Weg bringen.
Vielen Dank.
Für die AfD-Fraktion darf ich Maximilian Kneller das Wort erteilen.