Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Straßenverkehrsgesetz ist ein Gesetz, das uns alle betrifft und vor allem einem Ziel dient: der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Für die anstehenden Änderungen sind mir dabei drei Punkte ganz besonders wichtig.
Der erste Punkt ist der konsequente Kampf gegen den Punktehandel. Punkte sind kein Strafzettel mit Rabattoption, sondern ein Instrument, um Mehrfachsünder zu identifizieren und Gefahren vom Straßenverkehr fernzuhalten. Wenn sich Menschen mit Geld aus diesem System herauskaufen können, wenn Onlineportale offen damit werben, Punkte zu übernehmen, dann wird Verkehrssicherheit untergraben und der Rechtsstaat lächerlich gemacht.
Deshalb ist es richtig, dass wir mit diesem Gesetz nicht nur die Täuschung selbst, sondern ausdrücklich auch das Anbieten und Bewerben von Punktehandel verbieten, und das mit spürbaren Bußgeldern von bis zu 30 000 Euro. Das ist kein Symbolrecht. Das ist notwendig, um ein Geschäftsmodell zu beenden, das auf Kosten der Sicherheit aller geht und bei dem der Staat veräppelt wird.
Der zweite wichtige Baustein des Gesetzes ist der digitale Führerschein. Er ist eine sinnvolle Ergänzung zum Kartenführerschein. Zukünftig kann dieser zu Hause bleiben, wenn man die digitale Version hat. Das reduziert Bürokratie, erleichtert Kontrollen und bildet den tatsächlichen Fahrerlaubnisstatus ab. Aber dabei möchte ich ausdrücklich anmerken: Wenn wir den digitalen Führerschein einführen, dann sollten wir ihn von Anfang an vollständig denken. Dazu gehört aus meiner Sicht auch, dass der digitale Führerschein auf das begleitete Fahren ab 17, BF17, ausgeweitet wird, was bisher so nicht vorgesehen ist. Es würden sich nämlich alle freuen, wenn dieser olle Papplappen namens Prüfungsbescheinigung nicht mehr mitgeschleppt werden müsste.
Das gibt mir wiederum die Gelegenheit, auch noch ein anderes Thema anzusprechen: das begleitete Fahren ab 16, BF16. Die Erfahrungen mit BF17 zeigen eindeutig: Mehr Fahrpraxis unter Begleitung erhöht die Verkehrssicherheit. Gerade für junge Menschen im ländlichen Raum kann das ein echter Gewinn an Mobilität sein. Es verbessert das Gefühl der Eltern, wenn sie ihre Kinder ab dem 18. Geburtstag alleine losschicken.
Sehr schön also, dass die CSU bei unserer langjährigen Forderung zur Einführung von BF16 nun dabei ist! Wir können jetzt geschlossen auf EU-Ebene für diese Möglichkeit werben; denn junge Menschen sollten mit 16 Auto fahren und wählen dürfen, Letzteres dann aber bitte unbegleitet.
Beim dritten Punkt geht es um das Parken. Mit der digitalen Parkraumüberwachung können Kommunen Falschparker effizienter ahnden und Personal sparen. Das wird den Falschparkerinnen und Falschparkern unter Ihnen nicht sonderlich gefallen, ist aber trotzdem richtig. Außerdem schaffen wir mehr Spielraum dafür, wer wo parken darf. Künftig sind Parkausweise nicht mehr ausschließlich auf Bewohnerinnen und Bewohner beschränkt, sondern können durch Länder und Kommunen auch auf weitere Gruppen ausgedehnt werden, zum Beispiel auf Pflegekräfte, Handwerksbetriebe oder Carsharingfahrzeuge. Das ist dann kein Automatismus, sondern ein kommunaler Gestaltungsspielraum. Die Entscheidung bleibt vor Ort, aber sie wird rechtlich endlich klar abgesichert.
Insofern freue ich mich auf die weiteren Beratungen, wünsche allen ein schönes Wochenende und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Für Bündnis 90/Die Grünen darf ich Swantje Henrike Michaelsen das Wort erteilen.