Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerade in diesen Zeiten – trotz allem, was im Iran menschenrechtsseitig unbedingt zu verbessern ist, war der Angriff auf den Iran völkerrechtswidrig – zeigt sich uns wieder, wie unverantwortlich es wäre, länger als irgend nötig an fossilen Energien festzuhalten. Deutlich wird dies etwa an der Tankstelle oder angesichts steigendender Gaspreise.
Deswegen muss es uns als Parlament sowohl aus ressourcenseitigen Gründen als auch aus Gründen des Klimaschutzes unbedingt gelingen, diese Untererfüllung zu korrigieren und den beschleunigten Umstieg auf die erneuerbaren Energien in allen Sektoren hinzubekommen. Ich möchte an dieser Stelle an die Aufgaben des Umweltministers erinnern. Er ist gesetzlich und auch verfassungsseitig dazu verpflichtet, einen Klimaschutzplan vorzulegen, damit die Untererfüllung im Wärmebereich korrigiert werden kann.
Die heute hier vorliegenden beiden Anträge – das ist zum einen ein Antrag der Grünen zu den Entwürfen aus dem Bundeswirtschaftsministerium – –
Frau Kollegin, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wollen Sie diese zulassen, wenn es denn sein muss?
Ich hätte wahrscheinlich noch einiges zu den vorliegenden Anträgen gesagt. Aber bitte.
Bitte schön.
Frau Präsidentin! Frau Kollegin Scheer, danke, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Der Umweltminister hat ja viele Monate gesagt, dass er an der 65-Prozent-Regel beim Gebäudeenergiegesetz festhält und er sich, wenn diese entfallen würde, für eine Kompensation einsetzen würde.
Es gibt jetzt eine Studie des Öko-Instituts, dass zwei Drittel der Klimawirkung des früheren GEG 2030 entfallen, wenn wir diese 65-Prozent-Regel, die Erneuerbare-Energien-Regel, beim Gebäudeenergiegesetz nicht haben. Stimmen Sie zu, dass wir unsere Klimalücke eklatant vergrößern werden, wenn die Eckpunkte so kommen, wie sie vorgestellt werden, und was werden Sie tun, damit es nicht so kommt?
Also, zum einen hat die Diskussion rund um das Heizungsgesetz, das Gebäudeenergiegesetz, gezeigt, dass es immer ein Zusammenspiel zwischen den Regelungen gibt, die wir hier treffen, für die wir uns einsetzen und für die wir uns gemeinsam eingesetzt haben in der letzten Koalition, und dem, was dann auch daraus in der Öffentlichkeit gemacht wird.
Und ich glaube, wir alle haben auch eine Verantwortung, dass wir nicht unterstellen,
bestimmte Regelungen würden sicher in eine Richtung zeigen, obwohl es diese noch im Detail auszugestalten gilt.
Und wir haben hier jetzt mit den Eckpunkten eine Einigung, und ich darf noch mal in Erinnerung rufen: Es ist nun einmal in Koalitionen so, dass es bestimmte Projekte gibt, die der eine Koalitionspartner möchte; andere Projekte möchte der andere. Es ist kein Geheimnis, dass die Abschaffung des Heizungsgesetzes ein eminenter Wunsch unseres Koalitionspartners war. Aber unsere gemeinsame Aufgabe ist es, mit diesem Wunsch so umzugehen – und das ist jetzt mit den Eckpunkten angegangen worden –, dass am Ende unsere Verpflichtungen eingehalten werden können und die erklärten Wünsche, die man in einem Koalitionsvertrag zusammenführt, also die politischen Wünsche, abgebildet werden.
– Nein, ich bin mit meiner Antwort noch nicht fertig. – Deswegen möchte ich noch einmal unterstreichen, dass in den Eckpunkten sowohl der Satz zur Abschaffung des Heizungsgesetzes enthalten ist als auch noch andere Dinge enthalten sind. Es ist zum Beispiel auch enthalten, dass man eine auskömmliche Förderung möchte; es ist auch enthalten, dass man Mieterschutz möchte. Auch das sind Bestandteile dieser Eckpunkte.
Und es darf jetzt nicht in der Öffentlichkeit der Trugschluss erweckt werden, dass es hier mit einer Abschaffung von Ordnungsrecht getan wäre, sondern es muss natürlich auch vor dem Hintergrund unserer Klimaschutzverpflichtungen darum gehen, dass ein Minus an Ordnungsrecht durch ein Plus an Ermöglichung kompensiert wird. Das ist ganz klar diesen Eckpunkten zu entnehmen, und in diesem Sinne verwahre ich mich gegen diese Unterstellungen, dass wir hiermit eine Mindererfüllung anstreben würden.
