Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Circa 10 000 Menschen warten in Deutschland auf eine Spenderniere. Im Jahr 2024 wurden circa 2 000 Transplantationen durchgeführt. Die durchschnittliche Wartezeit beträgt bei uns sechs bis acht Jahre. Eine Dialysebehandlung kostet im Jahr circa 20 000 Euro, eine Transplantation zwischen 50 000 Euro und 60 000 Euro. Die Lebendnierenspende bietet gegenüber der postmortalen Transplantation nachweislich bessere Ergebnisse. Auf der anderen Seite haben wir es mit einem Komplex aus medizinischen, rechtlichen und moralischen Problemen zu tun.
Rund ein Drittel der Lebendspendewilligen scheitert an Unverträglichkeiten mit dem geplanten Empfänger. Der Ehemann will seiner Ehefrau eine Niere spenden, kann es aber nicht, weil seine Niere nicht kompatibel ist. Eine im Ausland längst bewährte Lösung, die sogenannte Überkreuzspende, ist praktikabel: Paar eins spendet eine Niere an Paar zwei, und Paar zwei spendet im Gegenzug eine Niere an Paar eins. Auf diese Weise wird nicht nur zwei Menschen geholfen, es sind auch zwei Empfänger weniger auf der Warteliste. Es ist also richtig, für die Überkreuz-Lebendnierenspende auch in Deutschland eine Rechtsgrundlage zu schaffen und eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen zu gewährleisten.
Ihr Entwurf ist sinnvoll, ist aber auch durch Schwachstellen geprägt. Er berücksichtigt die Erfahrungswerte anderer Länder nicht, ebenso wenig die von Betroffenen vorgebrachten Bedenken.
Bislang gilt der Grundsatz, dass eine Lebendspende erst dann in Betracht kommt, wenn kein postmortales Organ zur Verfügung steht. Dieser Grundsatz stellt eine hohe Hürde dar, die verhindert, dass leichtfertig zur Lebendspende gegriffen wird. Die Lebendspende ist ein erheblicher Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Spenders. Sie erhöht zudem den seelischen und sozialen Druck auf potenzielle Organspender. „Wegen dir muss er leiden, vielleicht sogar sterben“, könnte einer Person vorgehalten werden, die – aus welchen Gründen auch immer – zögert. Hier ist eine ethische Problematik gegeben, die Ihr Gesetzentwurf gerade nicht berücksichtigt.
Für den Spender können die seelischen und körperlichen Folgen einer Lebendorganspende erheblich sein. Diese Belastungen können deutlich gemildert werden, wenn eine angemessene begleitende Nachsorge stattfindet. Genau das aber ist Ihrem Entwurf nicht zu entnehmen. Die S3-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie, auf die sich Ihr Entwurf beruft, empfiehlt eine umfassende psychosoziale Nachsorge. Wie diese konkret ablaufen soll, erklären Sie aber gerade nicht. Darüber hinaus führt Ihr Entwurf zu weiterem Bürokratieaufwand.
Und damit komme ich zum Antrag der Alternative für Deutschland. Dieser schafft Abhilfe bei einem wichtigen Versorgungsproblem und ist dabei zugleich schlanker, pragmatischer und näher an der Lebenswirklichkeit der Betroffenen. Er enthält drei klare Maßnahmen: Erstens. Die Überkreuz-Lebendspende in Deutschland erlauben. Zweitens. Die Voraussetzungen für die Bestimmung der passenden Spender-Empfänger-Paare schaffen. Drittens. Die Finanzierung durch die Krankenkassen sicherstellen.
Unser Antrag könnte sofort helfen. Hingegen sieht Ihr Gesetzentwurf auf dessen Seite 81 einen Start erst drei Jahre nach Inkrafttreten des neuen Transplantationsgesetzes vor. Drei Jahre Stillstand, in denen sich die Transplantationssituation weiter verschärft.
Beim Thema Organspende ist noch ein weiterer Punkt anzusprechen. Immer wieder unternehmen die Altparteien Anläufe, bei der postmortalen Organspende die sogenannte Widerspruchslösung einzuführen. Ginge es nach Ihnen, wäre jeder Mensch ein potenzielles Ersatzteillager für Organe, es sei denn, er hätte einer Organentnahme zuvor proaktiv widersprochen.
Die körperliche Selbstbestimmung ist ein Grundrecht und umfasst auch den Zustand des klinischen Todes und des Gehirntodes. Den Menschen als potenzielles Ersatzteillager zu behandeln, ist mit Artikel 1 unseres Grundgesetzes nicht vereinbar.
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Die Alternative für Deutschland wird sich jedem Versuch, die Widerspruchslösung durch die Hintertür einführen zu wollen, konsequent entgegenstellen.
Unser Rat an Sie: Lassen Sie es einfach bleiben.
Meine Damen und Herren, es geht hier um Menschen, die auf eine Niere warten. Es geht um Ehepartner, Eltern, Geschwister, Freunde, die spenden wollen, es aber nicht können. Diesen Menschen müssen wir helfen – und wir können es.
Herzlichen Dank.