Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die beiden unmittelbar vorangehenden Redebeiträge haben eines gezeigt: Es liegt offensichtlich in Teilen der Opposition wenigstens eine gewisse Verwechslung des Sujets vor. Es geht hier gerade nicht um Abstammungsrecht,
es geht um sorgerechtliche Fragen. Bemerkenswerterweise haben Sie – Gott sei Dank erfolglos – immer wieder versucht, den Spruch des Bundesverfassungsgerichtes, an dem sich offensichtlich die Linksfraktion – so habe ich den Kollegen Valent verstanden – nicht messen lassen will, umzusetzen. Das machen wir nun.
Mit der Reform, die wir heute auf den Weg bringen, stellen wir sicher, dass die Rechte des leiblichen Vaters künftig stärker berücksichtigt werden, ohne – das ist uns besonders wichtig – dass wir dabei das Kindeswohl aus dem Blick verlieren.
Es passiert also genau das Gegenteil dessen, was Sie in den Raum gestellt haben. Genau diese Balance ist entscheidend und wurde vom Bundesverfassungsgericht verlangt.
Wir haben zur Kenntnis zu nehmen – und das haben wir zum Maßstab unserer gesetzgeberischen Arbeit gemacht –, dass ein pauschaler Ausschluss des biologischen Vaters ohne Einzelfallprüfung dem Grundgesetz nicht genügt. Was machen wir, und welche drei Prinzipien berücksichtigen wir?
Erstens: die Stärkung des Kindeswohls. Es geht immer um das Kind, und deswegen muss das Kind auch im Mittelpunkt stehen. Gewachsene Bindungen, Stabilität und die Entwicklung des Kindes sind die Maßstäbe, an denen wir jede Entscheidung messen müssen.
Zweitens. Es geht um Rechtssicherheit statt um einen Wettlauf um die Vaterschaft. Mit der vorgesehenen Anerkennungssperre während laufender Verfahren verhindern wir taktische Manöver und Konkurrenzsituationen, die dem Kind schaden. Vaterschaft darf kein strategisches Instrument sein, sondern muss Ausdruck echter Verantwortung sein.
Drittens bringen wir geordnete Verfahren mit klaren Zustimmungsregeln auf den Weg. Wo Einvernehmen besteht zwischen Mutter, dem rechtlichen Vater und dem leiblichen Vater – immer im Lichte des Kindeswohls –, soll eine einvernehmliche Lösung außerhalb des Gerichts möglich sein. Wo Streit besteht, entscheidet das Gericht auf klarer gesetzlicher Grundlage. Und auch hier ist das Leitmotiv das Kindeswohl.
Meine Damen und Herren, durch einen Änderungsantrag der Koalition haben wir den Gesetzentwurf noch weiter verbessert. Wir haben es, wenn wir den Gesetzentwurf heute beschließen, mit einem ausgewogenen Rechtsrahmen zu tun, der dem leiblichen Vater nicht pauschal den Zugang versperrt, der dennoch weiterhin bestehende familiäre Bindungen respektiert und würdigt und der das Kind unmittelbar in den Mittelpunkt stellt. Das ist verantwortungsvolle Familienpolitik.
Ich bitte Sie um Zustimmung.