Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn Ausländerbehörden künftig mitentscheiden sollen, ob eine Vaterschaft anerkannt wird, dann setzt sich der Staat mit an den Familientisch. Das wollen wir nicht, lieber Hakan, liebe Carmen,
in einem Land, dessen Grundgesetz die Familie unter besonderen Schutz stellt.
Dass dieser Gesetzentwurf den Bundestag heute verlassen soll, Frau Babendererde, halten wir, anders als Sie, für einen schwerwiegenden Fehler.
Denn mit diesem Gesetz schaffen Sie ein Sonderfamilienrecht für ausländische und binationale Familien. Sie verlagern die Frage, wer rechtlich Vater ist, aus dem Familienrecht in das Aufenthaltsrecht, und das lehnen wir ganz klar ab.
Meine Damen und Herren, Familien mit einem sogenannten Aufenthaltsgefälle geraten künftig unter Generalverdacht. Und das sagen nicht nur wir, Frau Babendererde – Sie haben den offenen Brief vielleicht auch erhalten –, sondern mehr als 50 Organisationen. Tausende Familien werden so einer behördlichen Missbrauchsprüfung unterzogen.
Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen und der Verband binationaler Familien und Partnerschaften bringen es in diesem offenen Brief auf den Punkt: Nicht ein konkreter Missbrauchsverdacht wird zum Ausgangspunkt behördlicher Prüfung, sondern die aufenthaltsrechtliche Situation eines Elternteils. – Und das betrifft in diesem Land, glaube ich, sehr, sehr viele, meine Damen und Herren.
Das ist ein fundamentaler Perspektivwechsel. Sie überschreiten hiermit eine rote Linie.
Jetzt zu den Zahlen und Fakten. Für jährlich etwa 73 festgestellte Missbrauchsfälle, liebe Zuhörer/-innen –
also es gibt Missbrauchsfälle, und die sind festgestellt worden –, führen Sie 65 000 zusätzliche Prüfverfahren durch. Das sind 65 000 Familien – binational, unterschiedlichen Aufenthaltsrechts –, Zehntausende Familien, die Sie pauschal unter Verdacht stellen. Das ist in keiner Weise mehr verhältnismäßig, meine Damen und Herren. Das ist Misstrauen per Gesetz.
Besonders problematisch sind die im Gesetz festgeschriebenen Vermutungstatbestände. Wie gerät man unter Verdacht? Wenn Vater und Mutter sich miteinander „sprachlich nicht verständigen können“ – so steht es unter Nummer 1 –, wird ein Missbrauch vermutet. Binationale Paare sprechen natürlich unterschiedliche Sprachen; das ist damit nicht gemeint. Trotzdem soll die Überprüfung von der Ausländerbehörde übernommen werden. Wissen Sie, was da auf die Menschen zukommt, wenn sie gerade ein Kind bekommen haben?
Das ist unverhältnismäßig.
Dann ziehen Sie von SPD und Union außerdem eine völlig willkürliche Grenze; denn die Koalitionsfraktionen haben sich auf eine Mindestdauer des Zusammenlebens der Eltern verständigt. Ich will es noch mal wiederholen: eine Mindestdauer des Zusammenlebens der Eltern. Wieso mischt sich der Staat da überhaupt ein? Das ist unmöglich!
Wer seit mindestens acht Monaten zusammenlebt, ist geeignet für eine Vaterschaft. Wer kürzer zusammenwohnt, wird hingegen unter Verdacht gestellt? Wo kommen wir da hin in einem Land, das sowieso von einem Rechtsruck betroffen ist? Diese Vermutungstatbestände und auch Ausnahmetatbestände haben mit der Lebensrealität, Frau Babendererde, vieler Familien wenig zu tun.
Meine Damen und Herren, in all diesen Fällen wird dem Kind der rechtliche Vater verweigert, die Anerkennung der Vaterschaft infrage gestellt. Wissen Sie, was das für diese Familien, für diese Kinder bedeutet?
Zu Zeiten der Ampel, Hakan, haben wir Grüne verhindert, dass dieses Gesetz überhaupt in den Bundestag kommt. Die Sachverständigenanhörung hat gezeigt, warum: Mehrere Expertinnen und Experten haben erhebliche verfassungs- und familienrechtliche Bedenken geäußert; denn am Ende sind die Leidtragenden die Kinder.
Dieses Gesetz schützt Kinder nicht. Es schützt auch keine Familien. Es produziert Misstrauen und Rechtsunsicherheit. Es baut neue Hürden auf und bedeutet einen immensen Prüfungsaufwand für die Ausländerbehörden. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab und halten ihn auch für gefährlich.