Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen!
„Nichts hatte sich geändert, außer dass Homosexuelle nicht mehr in ein Konzentrationslager eingewiesen werden konnten“: So beschreiben Ulf Bollmann, Gottfried Lorenz und Bernhard Rosenkranz die Situation schwuler und bisexueller Männer in der Nachkriegszeit. Die Verfolgung endete 1945 nicht. Sie ging unter dem durch die Nazis verschärften Paragrafen nahtlos weiter.
Homosexuelle Männer, die Konzentrationslager überlebt hatten, wurden in Gefängnisse gesperrt, um ihre NS-Haft zu Ende zu verbüßen – trotz Grundgesetz. Dieselben Richter, die noch kurz zuvor Homosexualität als den Volkskörper gefährdende Seuche ausrotten wollten, verurteilten auch nach 1945 homosexuelle Männer zu jahrelanger Haft. Und während Richter/-innen des Bundesverfassungsgerichts 1957 darin keinen Verstoß gegen das Grundgesetz erkennen konnten, führte die Polizei in der Bundesrepublik die Rosa Listen der Nazis bis in die 1980er-Jahre fort.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gegen welche NS-Kontinuitäten die queere Community Grundrechte und Erinnerungskultur erkämpfen musste, ist eine Schande. Ihr Kampf verdient unseren tiefsten Respekt!
Auch Rehabilitierung und Entschädigung mussten erstritten werden. Sie kamen spät und unzureichend: 2002 und 2017 – wenige Tausend Euro für zerstörte Biografien, für soziale Ächtung, für lebenslange Traumata. Für verfolgte lesbische und bisexuelle Frauen sowie für Transpersonen kam Entschädigung in der Regel gar nicht – keine Entschädigung für diese Gruppen, die als sogenannte Asoziale und Arbeitsscheue in Konzentrationslagern misshandelt, zwangssterilisiert oder zur Prostitution gezwungen wurden.
Während die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit Queerfeindlichkeit als Teil der NS-Ideologie bis heute fehlt, eskaliert aus der extremen Rechten die Gewalt. Aber auch bis in die Mitte hinein wird Queerfeindlichkeit normalisiert: Regenbogenflaggen werden verboten, vom Zirkuszelt wird gesprochen, von Listen mit Transpersonen wird geträumt. Nichts davon, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden wir als queere Community akzeptieren.
Fast alle Opfergruppen des Nationalsozialismus sind durch Artikel 3 des Grundgesetzes geschützt, queere Menschen nicht. Das muss sich ändern. Und nein, wir müssen nicht begründen, warum „sexuelle Identität“ in Artikel 3 gehört. Begründungsbedürftig ist, warum sie dort bis heute fehlt.
Während rechtsextreme Täter/-innen immer jünger werden, will die Bundesregierung nicht nur politisch-historische Bildung eindampfen, sie diskreditiert auch genau die Zivilgesellschaft, die diese Demokratie trägt.
Doch aus der Geschichte lernen heißt: Demokratie leben stärken. Endlich ein Demokratiefördergesetz!
Aus der Geschichte lernen heißt: Abschiebestopp queerer Geflüchteter, denen in den Herkunftsländern Folter und Tod drohen. Es heißt: Endlich Anerkennung und Entschädigung aller Betroffenen staatlicher, queerfeindlicher Gewalt – und selbstverständlich auch derjenigen, die unter dem menschenverachtenden Transsexuellengesetz jahrzehntelang gelitten haben.
Aus der Geschichte lernen heißt: Den Aktionsplan „Queer leben“ umsetzen – bis zur letzten Maßnahme.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus der Geschichte lernen bedeutet, eine einfache Tatsache anzuerkennen: Queere Rechte sind Menschenrechte.
Vielen Dank.
Für die CDU/CSU-Fraktion erteile ich Dr. Martin Plum das Wort.