Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 2024 verstarben 253 Patientinnen und Patienten in Deutschland, die auf der Warteliste für eine Niere standen. Während 2 600 Nierentransplantationen durchgeführt wurden, warteten Ende des Jahres weiterhin mehr als 6 400 Menschen auf eine passende Spenderniere.
Es geht aber nicht nur um die Verbesserung des Überlebens, es geht auch um die Lebensqualität der Patienten. Wer sich im Endstadium einer Nierenerkrankung befindet und dialysepflichtig wird, muss dreimal pro Woche für vier bis fünf Stunden zur Blutwäsche, zur sogenannten Dialyse. Das bedeutet eine erhebliche Einschränkung der Flexibilität, Mobilität sowie der gesamten Lebensqualität. Eine neue Niere kann hier Wunder wirken. Deshalb wollen wir möglichst vielen Menschen helfen und mit diesem Gesetzentwurf die Transplantationszahlen nach oben bringen.
Unser Grundproblem ist: Deutschland hat zu wenige Spenderorgane. Daher sollen mit diesem Gesetz die Möglichkeiten der Lebendorganspende erweitert werden, regulatorische Hemmnisse abgebaut werden und die medizinische Erfassung verbessert werden. Denn in Deutschland wird neben einer postmortalen Organspende auch die sogenannte Lebendorganspende bei etwa 30 Prozent der Patienten durchgeführt.
Das Transplantationsgesetz begrenzt die Lebendorganspende auf enge Angehörige oder Personen mit nachweislich enger persönlicher Verbundenheit. Dadurch sollen Spenderschutz gewährleistet und Organhandel verhindert werden. Diese Grundsätze werden weiterhin gelten, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Aber: Für Fälle, in denen eine nahestehende Person spenden will, dies aber aus Gründen der medizinischen Inkompatibilität, wie drohender Organabstoßung durch das Immunsystem, nicht möglich ist, gibt es bislang keine gesetzliche Alternativlösung. Das wollen wir mit der Überkreuz-Lebendnierenspende ändern. Hier werden zwei Paare anonym – das ist wichtig – zusammengeschlossen. Die spendenden Personen geben ihre Niere nicht an ihre eigenen Angehörigen, weil das medizinisch nicht geht, sondern „über Kreuz“ an die empfangende Person des anderen Paares. Die Spende im Nahverhältnis bleibt also mittelbar – und das ist wichtig – erhalten.
Wichtig ist auch, dass Organhandel – das muss man ansprechen – weiterhin ausgeschlossen ist. Die Freiwilligkeit der Spende wird durch die Lebendspendekommission gesichert. Des Weiteren gilt der Anonymitätsgrundsatz, sodass potenzielle Empfänger ihre tatsächlichen Überkreuzspender nicht kennen und auch nicht finanziell im Hinblick auf ihre Spende beeinflussen können.
Wir hoffen sehr, dass wir durch dieses wichtige Gesetz, für das ich dem Ministerium und der Frau Ministerin ausdrücklich danken möchte, möglichst vielen zusätzlichen Patienten mit einer Organspende helfen können.
Vielen Dank.
Ich darf für die AfD-Fraktion Nicole Hess das Wort erteilen.