Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute über den wortgleichen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, der vor zwei Wochen bereits im Bundesrat beschlossen wurde. Eine Mehrheit der Bundesländer hat sich klar dafür ausgesprochen: Der Schutz queerer Menschen gehört ins Grundgesetz.
Warum ist das so bedeutend? In Artikel 3 unseres Grundgesetzes steht bereits, dass niemand aufgrund seines Geschlechts, seiner Herkunft, seiner Sprache, seines Glaubens oder seiner politischen Überzeugung diskriminiert werden darf.
Das war eine Konsequenz aus den Schrecken des Nationalsozialismus, die die Mütter und Väter des Grundgesetzes zogen: Niemand sollte mehr aufgrund seines Seins verfolgt werden dürfen.
Nicht berücksichtigt wurde jedoch damals eine Gruppe, die massiven Verfolgungen ausgesetzt war: Hunderttausende queere Menschen wurden im Nationalsozialismus entrechtet, verfolgt, inhaftiert – und manche von ihnen ermordet. Die staatliche Diskriminierung setzte sich in der Bundesrepublik fort. Bis in die 90er-Jahre wurde lesbischen Müttern das Sorgerecht entzogen. Erst 1994 wurde der § 175, der sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe stellte, endgültig abgeschafft. Bis 2008 waren Menschen, die das Transsexuellengesetz in Anspruch nahmen, gezwungen, sich scheiden zu lassen, und bis 2011, sich sterilisieren zu lassen. Für manches Unrecht hat sich der deutsche Staat entschuldigt – oft spät, zu spät für viele Betroffene, die nie Wiedergutmachung erfahren haben.
Ja, der Deutsche Bundestag hat in den letzten Jahren viele Gesetze erlassen, die die Lebenssituation von LSBTIQ-Personen verbessert haben – oft nach jahrzehntelangem Ringen, wie bei der Ehe für alle,
für die 2017 Angela Merkel die Abstimmung öffnete, wodurch sie und auch viele konservative Stimmen die Ehe für alle ermöglichten.
Doch diese Fortschritte spiegeln sich bis heute nicht in unserer Verfassung wider. In Artikel 3 klafft eine Lücke, eine historische Wunde, ein bedrohliches Schweigen. Daher danke ich dem Bundesrat für sein starkes Votum
und sage heute: Auch wir als Bundestag müssen uns unserer Verantwortung stellen. Es geht hier nicht um parteipolitische Debatten, sondern um Haltung für Demokratie.
Es geht um Menschlichkeit. Das hat der Bundesrat parteiübergreifend erkannt. Sein Beschluss wurde getragen von Landesregierungen unterschiedlichster Couleur.
Deswegen wünschen wir uns Klarheit und ein Bekenntnis von den Regierungsfraktionen der Union und der SPD für diesen Gesetzentwurf.
Denn das ist kein Gesetzentwurf der Grünen; es ist der Gesetzentwurf Ihrer Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten:
Kai Wegner, Daniel Günther, Hendrik Wüst, Manuela Schwesig.
Seit 76 Jahren besteht die Bundesrepublik, seit 76 Jahren fehlt dieser Schutz im Grundgesetz, und seit Jahrzehnten kämpfen Betroffene dafür, dass er endlich ergänzt wird. Es gibt keinen Grund, länger zu warten.
Rund 9 Millionen Menschen in Deutschland identifizieren sich als LSBTIQ. Auch sie sind Teil dieses Landes, Teil dieser Demokratie – und sie verdienen ihren Platz in unserer Verfassung.
Lassen Sie uns zusammenstehen. Denn unsere Verfassung soll allen Menschen zeigen: Ihr seid gesehen. Ihr seid geschützt. Ihr gehört dazu.
Vielen Dank.