Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und an den Fernsehgeräten! Das Lieferkettengesetz ist ein „geeignetes Instrument, um entsprechende Risiken im eigenen Geschäftsbereich und in den Lieferketten zu identifizieren“. Das sagt Kerstin Waltenberg; sie ist Menschenrechtsbeauftragte des VW-Konzerns. Und das hören wir von vielen anderen Unternehmen auch, die verstehen, dass wir über vieles reden können, über vieles diskutieren und verhandeln können – über zwei Dinge aber nicht:
Erstens: über unsere Natur und Umwelt. Heute ist übrigens der Umwelttag – seit 1972 an jedem 5. Juni. Dieses Jahr geht es darum, Wasser wertzuschützen – welch schönes Wort: „wertschützen“ –, und um die Bekämpfung von Plastikverschmutzung.
Auch über ein Zweites kann man nicht verhandeln, niemals: Das sind Menschenrechte. Menschenrechte stehen jedem zu; sie kann man nicht verliehen bekommen, sie kann man nicht entzogen bekommen, sie sind nicht teilbar, sie sind unabhängig von Religion und von Herkunft. Menschenrechte stehen jedem auf der Welt zu, egal wo er lebt bzw. wohnt.
Deswegen muss gelten: Wer global wirtschaftet, der muss auch global Verantwortung übernehmen. Und die Verantwortung endet nicht am Werkstor, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir haben uns in der Koalition jetzt entschieden, auf die europäische Regelung zum Lieferkettengesetz zu setzen. Das bedeutet aber nicht, dass wir das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz einfach aufheben. Wir wollen die europaweite Regelung. Dafür setzt sich die Bundesregierung ein, dafür setzt sich Deutschland ein, dass die EU-Richtlinie CSDDD, nach der Unternehmen nachhaltig und mit der notwendigen Sorgfalt handeln müssen, auch umgesetzt wird.
Wir wollen einen Geltungsbereich, der nicht zusammenschrumpft, der viele Unternehmen umfasst und in dem es auch empfindliche Bußgelder gibt, wenn man sich nicht daran hält. Wir werden das aber selbstverständlich so umsetzen, dass es vernünftig gehandhabt werden kann. Es gilt: So viel wie nötig, so wenig wie möglich.
Wir sehen, dass es in Deutschland viele verantwortungsvolle Unternehmen gibt; ich habe das Beispiel VW am Anfang meiner Rede skizziert. Ganz aktuell, diese Woche, gab es eine repräsentative Umfrage in Deutschland unter 1 300 großen Unternehmen. Diese großen Unternehmen sagen selber, dass sie durch dieses Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sogar Wettbewerbsvorteile sehen, dass das ein Vorteil für sie ist und dass diese Sorgfaltspflichten, die immer wieder genannt werden, ihre geringste Sorge sind. Nur 8 Prozent sagen: Damit haben wir ein Problem. – Es sind andere Probleme, die Unternehmen umtreiben, aber nicht die Sorgfaltspflichten, also die Pflicht, zu schauen, ob in ihrer Lieferkette Zwangsarbeit oder Kinderarbeit stattfindet. Über die Hälfte begrüßt eine Harmonisierung der Sorgfaltspflichten auf EU-Ebene. Zaudern hilft nicht. Zaudern erschwert die Planungssicherheit der Unternehmen, Zaudern erschwert sogar Investitionen.
Wir wollen den verantwortungsvollen Unternehmen, die vorbildlich handeln, die sich um die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten in der ganzen Lieferkette kümmern, helfen. Wir wollen nicht wegschauen, wenn ihre Konkurrenz das eben nicht tut und sich daraus für diese ein Wettbewerbsvorteil ergibt. Deswegen brauchen wir eine europäische Regelung für einen fairen Wettbewerb.
Vielen Dank.