Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Familien sind unser engster Bezugspunkt, und es ist sehr wichtig, sie und ihre sozial-familiäre Bindung auch zu schützen und zu fördern.
Folglich sind selbstverständlich auch aufenthalts- und staatsangehörigkeitsrechtliche Folgen einer Vaterschaft und Vaterschaftsanerkennung in Deutschland gewünscht, wenn es sich um den leiblichen Vater handelt oder wenn es sich um eine verantwortungsgetragene Beziehung zwischen Vater und Kind handelt. An diesem Prinzip wollen und werden wir auch nichts ändern.
Eine Vaterschaftsanerkennung, die aber eben nicht auf einer leiblichen oder einer sozial-familiären Beziehung beruht, sondern deren Zweck darin besteht, aufenthaltsrechtliche Folgen zu bewirken, ist missbräuchlich; denn sie unterbindet auch die dafür vorgesehenen Regelungen des Zuwanderungsrechts, die hier dann befolgt werden müssen. Deshalb gilt es, eben solche missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen zu verhindern. Das tun wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf.
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass hier auch nach den gesetzlichen Änderungen, die schon vorgenommen wurden, weiterhin Handlungsbedarf besteht. Deswegen wird hier vorgeschlagen, dass im Regelfall die Zustimmung der Ausländerbehörden erforderlich ist, wenn Aufenthaltsrechtsgefälle bei den antragstellenden Personen vorliegen.
Die Zustimmung der Ausländerbehörden ist aber dann nicht erforderlich, wenn der Anerkennende eindeutig der leibliche Vater des Kindes ist, wenn es Geschwisterkinder gibt, wenn die Antragstellenden nach einer bestimmten Zeit einen gemeinsamen Wohnsitz haben oder wenn nach der Geburt die Eheschließung erfolgt, weil dann ja gerade die leibliche oder die sozial-familiäre Bindung vorliegt.
Mit dieser Regelung gelingt es uns, einerseits Missbrauch effektiv zu verhindern und andererseits staatsangehörigkeits- und aufenthaltsrechtliche Folgen der Vaterschaftsanerkennung, die wir wollen, eindeutig zu schützen. Damit schützen wir auch Mütter und Kinder.
Wichtig ist mir, zu betonen, dass wir in diesem Gesetzentwurf auch eine sachgerechte Lösung für vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennungen gefunden haben. Denn zum einen müssen die Behörden innerhalb von vier Monaten entscheiden, sonst gilt die Vaterschaft als anerkannt. Und zum anderen wird das Verfahren auch fortgeführt, wenn einem Elternteil etwas zustößt. Auch wenn der Antrag noch nicht gestellt werden konnte und einem Elternteil etwas zustößt, kann das Verfahren betrieben werden. Folglich haben wir hier eine gute ausgewogene Lösung zwischen familien- und abstammungsrechtlichen Fragen und der innenpolitischen Bedeutung des Themas, um Missbrauch –
Sie müssen bitte zum Ende kommen.
– zu unterbinden. Ich freue mich auf die Beratung im parlamentarischen Verfahren.
Vielen Dank.
Vielen Dank. – Die nächste Rednerin ist Filiz Polat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.