Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Demokratinnen und Demokraten! Der Kampf gegen internationalen Terrorismus funktioniert nur bei einer geschlossenen europäischen Zusammenarbeit. Was es dagegen nicht braucht, sind symbolpolitische Alleingänge.
Etwa sechs Wochen hatten Sie Zeit, liebe Koalition, um auf die einhellige Kritik in der Expertinnenanhörung einzugehen und den Entwurf auf das zurückzustutzen, was europarechtlich tatsächlich erforderlich ist. Es gab ausreichend Zeit, um überzogene Strafbarkeiten schon im Vorfeld einer Tat aus dem Gesetzentwurf zu streichen, genug Zeit, um vor allem zu verhindern, dass der Kauf ganz normaler Alltagsgegenstände kriminalisiert wird. Denn Sie wissen doch eigentlich selbst, dass mit härteren Strafen alleine keine einzige terroristische Straftat verhindert wird.
Liebe Koalition, so bekämpfen Sie keinen Terror, so stärken Sie auch keine Strafverfolgung, so schaffen Sie nur mehr Text im Strafgesetzbuch.
Sie haben sich aber entschieden, die Zeit anders zu nutzen. Sie haben den Sachverstand der öffentlichen Anhörung im Ausschuss leider völlig ignoriert. Da frage ich mich schon, wofür wir diese Anhörung überhaupt gemacht haben. Sie haben nicht hören wollen, dass die so wichtige Bekämpfung von Terrorismus eine Aufgabe ist, die auf allen Ebenen erfolgen muss – bei der Polizei, bei den Diensten, bei den Staatsanwaltschaften und den Gerichten –, und dass Repressionen selbst im Vorbereitungsstadium eines Anschlags viel schlechter sind als wirksame Prävention und Deradikalisierung, also schon bevor es überhaupt zur Anschlagsplanung kommt. Sie haben sich offensichtlich keine Gedanken dazu machen wollen, wie ein umfassender Ansatz zur wirksamen Bekämpfung von Terrorismus aussehen kann.
Stattdessen haben Sie am Dienstag in letzter Minute noch eine weitere, neue Strafbarkeit in den Entwurf gepackt. Nun soll nach § 87a StGB eine vorsätzlich rechtswidrige Tat, die im Auftrag einer ausländischen Macht begangen wird, per gesondertem Straftatbestand mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Das soll insbesondere Fälle von transnationalen Repressionen erfassen, also Einschüchterungen, Bedrohungen oder sogar Angriffe auf in Deutschland lebende Oppositionelle durch Autokratien wie etwa den Iran. Das Ziel, einer solchen ausländischen Einflussnahme in Deutschland entschieden entgegenzutreten, teile ich völlig mit Ihnen.
Aber es kann doch nicht Ihr Ernst sein, dass Ihre Antwort auf diese riesige Herausforderung nur eine Strafverschärfung ist. Damit ist doch keinem Regimekritiker und keinem Dissidenten in Deutschland geholfen.
Wir müssen diese neue Bedrohungslage aufgrund solcher hybriden Angriffe durch Russland und auch durch China sehr ernst nehmen. Auf diese Bedrohung für unseren demokratischen Diskurs müssen wir aber mit einer Gesamtstrategie reagieren.
Sie beschränken sich aber in alter GroKo-Manier mal wieder auf neue, unverhältnismäßige Strafbarkeiten. Und mir ist schon klar, dass der Hintergrund dieser neuen Strafbarkeit tatsächlich keine völlig unrealistische Abschreckungswirkung ist, sondern die Ermöglichung umfassender, ausufernder Ermittlungsmaßnahmen. Diesen Trick kennen wir schon aus dem Regierungsentwurf sowohl im Terrorismusstrafrecht als auch bei § 99 StGB.
Wer aber, anders als die Koalition, bei der Sachverständigenanhörung zugehört hat, weiß, dass Sie Ihre Hausaufgaben erst mal an anderer Stelle machen sollten. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum Staatstrojaner doch deutlich gemacht, dass der Katalog der Straftaten in § 100a StPO, also solcher Delikte, bei denen eine Telefonüberwachung erlaubt ist, dringend radikal gekürzt werden muss. Vielleicht fangen Sie erst mal damit an, bevor Sie wieder weitere Straftatbestände hinzufügen.
Aber dass die Koalition bei der Anhörung nur das hört, was sie hören will, erkennt man ja leider auch an den unterbliebenen Nachbesserungen bei der Umsetzung des E-Evidence-Pakets, das wir heute ebenfalls beschließen. Beim Eurojust-Gesetz dagegen haben Sie es ironischerweise ganz ohne Sachverständigenanhörung geschafft, Ihre Hausaufgaben zu erledigen. Ich werde fast ein bisschen stolz auf Sie.
So können Sie dann gerne weitermachen: mit Gesetzentwürfen zur Strafbarkeit von voyeuristischen Bildaufnahmen, zu einer konsensbasierten Sexualstrafrechtsreform nach dem Grundsatz „Ja heißt Ja“ und zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Davon hätten die Bürger/-innen tatsächlich etwas.
Wir hören Luke Hoß von der Fraktion Die Linke.