Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als letzter Redner in der Debatte möchte ich erst einmal Danke sagen: Danke an die Menschen in unserem Land, die bereit sind oder waren, einem anderen Menschen eine Niere zu spenden, nicht anonym, nicht abstrakt, sondern ganz konkret für einen Menschen, der dieses Organ zum Überleben braucht – oft für einen nahen Angehörigen, manchmal für jemanden, den sie zuvor gar nicht kannten.
Eine Lebendnierenspende ist ein schwerwiegender medizinischer Eingriff. Sie bedeutet Operation, sie bedeutet Schmerzen, sie bedeutet Risiko, und sie verlangt eine bewusste Entscheidung für den eigenen Körper und für das Leben eines anderen. Zugleich zeigt sie, was medizinisch möglich ist, wenn Bereitschaft, Verantwortung und Versorgung zusammenkommen.
Jedes Jahr sterben in Deutschland rund 600 Menschen, weil kein passendes Organ zur Verfügung steht,
rund die Hälfte aufgrund einer fehlenden Niere. Gerade bei Lebendnierenspenden lassen wir medizinische Möglichkeiten ungenutzt, da das geltende Recht zu eng gefasst ist. Der vorliegende Gesetzentwurf will genau hier ansetzen. Das Gesetz schafft Klarheit und erweitert die Möglichkeit der Lebendorganspende dort, wo medizinische Machbarkeit und freiwillige Bereitschaft gegeben sind.
Für viele Patientinnen und Patienten ist die Lebendnierenspende medizinisch die beste Option. Sie ist planbar, sie bietet bessere Langzeitergebnisse, sie kann Wartezeiten entscheidend verkürzen. In Deutschland ist eine Lebendnierenspende bislang häufig auch dann nicht möglich, wenn die Bereitschaft zur Spende vorhanden ist. Dieses Gesetz ändert das. Es ermöglicht die Überkreuz-Lebendnierenspende in Fällen, in denen eine direkte Spende medizinisch nicht kompatibel war und bisher aus rechtlichen Gründen nicht umgesetzt werden konnte. Die Überkreuz-Lebendnierenspende ist medizinisch etabliert und auch international erprobt. Zugleich stärkt das Gesetz den Schutz der Spenderinnen und Spender durch eine verpflichtende, unabhängige psychosoziale Beratung und Evaluation und schafft bundeseinheitliche Verfahren über die Lebendspendekommission, damit Entscheidungen transparent, vergleichbar und rechtssicher getroffen werden können.
Meine Damen und Herren, eine verantwortbare Lebendorganspende braucht drei Dinge: medizinische Evidenz, einen freien und informierten Willen und einen verlässlichen Rechtsrahmen. Diesen Rechtsrahmen verbessern wir, damit verantwortungsvolle Hilfe dort möglich ist, wo es medizinisch sinnvoll und menschlich vertretbar ist.
Vielen Dank.