Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Deutschland sind knapp 50 Millionen Autos zugelassen. Das führt in vielen Kommunen zu überfüllten Parkflächen, zu Falschparken vor Kreuzungen, in zweiter Reihe oder auf Radwegen. Das macht nicht nur den öffentlichen Raum allzu oft unattraktiv, sondern es gefährdet auch Fußgängerinnen und Radfahrer, es behindert den ÖPNV, und es erschwert die Arbeit von Rettungsdiensten durch blockierte Zugänge.
Dazu kommt: Parkraumkontrolle ist personalintensiv. Gleichzeitig kämpfen viele Kommunen mit Personalmangel. Die meisten Verwaltungen verfügen nicht über ausreichend Kräfte, um flächendeckend und konsequent zu kontrollieren. Deshalb bleibt das Parken oft ein ungelöstes Konfliktfeld, das die Lebensqualität in unseren Städten mindert.
Ich freue mich über die Worte des Parlamentarischen Staatssekretärs; denn es ist erst drei Jahre her, dass das Bundesverkehrsministerium uns erklärt hat, dass die digitale Parkraumüberwachung verfassungswidrig sei. Man sieht: Politischer Druck wirkt!
Dank jahrelanger hartnäckiger Arbeit von Grünen sowohl im Bund als auch in den Ländern, besonders in Hamburg und Baden-Württemberg, hat sich das Blatt nun gewendet. Die jetzt vorgelegte Novelle zum Straßenverkehrsgesetz ermöglicht es Kommunen, Scancars zur Kontrolle von Parkplätzen einzusetzen. Das bedeutet: Kommunen erhalten einen größeren Handlungsspielraum. Die digitale Kontrolle von Parkplätzen ist schneller und erfordert weniger Personal. Verstöße können zuverlässiger registriert und geahndet werden. Das schafft ein gerechteres System, vor allem für diejenigen, die sich an die Regeln halten. Und weniger blockierte Radwege bedeuteten weniger Unfälle und mehr Sicherheit.
Wir Bündnisgrüne unterstützen dieses Gesetz ausdrücklich. Es ist ein wichtiger Schritt für eine bessere und gerechtere Nutzung des öffentlichen Raumes.
Doch die Digitalisierung der Parkraumüberwachung allein bewältigt nicht alle Herausforderungen, vor denen die Kommunen bei der Gestaltung des öffentlichen Raumes stehen. Deshalb fordern wir mit unserem Antrag mehr Spielräume für die Kommunen bei den Gebühren; denn in vielen Kommunen wird über Parkgebühren intensiv diskutiert.
Kommunen können Parkgebühren bereits nach Fahrzeuggröße staffeln, aber sie können keine sozialen Kriterien berücksichtigen. Dabei würden sie das sehr gerne tun. Nicht umsonst fordern das nicht nur viele Kommunen, sondern auch alle drei kommunalen Spitzenverbände.
Kommunen sollten zudem über die Höhe von Gebühren für das Anwohnerparken selbst entscheiden können; denn es gibt keinen sinnvollen Grund, dass der Bund die Gebühren bei rund 30 Euro pro Jahr deckelt. Auch das fordern im Übrigen der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Landkreistag.
Es stimmt: Auch die Länder können das freigeben, aber das tun bisher nicht alle. Dann leiden zum Beispiel bayerische Kommunen unter der restriktiven Politik ihrer Landesregierung.
Die digitale Parkraumüberwachung ist ein großer Fortschritt. Sie schafft Ordnung, Entlastung und Sicherheit. Jetzt muss aber auch die soziale Dimension aufgenommen werden. Ermöglichen Sie die Staffelung von Gebühren nach sozialen Kriterien, damit die Debatten übers Parken vor Ort befriedet und kluge Parkraumbewirtschaftung einen Beitrag für lebenswerte Städten und Gemeinden leisten kann.
Vielen Dank.
Für die Fraktion Die Linke darf ich Jorrit Bosch das Wort erteilen.