Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestern Abend haben die Spitzen unserer Koalition Klarheit geschaffen.
Mit den Eckpunkten für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz beenden wir die Verunsicherung in den Heizungskellern dieses Landes.
Herr Kollege, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Ja, bitte.
Ja, das ging schnell.
Herzlichen Dank, lieber Herr Kleebank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen.
Sie haben gerade gesagt, Sie schafften Klarheit. Mir ist bei den Eckpunkten nicht klar, wie künftig die Förderung für Eigenheimbesitzer bei der Heizung aussehen wird. Mir ist nicht klar, wie Sie die Mieterinnen und Mieter in diesem Land mit Ihren Vorschlägen davor schützen wollen, dass sie höhere Tarife zahlen müssen; denn die Vermieter geben die Kosten einfach weiter. Sie lassen die Mietenden damit im Stich. Der Vermieter kann einen teureren Vertrag für sogenanntes Grüngas mit der Methanzwangsquote abschließen, und am Ende zahlen das die Mieterinnen und Mieter. Da frage ich Sie: Wie schützen Sie die Mieterinnen und Mieter?
Vielen Dank für Ihre Frage. – Der Schutz der Mieterinnen und Mieter ist sicherlich eine der komplexesten Fragestellungen bei diesem Thema. Deswegen war, ehrlich gesagt, auch nicht zu erwarten, dass wir im Rahmen der Eckpunkte dieses Problem bis auf das letzte Komma lösen.
Für uns war wichtig, dass wir es wenigstens in dieser Form adressieren, und jetzt ist der Auftrag an die Häuser, das so auszuformulieren, dass es am Ende funktioniert. Die Wirksamkeit ist unser Kriterium, und so werden wir es auch realisieren.
Es ist bedauerlich, dass Sie den Rest meiner Rede nicht abgewartet haben;
denn ich werde auf die Eckpunkte natürlich noch eingehen. Dazu gibt mir die AfD mit ihrem Antrag glücklicherweise die Gelegenheit.
An dieser Stelle ist wichtig, zu sagen: Wer sich jetzt hier ans Pult stellt und so tut, als wenn diese Einigung aus dem Nichts käme – das hat man hier gerade getan –, der zeigt, dass er den Koalitionsvertrag schlicht nicht gelesen hat.
Und wer so tut, als ginge es ausschließlich um die 65-Prozent-Regel – auch das haben wir wieder gehört –, der hat, muss ich leider sagen, die Komplexität unserer Lebenswirklichkeit nicht verstanden.
Was nun vorliegt, ist schlicht und ergreifend die verlässliche Umsetzung unseres Koalitionsvertrages; denn im Koalitionsvertrag haben wir bekanntermaßen festgeschrieben, dass wir das Heizungsgesetz in seiner jetzigen Form abschaffen und durch ein neues Gesetz ablösen. Genau das tun wir jetzt.
Darüber hinaus beweist diese Einigung, dass wir als Koalition da, wo es notwendig ist, geräuschlos zusammenarbeiten und dass wir uns in der Sache auch bei komplexen Sachverhalten einigen können.
Genauso entschlossen werden wir jetzt weitermachen. Die Bundesregierung wird bis Ostern einen Gesetzentwurf vorlegen. Anschließend gehen wir zügig in die parlamentarischen Beratungen; denn unser klares Ziel ist es, dass das neue Gesetz noch vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten kann. Das ist der nächste Schritt hin zu mehr Klarheit, mehr Planbarkeit und mehr Verlässlichkeit, die dieses Land jetzt braucht.
Die Wärmewende bekommt einen quasi neuen roten Faden.
Zunächst aber: Warum gehen wir diesen Schritt? Ich glaube, den Gedanken hinter dieser Frage noch einmal zu verdeutlichen, ist wichtig, weil uns hier auch der Koalitionsvertrag leitet. Und hier ist besonders wichtig: Erfolgreicher Klimaschutz funktioniert nur mit den Menschen zusammen. Wir müssen echte Akzeptanz in der Bevölkerung schaffen und beenden jetzt einen gesellschaftlichen Konflikt, der Investitionen zuletzt massiv gehemmt hat. Das hat dem Klimaschutz mehr geschadet, als alle guten Absichten ihm genutzt haben.
