Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Worum geht es heute ganz konkret? Ich nenne Ihnen ein Beispiel. Arbeiterinnen und Arbeiter auf einer Bananenplantage in Costa Rica, in Mittelamerika, haben sich erfolgreich dagegen gewehrt, hochgiftige Pestizide einzusetzen. Letztes Jahr fiel die Entscheidung: Der Einsatz dieser Mittel während der Arbeitszeit wurde verboten. Die Beschäftigten haben Entschädigungszahlungen erhalten. – Das wäre ohne unser deutsches Lieferkettengesetz nicht gelungen; denn es ging um Bananen, die wir alle hier in Deutschland in einem großen Supermarkt kaufen können.
Oder ein zweites Beispiel. In Textilfabriken in Pakistan wurden nach Hinweisen zu Arbeitsrechtsverletzungen endlich wirksame Maßnahmen ergriffen, um diese abzustellen. Davon profitieren besonders die Arbeiterinnen; denn dort arbeiten hauptsächlich Frauen. Gewerkschaften aus dem Globalen Süden berichten uns, dass ihre Möglichkeiten, sich für die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einzusetzen und Arbeitsbedingungen zu verbessern, gestiegen sind.
Diese Beispiele zeigen ganz deutlich: Verantwortung zu übernehmen, wirkt und hilft ganz konkret den Menschen.
In einer globalen Wirtschaft dürfen Menschenrechte nicht unter die Räder kommen. Ausbeutung, Zwangsarbeit und Kinderarbeit dürfen niemals Geschäftsmodelle sein – nirgendwo auf der Welt. Das ist auch unser Anspruch an unsere soziale Marktwirtschaft.
Deshalb ist es ein Erfolg, dass mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ein verbindliches Rahmenwerk für unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten gilt. Deutschland hat hier eine Vorreiterrolle eingenommen; denn wir alle kaufen jeden Tag Produkte, die in aller Welt hergestellt werden, vom Kaffee über das T-Shirt bis hin zum Smartphone.
Gleichzeitig gibt das Lieferkettengesetz den Unternehmen Rechtssicherheit und Rückenwind, nämlich denjenigen, die sich aktiv um Menschenrechtsschutz kümmern. Das ist auch ein Teil von Fairness im Wettbewerb. Uns ist aber klar: Die Wirtschaft hat Anspruch auf praxisnahe und gut handhabbare Rahmenbedingungen, ohne dabei relevante Schutzstandards abzusenken.
Mit dem Gesetzentwurf, den ich hier und heute einbringe, passen wir das Lieferkettengesetz an, um die Umsetzung für die Wirtschaft zu vereinfachen. Die Berichtspflicht entfällt, auch rückwirkend; die Sorgfaltspflichten bleiben aber bestehen. Sanktionen greifen nur noch bei schweren Verstößen als letztes Mittel.
Inzwischen ist auch die EU-weite Lieferkettenrichtlinie – für eine solche hat sich Deutschland ja immer starkgemacht – beschlossen worden. Die Richtlinie werden wir in Deutschland fristgerecht bis 2028 in einem Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung umsetzen. Dieses Gesetz wird das Lieferkettengesetz ablösen. Bis dahin gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit den Änderungen, die wir hier vorschlagen und Sie hoffentlich beschließen werden, fort.
Es gibt keine Phase ohne Sorgfaltspflichten; das ist uns wichtig. So schaffen wir Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen und sichern unserer Wirtschaft eine gute Startposition im internationalen Wettbewerb. Zugleich übernehmen wir als eine der größten Volkswirtschaften Verantwortung für Menschenrechte, für anständige Arbeitsbedingungen weltweit und damit für Produkte, die unsere Verbraucherinnen und Verbraucher hier guten Gewissens kaufen können.
Vielen Dank.
Für die AfD-Fraktion darf ich Robert Teske das Wort erteilen.