Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Infrastruktur-Zukunftsgesetz – was für ein hehrer Anspruch! Die Bürger dürfen unter diesem Titel die Regelung großer Fragen erwarten, wie zum Beispiel: Wo wird gespart, damit der Staat Geld für die Infrastruktur der Zukunft hat? Welche Infrastrukturen nimmt der Staat wie wichtig; was sind die Prioritäten? Und auf welche Weise werden die Infrastrukturen der Zukunft geschaffen? Fast nichts davon steht in Wirklichkeit in diesem Gesetzentwurf.
Das ist eine große Enttäuschung.
Es geht vielmehr um schnellere Planung – immerhin. Unser Land erstickt an der Bürokratie. Die meisten Versuche der Regierung zum Bürokratieabbau bleiben schon im Ansatz stecken. Es wäre ja erfreulich, wenn das endlich mal anders laufen würde.
Das deutsche Planungsrecht für Verkehrswege ist in den letzten Jahrzehnten stark verkompliziert worden. Immer neue Umweltregeln liefern grünen Lobbyverbänden die Hebel, um dringend benötigte Ortsumgehungen, neue Autobahnen oder Bahnlinien zu verhindern. Wenn hier ausgelichtet wird, ist das zu begrüßen.
Umso mehr verwundert es, dass die Bundesregierung eine Art Zauberspruch verwendet, den eine neue Ökolobby erfunden hat. Ich meine die Formel vom sogenannten überragenden öffentlichen Interesse. Ursprünglich sollte das für Windkraftanlagen gelten.
In einem Gutachten zeigt der bekannte Rechtswissenschaftler Professor Boehme-Neßler ein großes Problem mit diesem Begriff auf. Er stellt dar, dass § 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes – EEG – gegen das Grundgesetz und gegen Europarecht verstößt. Die dortige Formulierung zum sogenannten überragenden öffentlichen Interesse verhindert nämlich die ergebnisoffene Abwägung von Rechtsgütern. Genau das war ja gewollt. Wenn sich das als verfassungswidrig erweist, dann darf der Bundestag diesen Zauberspruch natürlich nicht in das Infrastrukturgesetz schreiben.
Kopfschütteln löst die Koalition auch mit ihren Prioritäten aus. Immer wieder genießen Eisenbahnvorhaben ganz besonderen Vorrang bei erleichterter Planung. Dem Hätschelkind Eisenbahn steht das Stiefkind Straße gegenüber.
Nach den eigenen Voraussagen des Verkehrsministeriums wird die Straße auch in den kommenden Jahrzehnten den größten Teil des Verkehrs tragen. Deshalb muss der Ausbau des Straßennetzes auch höhere Priorität als der Ausbau der Eisenbahn genießen.
Dem Anspruch, die deutsche Infrastruktur in eine gute Zukunft zu führen, wird dieses Gesetz also kaum gerecht. Deutschland hat eine bessere Politik verdient. Die AfD-Fraktion
würde schon bei der Finanzierung der Infrastruktur anders vorgehen. Wir halten es für falsch, riesige neue Schuldenberge aufzutürmen. Wir wollen vielmehr unnötige Ausgaben in Höhe vieler Milliarden Euro pro Jahr einsparen.
Das beginnt schon bei der Massenmigration.
Wir wollen sie schnellstmöglich stoppen. Das wird nicht nur die innere Sicherheit deutlich verbessern, auch die Infrastruktur profitiert. Denn eine echte Migrationswende wird jedes Jahr Milliarden Euro sparen.
Weitere Milliarden will die AfD beim Bürgergeld und bei der Energiewende einsparen.
Mit uns gibt es auch kein Geld für solchen Unsinn wie Radwege in Peru. Wir brauchen das Geld für die Infrastruktur in unserem eigenen Land.
Wir setzen die Ausbauprioritäten nach dem echten Bedarf und nicht nach der Ideologie.
Der Straßenverkehr wird auch künftig beim Transport von Personen und Gütern Nummer eins sein. Das Straßennetz hat bei uns deshalb oberste Priorität.
Viele Straßenbrücken wurden über Jahre und Jahrzehnte vernachlässigt. Die AfD-Fraktion bekennt sich dazu, die maroden Brücken schnellstmöglich in Ordnung zu bringen.
Klare Prioritäten, klare Finanzierung und ein klarer Kurs – das ist viel mehr, als in diesem Gesetz steht, und das ist unsere Vorstellung von der Infrastruktur für die Zukunft Deutschlands.
Auch mit dem eingeschränkten Blick auf schnellere Planung gibt es an dem Gesetz eine Menge zu ändern. Einen Mangel wird aber niemand mehr beheben: Dieses Gesetz trägt seinen Namen zu Unrecht.
Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Dirk Vöpel für die SPD-Fraktion.