Und wir müssen – das sage ich wiederholt an dieser Stelle selbstkritisch –, glaube ich, schon zugestehen, dass die Regelungen der Ampel für viele Haushalte nicht überzeugend waren:
teilweise zu schwierig zu erfüllen, teilweise zu komplex, teilweise zu bürokratisch. Diese Sichtweise hat dann ja auch – ich erinnere zugegebenermaßen nur ungerne daran – zu dem zurückliegenden Wahlergebnis beigetragen. Daher ist es für den Klimaschutz und dessen Akzeptanz geradezu notwendig, nun einen anderen als den vorherigen Weg zu wählen.
Zudem erfüllen wir – das nur ergänzend; es wurde schon darauf hingewiesen – mit dem neuen Gesetz nun die europäische Gebäudeeffizienzrichtlinie; wir setzen sie um. Und das neue Gesetz, besser gesagt: das Paket, um das es jetzt geht, wird flexibler und leistet einen Beitrag zum Klimaschutz. Dafür stehen fünf zentrale Pfeiler, die ich nur kurz andeuten kann:
Erstens – das wurde schon gesagt, und Sie hatten es, Herr Kellner, in Ihrer Frage auch ein bisschen angesprochen –: die verlässliche Förderung. Wir bekennen uns eindeutig zur Förderung klimaneutraler Heizungen. Die auskömmliche – ich betone: auskömmliche – Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude, BEG, ist bis einschließlich 2029 verabredet. Die Botschaft lautet: Wer den Schritt in die Klimaneutralität geht, den lässt der Staat finanziell nicht alleine.
Mit dieser Förderung bleibt der Ausstieg aus Öl und Gas weiterhin attraktiv, und dieser Ausstieg wird weiterhin für die allermeisten privaten Hauseigentümer – im Einfamilienhaus – die beste Variante sein.
Zweitens. Die kommunale Wärmeplanung – auch das wurde schon angedeutet – bleibt das zentrale strategische Instrument. Ich gehe hier nicht weiter darauf ein, weil das bereits gesagt worden ist.
Drittens. Auf das Risiko bei Gas und Öl ist hingewiesen worden, und ich will hier gar nicht widersprechen. Wir geben den Eigentümerinnen und Eigentümern die Wahlfreiheit zurück. Wer ab 2029 eine neue Öl- oder Gasheizung einbaut, muss dann aber über eine „Bio-Treppe“ klimafreundliche Brennstoffe mit einem Anteil von zunächst mindestens 10 Prozent nutzen. Diese Bio-Treppe ist im jetzigen GEG bereits vorhanden; wir nutzen sie weiter. Auch das ist aktiver Klimaschutz, bitte nicht vergessen! Und es wird transparent gemacht, dass dies finanzielle Risiken birgt. Entsprechende Grüngasverträge gibt es ja bereits;
sie sind in der Regel mit Mehrkosten verbunden. Zusammen mit der CO2-Bepreisung für den fossilen Brennstoffanteil sind das Kostenfaktoren, die jeder Eigentümer nun ganz bewusst abwägen und auf deren Grundlage er entscheiden kann.
Viertens. Zum Mieterschutz haben wir schon einiges gesagt.
Fünftens. Zur Evaluierung 2030 ist zu sagen, dass natürlich nicht darauf gewartet wird. Andere Daten, die im weiteren Verlauf erhoben werden – ich nenne die Verkaufszahlen der Heizungsindustrie, aber auch die Daten der Projektionsberichte zum Klimaschutz und zur CO2-Einsparung –, werden ja deutlich vorher vorliegen. Auch das wird alles zu berücksichtigen sein.
In diesem Sinne: Es ist ein offener Prozess. Wir haben die Eckpunkte, und entlang dieser werden wir das neue Gesetzespaket stricken.
Vielen Dank.
Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist Violetta Bock für die Fraktion Die Linke.