Das ist jetzt die Beantwortung in Gänze.
– Und es ist übrigens, Herr Kollege Banaszak, eine sehr ernste Thematik. Es geht darum, dass wir die Klimaschutzziele erfüllen wollen.
– Ja. Das wollen Sie doch auch, oder? Das ist, glaube ich, eine sehr ernsthafte Sache.
Es ist jetzt jedenfalls keine Zweierdiskussion, Herr Kollege. Die Kollegin spricht.
Ich finde es interessant, dass Sie sich daraus so ein Amüsement machen.
Ich möchte zurückkommen auf die Anträge der Grünen. Ich hatte gerade angefangen, zu erläutern: Sie haben ja mit dem einen Antrag das Netzpaket und den Referentenentwurf zum EEG angesprochen, und mit dem anderen Antrag gehen Sie auf das via Eckpunkte geplante Gebäudemodernisierungsgesetz ein.
Ich muss klarstellen, dass wir vieles von dem, was in Ihrem Antrag zum Netzpaket und zu erneuerbaren Energien enthalten ist, auch in den Zielen des Koalitionsvertrages verbrieft haben: Wir wollen alle Potenziale der erneuerbaren Energien nutzen. Wir wollen es so machen, dass es auch ermöglicht wird. Wir wollen eben eine bessere Synchronisierung der Netze mit den Erneuerbaren erreichen. Das muss natürlich bedeuten, dass wir, wenn wir sehen, dass zurzeit viele Erneuerbare-Energien-Anlagen und viele Speicher nicht angeschlossen werden können, weil es einen Stau an den Netzen gibt, dafür Regeln brauchen.
Das haben wir auch in einem Entschließungsantrag zum Energiewirtschaftsgesetz im letzten Herbst adressiert, an dem Kollege Lars Rohwer mitgewirkt hat. Es muss darum gehen, dass wir diese Netzanschlüsse verbessern, dass wir den Smart-Meter-Rollout hinbekommen, und zwar beschleunigt.
Es wäre aber ein Trugschluss – das gehört zur Ehrlichkeit dazu –, dass man, wenn man damit diese Ziele wirklich erreichen will oder meint, sie erreichen zu können, bei den fluktuierenden Eigenschaften der erneuerbaren Energien ansetzt und sagt: Alles, was sich da jetzt gerade staut, alles, was da ins Netz drängt, muss jetzt beseitigt werden.
Insofern haben wir in der Tat angesichts der Entwürfe, die in der Diskussion sind – sowohl über den sogenannten Redispatch-Vorbehalt als auch über den Baukostenzuschuss, die darin enthalten sind, aber auch über den Ansatz für die Erneuerbare-Energien-Gesetzesnovelle, der da besagt, dass die kleinen Dachanlagen nicht mehr gefördert werden sollten –, erhebliche Vorbehalte und können ihnen vonseiten der SPD- Bundestagsfraktion auch so nicht zustimmen.
Da muss nachgebessert werden; denn es muss uns einfach ermöglicht werden, dass wir in Deutschland diesen Umstieg auf die erneuerbaren Energien hinbekommen. Der Umstieg kann nur funktionieren, indem wir den Speicherhochlauf anreizen. Der Anreiz läuft über die Erneuerbaren, er läuft über die fluktuierenden Eigenschaften der Erneuerbaren. Deswegen müssen wir sie ummünzen in marktwirtschaftliche Anreize und dürfen nicht an dieser Stelle den Rotstift ansetzen. Insofern haben wir in der Tat noch einiges auszudiskutieren.
Vieles andere ist enthalten, auch in der aktuellen Diskussion. Da sind wir uns, glaube ich, bis auf den rechten Rand im Haus auch einig, dass wir unbedingt dafür sorgen müssen, dass wir die europäische Wirtschaft stärken – da ist ja jetzt auch die Europäische Union mit dabei –,
dass wir eine Art European Content bekommen. Das brauchen wir auch unbedingt in der Energiewende.
Ich habe zum Bereich Gebäudemodernisierungsgesetz schon als Antwort auf die Frage von Frau Badum einiges gesagt. Das erspart mir jetzt, die Zeit zu überschreiten; das hätte ich sowieso nicht gemacht.
Ich möchte nur noch zwei weitere Punkte nennen. Wir müssen unbedingt bessere Regeln für „Nutzen statt Abregeln“ schaffen. Das haben die Grünen jetzt nicht mit aufgegriffen; hier müssen wir noch mehr Anreize schaffen. Zweitens müssen wir die Genehmigungsüberschüsse für Wind an Land unbedingt besser ausnutzen.
Vielen Dank.