Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Lebendorganspende berührt in der Tat medizinische, ethische und zutiefst menschliche Fragen. Für viele schwer kranke Menschen bedeutet sie vor allem Hoffnung auf Leben, Lebensqualität und Zukunft.
Dieser Gesetzentwurf geht hier einen wichtigen Schritt: Künftig kann ein Paar, wenn innerhalb des Paares eine Spende nicht möglich ist, sich mit einem weiteren Paar überkreuz gegenseitig eine Niere spenden. Das wird Leid mindern und Leben retten.
Es ist also ein gutes Gesetz, das ja im Wesentlichen auf dem Entwurf der Ampel aufbaut. Es hätte aber ein sehr gutes Gesetz werden können. Es geht ernsthaft zulasten der Qualität, dass Sie keinen unserer Änderungsanträge, die ja auch von den Expertinnen und Experten in der Anhörung unterstützt wurden, eingearbeitet haben.
Wir sprechen ja nicht nur über weitere Optionen der Organspende, wir sprechen über Menschen in hochsensiblen Situationen. Wer eine Niere spendet, trifft eine tiefgreifende, lebensverändernde Entscheidung – mit möglichen gesundheitlichen Folgen. Spenderinnen und Spender verdienen daher den bestmöglichen Schutz. Und hier bleibt das Gesetz hinter seinen Möglichkeiten zurück.
Sehr gut ist, dass Sie die psychosoziale Beratung für Spenderinnen und Spender einführen. Entscheidungen dieser Tragweite brauchen Raum, auch für Zweifel und ehrliche Gespräche, frei von Druck. Natürlich macht das etwas mit dem Paar, wenn die eine gibt und der andere nimmt. Es ist wichtig, über die damit verbundenen Gefühle zu sprechen. Das ist wichtig für das weitere Zusammenleben. Darum bedauern wir wirklich sehr, dass Sie unseren Vorschlag, die psychosoziale Beratung auch für die Empfängerinnen und Empfänger anzubieten, abgelehnt haben. Auch für sie wäre das wichtig gewesen.
Die Aufklärung über Risiken müsste verbessert werden. Es reicht nicht, nur über die akuten Folgen der Spende aufzuklären. Es fehlen verlässliche Langzeitdaten zu gesundheitlichen und psychosozialen Folgen. Diese Lücke erschwert eine umfassende Aufklärung. Ein bundesweites Lebendspenderegister wäre hier ein entscheidender Schritt gewesen für Transparenz, Qualitätssicherung und bessere Versorgung.
Dass Sie darauf bewusst verzichtet haben, ist vielleicht die größte verpasste Chance.
Ausdrücklich falsch ist die Streichung des Merkmals „Geschlecht“ aus der Dokumentation. Frauen spenden häufiger, Männer empfangen häufiger. Wer solche Ungleichheiten nicht erfasst, kann sie auch nicht abbauen.
Das widerspricht dem Anspruch einer gerechten Gesundheitspolitik.
Und wenn Sie nun die Informationsangebote in den Bürgerämtern abschaffen, stehen Sie in der Verantwortung, andere wirksame Maßnahmen zu entwickeln, um die Bevölkerung über Organspende aufzuklären.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir Grüne stimmen diesem Gesetz zu; denn es wird Leben retten. Wir bitten Sie aber ernsthaft, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen von Union und SPD, evaluieren Sie die Auswirkungen dieses Gesetzes. Lassen Sie uns gemeinsam darauf achten, dass diejenigen bestmöglich geschützt werden, die bereit sind, einen Teil von sich zu geben, die Spenderinnen und Spender.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.